Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Dannewerk "Baugebiet Krumacker" zwischen den Straßen Krumacker und Rosenstraße, südlich und östlich der Straße Brummkoppel

Textliche Festsetzungen

6 PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN, MASSNAHMEN UND FLÄCHEN FÜR MASSNAH- MEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB)

6.1 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als 'zu erhaltend' festgesetzten Knicks sind dauerhaft zu sichern. Alle Maßnahmen, die den Fortbestand gefährden, wie Verdichtung des Bodens, Eingriffe in den Wurzelraum und Grundwasserabsenkung, sind zu unterlassen. Pflege- maßnahmen an den Knicks sind im gesetzlichen Rahmen zulässig.

6.2 Die in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsgebot versehenen entwidmeten Knicks sowie Strauchpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang mit heimischen, standortge- rechten Gehölzen zu ersetzen.

6.3 Die in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsgebot versehenen Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang innerhalb des Plangebietes zu ersetzen. Die Bäume sind bei Bauarbeiten durch Sicherungsmaßnahmen im Stamm- und Wurzelbereich gem. DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Gehölzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" vor Beschädigungen zu schützen.

6.4 Stellplätze und Zufahrten sind aus fugenreichem Material mit wasserdurchlässigem Unterbau her- zustellen (z.B. Schotterrasen, Betongrassteine, Pflaster).

6.5 Auf den Baugrundstücken ist entlang der Knicks ein Streifen von mind. 3,00 m zum Knickfuß von baulichen Anlagen, Stellplätzen, Garagen und Zufahrten nach § 12 Abs. 6 BauNVO sowie von Nebenanlagen nach § 14 BauNVO freizuhalten.

6.6 Innerhalb der Maßnahmenfläche M1 ist ein für Amphibien geeignetes Stillgewässer mit einer Größe von mindestens 100 m² herzustellen.

6.7 Die Maßnahmenfläche M1 ist mit einer arten- und krautreichen Grünlandmischung aus zertifizier- tem Regiosaatgut anzusäen und als Extensivgrünland zu entwickeln. Es sind maximal 2 Mahden zulässig. Die Mahd ist nicht vor dem 1. Juli durchzuführen.

6.8 Innerhalb der Maßnahmenfläche M2 sind die vorhandenen naturnahen Baum- und Strauchbe- stände dauerhaft zu erhalten und durch regelmäßige Rückschnitte zu pflegen. Die Freiflächen sind extensiv zu pflegen.

6.9 Zur Kompensation werden dem B-Plan Nr. 8 folgende Flächen zugeordnet:

- Abbuchung von 458 m Knick aus dem Ökokonto-Knick in der Gemeinde Twedt, dass beim Kreis

Schleswig-Flensburg unter dem Aktenzeichen 661.4.04.016.2017.00 geführt wird.

- Abbuchung von 5.528 Ökopunkten aus dem beim Kreis Schleswig-Flensburg geführten Ökokonto

mit dem Aktenzeichen 661.4.03.034.2024.00 (Flurstück ........, Flur ..., Gemarkung Bistoft,

Gemeinde Großsolt).

7 ANLAGEN FÜR DEN PRIVATEN RUHENDEN VERKEHR (§ 86 Abs. 1 Nr. 5 LBO)

7.1 Auf den privaten Grundstücken sind je Wohnung mind. 2 Stellplätze herzustellen. Bei Gebäuden mit 3 oder mehr Wohnungen, sind je Wohnung 1,5 Stellplätze auf den Grundstücken herzustellen. Bei einer ungeraden Anzahl der Wohnungen ist die Anzahl der Stellplätze aufzurunden.

8 AUSSCHLUSS VON GARAGEN UND ÜBERDACHTEN STELLPLÄTZEN (§ 12 Abs. 6 BauNVO)

8.1 Auf den Baugrundstücken sind im straßenseitigen Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der straßenzugewandten Baugrenze Garagen und überdachte Stellplätze nicht zulässig.

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