Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 114 "Stemwarde Siedlung - östlicher Teil"
Begründung der Planung B-Plan 114
5.1. Verkehrliche Erschließung
Das Plangebiet ist über die örtlichen Straßen und über die bestehenden Zufahrten an den vorhandenen Straßen bzw. öffentlichen Verkehrsflächen bereits an das örtliche Straßennetz angebunden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes ändert sich an der grundsätzlichen Erschließungssituation nichts Wesentliches. Die bestehenden Straßen werden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 als Straßenverkehrsfläche gesichert. Es ist davon auszugehen, dass die bisherige Erschließungssituation weiterhin funktioniert, da sich an den zulässigen Nutzungen durch die Bebauungsplanaufstellung grundsätzlich nichts ändern wird. Somit hat der Bebauungsplan insgesamt keine erheblichen Auswirkungen auf die verkehrlichen Verhältnisse und die bestehende Erschließung.
5.2. Ver- und Entsorgung
Ver- und Entsorgungsleitungen sind im Bestand bereits vorhanden bzw. gesichert. Die Grundstücke sind aufgrund der vorhandenen Nutzung bereits angeschlossen und im Rahmen des Bestandes gesichert. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Kapazitäten der vorhandenen Netze bzw. Leitungen zur Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Gas) ausreichen, um den gegenüber der vorhandenen Nutzung ggf. entstehenden Mehrbedarf aufzunehmen. Im Rahmen der konkreten Ausbauplanung sind entsprechende Nachweise zur Sicherstellung der Abwasserbeseitigung zu erbringen. Mit den Leitungsträgern werden rechtzeitig vor einem ggf. zukünftigen Baubeginn die möglichen Anschlüsse, die Einzelheiten der Bauausführung sowie die Koordination mit den anderen Leitungsträgern abgestimmt. Ggf. erforderliche Genehmigungen sind im Rahmen der Ausbauplanung zu beantragen.