9.1. Bestand und Planung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 „Alt-Ellenberg“ ist einerseits die zu beobachtende Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferienwohnungen in Alt-Ellenberg. Andererseits soll das Plangebiet im Rahmen der Aufstellung des B-Planes auf Flächenpotenziale hin untersucht werden, die sich im Rahmen einer behutsamen Nachverdichtung zur Schaffung von Dauerwohnraum eignen. Darüber hinaus beabsichtigt die Stadt Kappeln die städtebaulichen Qualitäten der ehemaligen Fischersiedlung Alt-Ellenberg zu sichern.
In dem Geltungsbereich besteht kein Bebauungsplan. Aufgrund der innerörtlichen Lage ist der Bereich derzeit als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB zu bewerten und unterliegt nach § 34 BauGB einer permanenten Entwicklung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Entwicklung unter Berücksichtigung städtebaulicher und naturschutzfachlicher Aspekte gesteuert werden.
Das Plangebiet wird insbesondere von freistehenden Einfamilienhäusern auf häufig schmalen aber langen Grundstücken charakterisiert.
Die Grundstücke westlich der Ellenberger Straße sind zur Schlei hin geprägt durch weite Rasenflächen mit nur wenig Gehölzbestand. Nördlich der Ellenberger Straße finden sich ebenfalls überwiegend schmale, lang gestreckte Grundstücke mit zum Teil wenig Baumbestand.
Eine Besonderheit bildet das große Grundstück Ellenberger Straße 8 mit einem parkähnlichen Großgarten mit viel Gehölzbestand. Hier finden sich einige Großbäume (Kastanie, Buche, Walnuss, Mammutbaum), jedoch auch viele Nadelgehölze, Birken und Pappeln, die sich durch Sukzession entwickelt haben. Die Mammutbäume vor dem Wohnhaus sind prägend für den Straßenzug.
In einigen Teilbereichen des Plangebietes sind auch kleinere Grundstücke mit nur wenig Gartenfläche vorhanden. Die schmalen und zum Teil kleinen Grundstücke bedingen, dass, wenn größere Bäume vorhanden sind, diese aufgrund beengter Platzverhältnisse häufig schlechte Standortbedingungen haben.
Im Plangebiet sind keine gesetzlich geschützten Biotope vorhanden. Im Landschaftsplan (1997) wurden entlang des Schleiufers Brackwasserröhrichte als gesetzlich geschützte Biotope kartiert. Diese finden sich in der zweiten landesweiten Biotopkartierung nicht wieder.
Die im Plangebiet vorhandenen Großbäume mit guten Standortbedingungen und Zukunftsperspektiven werden im Bebauungsplan mit einer Erhaltungsfestsetzung versehen. Auf den Privatgrundstücken wird in den tiefer gelegenen Bereichen Richtung Schlei eine private Grünfläche Gartenland festgesetzt, ebenso nach Nordwesten Richtung Niederung und im Nordosten am Schwarzen Weg. Eine weitere private Grünfläche Gartenland mit Erhaltungsgebot für mehrere Großbäume wird im südlichen Teil des großen Grundstücks Ellenberger Straße 8 festgesetzt, um hier dauerhaft eine Grünachse mit Baumbestand zu erhalten.