4.3. Bauweise
Als Bauweise wird insgesamt eine offene Bauweise festgesetzt. Aufgrund der Bestandsgebäude wird in den WA 1, WA 3 und WA 4 festgesetzt, dass nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind. Im WA 2 wird diesbezüglich keine weitere Konkretisierung festgelegt, da in diesem Bereich neben Einzel- und Doppelhäusern bereits weitere Haustypologien (z.B. Hausgruppe) im Bestand vorhanden sind.