Planungsdokumente: B-Plan Nr. 97 der Stadt Kappeln für den Bereich "Alt-Ellenberg"

Begründung

5.1. Städtebauliche Struktur

Die Stadt Kappeln kann auf eine jahrhundertealte Geschichte zurückblicken. Die Siedlungsentwicklung konzentrierte sich lange Zeit auf der Westseite der Schlei rund um das historische Zentrum. Gleichwohl ist bereits in der Preußischen Landesaufnahme von 1880 klar zu erkennen, dass auch das östliche Schleiufer und damit der westliche Teil des Plangebietes schon damals besiedelt waren. Kennzeichnend waren große, teilweise bis direkt an die Schlei heranreichende Grundstücke bei kleinteiliger Bebauung. Diese Struktur ist zum Teil noch heute ablesbar und prägt den Charakter des Plangebiets in besonderem Maße.

Abb. 4: Plangebiet in der Preußischen Landesaufnahme von 1880

Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein 2024, eigene Bearbeitung.

Auch ist in der Karte der Preußischen Landesaufnahme bereits der Verlauf der Ellenberger Straße samt Nebenstraßen zu erkennen. Diese stellen auch heute noch die verkehrliche Erschließung sicher.

Während des Zweiten Weltkriegs veränderte sich Ellenberg erheblich. So wurden u. a. Baracken errichtet, welche nach Kriegsende und der damit einhergehenden Wohnungsnot, umgenutzt wurden.

Ab 1959 wurde der Marinestützpunkt Ellenberg-Olpenitz entwickelt. Zugleich entstand eine neue Wohnsiedlung. Das Gebiet gehörte zunächst zur Gemeinde Kopperby und wurde 1974 nach Kappeln eingemeindet. So grenzt das Plangebiet unmittelbar an das Wohnquartier „Neu-Ellenberg“ mit für die 1960er Jahre typischen II-und III-geschossigen Zeilenbauten an (Bebauungsplan Nr. 1 mit Änderungen für das Gebiet Ellenberg der ehemaligen Gemeinde Kopperby).

Abb. 5: 1. Änderung B-Plan Nr. 1 Ellenberg / Kopperby (Dez. 1965; Auszug Planzeichnung)

Das Plangebiet dagegen wird insbesondere durch freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser auf zumeist großen Grundstücken charakterisiert. Im westlichen Teil befinden sich teilweise noch historische reetgedeckte Katen, welche Zeichen des baukulturellen Erbes sind. Erwähnenswert ist die Bebauung rund um die Fischersiedlung, die in den 1950er Jahren entstand und mit ihren Gestaltungsmerkmalen (eingeschossiger Backsteinbau mit Krüppelwalmdach) ein homogenes Erscheinungsbild vermittelt.

Abb. 6: Schwarzplan des Plangebiets (aktuell)

Quelle: ©GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0, eigene Bearbeitung.

5.2. Ortsgestalt

Der Gebäudebestand im Plangebiet zeichnet sich mit Blick auf die Geschossigkeit eindeutig durch ein Vollgeschoss aus. Lediglich bei drei Objekten sind zwei Vollgeschosse vorhanden (vgl. nachfolgende Abbildung = Gebäude dunkelgrün). Dabei handelt es sich um ein ehemals in Teilen gewerblich genutztes Gebäude und zwei in den letzten Jahren genehmigte und errichtete Gebäude mit Wohnungen/ Ferienwohnungen.

Abb. 7:Zahl der Vollgeschosse des Gebäudebestandesim Plangebiet

Quelle: ©GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0, eigene Bearbeitung.

Das östlich an das Plangebiet angrenzende Wohnquartier ist durch II – III-geschossige Zeilenbauten (Geschosswohnungsbau) gekennzeichnet.

Die Dachlandschaft im Plangebiet wird durch Satteldächer, Krüppelwalmdächer sowie Walmdächer geprägt. Rund um die Fischersiedlung ist aufgrund des einheitlichen Gebäudetyps ein Cluster an Krüppelwalmdächern festzustellen. Ausreißer stellen die Gewerbebauten (ehemalige Autowerkstatt, Ladengeschäft) mit Flachdächern dar.

Abb. 8: : Dachformen im Plangebiet.

Quelle: ©GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0, eigene Bearbeitung.

Die Dacheindeckungen weisen Farbtöne in rot, rotbraun bis anthrazit auf. Zwei der historischen Gebäude im Bereich Ellenberger Straße und Eckernförder Straße sind mit Reet eingedeckt.

5.3. Grünstrukturen

Eine Besonderheit des Plangebiets stellen die vielfältigen und qualitätsvollen Grünstrukturen dar. Diese zeichnen sich nicht nur durch den ortsbildprägenden Großbaumbestand aus, sondern auch durch die unbebauten, zusammenhängenden und naturnahen Grünflächen im Uferbereich der Schlei, im Niederungsbereich sowie die rückwärtigen Grundstücksbereiche südlich des Schwarzen Weges. Zudem verfügt das Plangebiet über einen parkähnlichen Großgarten inmitten des Quartiers.

Im Rahmen einer Begehung am 27.08.2024 wurden die Bäume im Plangebiet auf ihre Eignung für eine Erhaltungsfestsetzung überprüft. 9

Geeignete Bäume für eine Erhaltungsfestsetzung sind im Allgemeinen heimische Laubbäume, die ortsbildprägend (üblicherweise Stammumfang über 200 cm) sind und einen Standort haben, an dem sie sich zu ihrer natürlichen Wuchsform entfalten können und dauerhaft (Potential für mehrere Jahrzehnte) erhalten werden können. Bäume, auf die diese Voraussetzungen zutrafen, wurden eingemessen und im Bebauungsplan mit einer Erhaltungsfestsetzung versehen.

In zwei Ausnahmefällen wurden auch Bäume mit einem Stammumfang unter 200 cm aufgenommen: eine Kastanie (Stammumfang 170 cm) auf dem Grundstück Ellenberger Straße 2 an der „Einfahrt“ zum Quartier aufgrund ihrer herausgehoben ortsbildprägenden Funktion. Weiterhin eine Buche (Stammumfang 170 cm) auf dem Grundstück Fischersiedlung 7, da diese hier freistehend besonders gute Standortvoraussetzungen hat, um sich langfristig zu einem ortsbildprägenden Baum zu entwickeln. Weiterhin wurden die beiden Mammutbäume auf dem Grundstück Ellenberger Straße 8 aufgenommen, trotzdem es sich um nichtheimische Nadelgehölze handelt. Aufgrund Ihrer ortsbildprägenden Besonderheit wurden diese als dauerhaft zu erhalten aufgenommen.

Nicht aufgenommen wurden Bäume, die für ihre natürliche Größe deutlich zu nahe an Gebäuden stehen oder deren Wurzelbereich überwiegend im Bereich von Zufahrten liegt; weiterhin deutlich vorgeschädigte Bäume und Zwiesel (Aufgabelung des Haupttriebes in geringer Höhe) sowie schnellwachsende Arten wie Birke und Pappel aufgrund der erhöhten Bruchgefährdung.

Abb. 9: Zu erhaltende Bäume im Plangebiet mit Bezeichnung Art, Stammumfang

Quelle: Bach und Paulsen, ©GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0, eigene Bearbeitung.