4. Planungskonzept
Das Planungsgebiet „Stemwarde Siedlung-östlicher Teil“ hat sich bis jetzt wenig strukturiert entwickelt. Aus diesem Grund möchte die Stadt Reinbek den Bebauungsplan 114 aufstellen. Zum einen soll der Gebietscharakter erhalten bleiben und zum anderen sollen Nachverdichtungspotenziale ermöglicht bzw. ausgeschöpft werden. Durch eine ausführliche Bestandsanalyse wurden der Gebietscharakter sowie abweichende Strukturen ersichtlich.
Das Gebiet zeichnet sich überwiegend durch eingeschossige Wohnbebauung in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern mit Sattel- und Walmdächern sowie teilweise Zeltdächern aus.
Während im Südwesten des Gebiets die Bebauung noch relativ strukturiert und einreihig ist, weist das Gebiet Richtung Norden und Osten dagegen eine unstrukturierte ein- bis dreireihige Bebauung auf. Vereinzelt befinden sich dort auch zweigeschossige Gebäude, Flachdächer, Toskanahäuser sowie größere Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten. Besonders herausstechend sind in diesem Kontext die Mehrfamilienhäuser in der Gartenstraße 61, die Einzelhäuser mit Reihenhauscharakter in der Tannenallee 7,8,9, 11 und der Feldstraße 4. Ebenfalls abweichend vom Gebietscharakter verhalten sich die Flachdachhäuser in der Tannenallee 25, sowie die Stemwarder Straße Nr. 40 mit einem Einzelhaus auf 4209 m² Fläche. Im Nordosten und im Osten sind außerdem abweichende Nutzungen erkennbar. Diese befinden sich in der Stemwarder Straße 12 (Möbelhaus) und in der Feldstraße 3 (Autowerkstatt). Beide Standorte sind von Wohnbebauung umgeben.
Die Planungsziel der Stadt Reinbek für das Plangebiet „Stemwarde Siedlung-östlicher Teil“ ist eine zukünftige strukturierte Nachverdichtung mit gleichzeitigem Erhalt des Gebietscharakters. Dafür wurde zunächst eine umfassende Bestandsanalyse des Gebiets durchgeführt, um den Charakter des Gebiets sowie Abweichungen davon aufzuzeigen. Aus der Bestandsanalyse ergeben sich Teilbereiche mit unterschiedlichen Eigenschaften. Daraus werden im Folgenden für die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche und Bauweise, die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden, den Immissionsschutz, den grünordnerischen Maßnahmen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften bestimmt.