Planungsdokumente: Gemeinde Gaushorn - vorhabenbezogener B-Plan 1 "ehemaliges Bundeswehrlager"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Immissionen

Vorbelastung

An das Plangebiet grenzt die Standortschießanlage der Bundeswehr an. Diese wird unter der Woche regelmäßig durch die Bundeswehr genutzt. Es wird in der Regel scharfe Munition verwendet. Von dem Gelände geht bei Übungsbetrieb aufgrund der Knalleffekte eine deutliche Belästigung aus. Auf das Plangebiet wirkt die Standortschießanlage in unmittelbarer Nähe erheblich, ansonsten nicht erheblich belästigend ein. Die Vorbelastung des Plangebietes ist insoweit mit der Immission in einem Gewerbegebiet vergleichbar.

BOS-Übungsbetrieb

Im Plangebiet gehen Emissionen von dem BOS-Übungsbetrieb durch Schusswaffen, Kommandorufe und von Fahrzeugbewegungen aus. Darüber hinaus ist der An- und Abtransport der Teilnehmer zu beachten.

Die Übungen der Polizei finden aktuell auf dem Gelände des Dithmarsenparks in Albersdorf statt. Die mit dem Übungsbetrieb dort anschaulich verbundenen Immissionen sind als den Bürobetrieb nicht wesentlich störend zu qualifizieren.

Übungen mit Schusswaffengebrauch finden ausschließlich mit Übungsmunition statt. Diese ist gegenüber herkömmlicher Munition nach Aussagen der Polizeileitung wesentlich leiser (Fx-Üb-Mun). Gegenüber der militärischen Schießanlage sind die Schallimmissionen durch Übungsbetrieb durch BOS vernachlässigbar.

Der Übungsbetrieb findet üblicherweise tagsüber an Werktagen statt. Übungen des THW, der Feuerwehr oder ähnlicher Dienste können im Einzelfall auch am Wochen-ende erfolgen. Nachtbetrieb findet üblicherweise nicht statt und wäre allenfalls auf wenige Male im Jahr begrenzt.

Übungen mit Hubschraubern finden üblicherweise nicht statt, sind nicht angedacht, werden aber auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ein solcher Einsatz würde allenfalls an wenigen Tagen im Jahr für größere Übungen stattfinden.

Lagernutzung

Die Lagernutzung ist definitionsgemäß extensiv und saisonal unterschiedlich frequentiert. Im Durchschnitt übers Jahr wird vorhabenträgerseitig ein Verkehrsaufkommen von 5 Fahrzeugen / 10 Fahrbewegungen täglich angenommen. Während der saisonal bedingten Wechsel ist von einem erhöhten Verkehrsaufkommen von 15 bis 20 Fahrzeugen am Tag auszugehen.

Kfz-Verkehr

Der innerhalb und außerhalb des Plangebietes anfallende Verkehr liegt im Jahresmittel (DTVW) bei zusammen 70 bis 100 Fahrten. Dies ist als geringfügiger Verkehr zu bewerten. Dies gilt selbst, soweit man unter Worst-Case-Annahmen eine Verdoppelung (und selbst Vervierfachung) des Verkehrsaufkommens annähme.

Eine Überschreitung einschlägiger Orientierungs- oder Grenzwerte durch Verkehrslärm im Bereich der Zufahrt zum Plangebiet (Hölckenweg) ist nicht zu erwarten.

Lichtemissionen

Nächtliche Beleuchtung des Plangebietes, etwa aus Objektsicherungsgründen, ist nicht vorgesehen. Gelegentliche nächtliche Übungen der BOS-Einsatzkräfte sind davon ausgenommen.

Abwasser/ Abfall

Anfallendes Niederschlagswasser der Verkehrs- und Wegeflächen wird überwiegend mittels des angrenzenden Grabensystems entwässert.

Das Niederschlagswasser in den Sondergebieten wird mittelbar in das Grabensystem geleitet oder dem Regenrückhaltebecken im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Welmbüttel zugeleitet. Von dort besteht ein Überlauf in das Verbandsgewässer 09.58.06 des Sielverbandes Broklandsautal (Eider-Treene-Verband). Es besteht eine Einleitgenehmigung. Auch die Gräben des Plangebietes entwässern am Ende in das Regenrückhaltebecken.

Im Sozialgebäude (Sondergebiet 2) befinden sich Toilettenanlagen. Das Schmutzwasser wird über erdverlegte Leitungen in eine vorhandene Kläranlage eingeleitet.

Die Abfallentsorgung ist im Kreis Dithmarschen durch Satzung geregelt. Die Entsorgung ist zwischen Vorhabenträger und Entsorgungsunternehmen direkt zu regeln.

Störfallbetriebe / Unfallvorsorge / Gesundheit

Störfallbetriebe sind im relevanten Umfeld zum Bebauungsplan nicht vorhanden. Aufgrund der getroffenen Festsetzungen sind Störfallbetriebe im Plangebiet nicht zulässig.

Bei dem Übungsbetrieb der BOS und bei der Lagernutzung ist seitens der Verantwortlichen eine ausreichende Unfallvorsorge zu gewährleisten.

Von der angrenzend an das Plangebiet betriebenen Standortschießanlage geht schalltechnisch keine Gesundheitsgefahr aus.