Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Dannewerk "Baugebiet Krumacker" zwischen den Straßen Krumacker und Rosenstraße, südlich und östlich der Straße Brummkoppel

Textliche Festsetzungen

15 SONSTIGE HINWEISE

Ordnungswidrigkeiten

Nach § 84 Abs. 1 LBO handelt ordnungswidrig, wer gegen die gestalterischen Festsetzungen 13.1 bis 13.3 zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 84 Abs. 3 LBO mit einer Geldbuße geahndet werden.