Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 114 "Stemwarde Siedlung - östlicher Teil"

Begründung der Planung B-Plan 114

4.3. Bauweise

Als Bauweise wird insgesamt eine offene Bauweise festgesetzt. Aufgrund der Bestandsgebäude wird in den WA 1, WA 3 und WA 4 festgesetzt, dass nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind. Im WA 2 wird diesbezüglich keine weitere Konkretisierung festgelegt, da in diesem Bereich neben Einzel- und Doppelhäusern bereits weitere Haustypologien (z.B. Hausgruppe) im Bestand vorhanden sind.

4.4. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden

Diehöchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäudenorientiert sich ebenfalls am Bestand der jeweiligen Wohngebiete. Im WA 1 und WA 3 wird festgesetzt, dass in den Einzelhäusern höchstens je zwei Wohnungen und in Doppelhäusern höchstens eine Wohnung je Haushälfte zulässig ist. Im WA 2 sind im Bestand im Gegensatz zur Umgebung diversere Haustypologien (wie z.B. Hausgruppen) mit teilweise vielen Wohneinheiten vorhanden. Dementsprechend wird festgesetzt, dass in den Einzelhäusern und Hausgruppen höchstens vier Wohnungen, in Doppelhäusern höchstens zwei Wohnungen je Haushälfte zulässig sind. Im WA 4 befinden sich im Bestand überwiegend Einzel- und Doppelhäuser, die Anzahl der Wohneinheiten ist jedoch ähnlich wie in WA 2. Aus diesem Grund wird in diesem Gebietsteil festgesetzt, dass in Einzelhäusern höchstens vier Wohnungen und in Doppelhäusern höchstens zwei Wohnungen je Haushälfte zulässig sind.

4.5. Überbaubare Grundstücksflächen

Im vorliegenden Bebauungsplan wird bewusst auf die Festsetzung von Baugrenzen verzichtet. Es handelt sich daher um einen sogenannten einfachen Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB, bei dem die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde zu beurteilen ist. Grundlage hierfür ist neben den Festsetzungen des Bebauungsplans insbesondere die städtebauliche Einbindung des Vorhabens in die bestehende Umgebung. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass sich im Bestand entlang der Erschließungsstraßen typischerweise Gebäude mit einem straßenbegleitenden Abstand von etwa 5 Metern befinden.

Der Verzicht auf die Festsetzung konkreter Baugrenzen dient der konfliktfreien Integration der geplanten baulichen Nutzung in das vorhandene Umfeld, insbesondere im Hinblick auf die im Norden und Osten angrenzenden sowie innerhalb des Plangebiets befindlichen Waldflächen. Aufgrund der Vorgaben des § 24 des Landeswaldgesetzes Schleswig-Holstein (LWaldG SH) ist zur Abwehr von Gefahren durch Windwurf und Waldbrand ein Abstand von mindestens 30 Metern zwischen baulichen Anlagen und Waldflächen erforderlich. Eine Festlegung starrer Baugrenzen würde die Bebaubarkeit zahlreicher Grundstücke unverhältnismäßig einschränken und der angestrebten maßvollen Nachverdichtung zuwiderlaufen. Durch die gewählte flexible Regelung wird die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet nicht eingeschränkt. Der notwendige Abstand zum Wald kann bei Neubauvorhaben im Einzelfall geprüft und bestimmt werden.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: