Planungsdokumente: Gemeinde Gaushorn - vorhabenbezogener B-Plan 1 "ehemaliges Bundeswehrlager"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.6 Immissionsschutz

3.6.1 Standortschießanlage

An das Plangebiet grenzt die Standortschießanlage der Bundeswehr an. Diese wird unter der Woche regelmäßig durch die Bundeswehr genutzt. Es wird in der Regel scharfe Munition verwendet. Von dem Gelände geht bei Übungsbetrieb aufgrund der Knalleffekte eine deutliche Belästigung aus. Auf das Plangebiet wirkt die Standortschießanlage in unmittelbarer Nähe erheblich, ansonsten nicht erheblich belästigend ein. Die Vorbelastung des Plangebietes ist insoweit mit der Immission in einem Gewerbegebiet vergleichbar.

Im Plangebiet sind keine dauerhaften Wohnungen oder Arbeitsstätten vorgesehen. Die Flächen im Plangebiet bedürfen regelmäßiger Pflege durch einen Gärtner respektive Hausmeister. Dieser ist zwei- bis dreimal die Woche tagsüber vor Ort. Bei der Arbeit wird üblicherweise Gehörschutz getragen.

Eine Gesundheitsgefahr geht von der Standortschießanlage schalltechnisch nicht aus. Die Nutzungen sind auf den Übungsbetrieb durch BOS und die vorgabegemäß wenigen Fahrten zu den Lagerhallen gekennzeichnet.

3.6.2 BOS-Übungsbetrieb

Im Plangebiet gehen Emissionen von dem BOS-Übungsbetrieb durch Schusswaffen, Kommandorufe und von Fahrzeugbewegungen aus. Darüber hinaus ist der An- und Abtransport der Teilnehmer zu beachten.

Die Übungen der Polizei finden aktuell auf dem Gelände des Dithmarsenparks in Albersdorf statt. Die mit dem Übungsbetrieb dort anschaulich verbundenen Immissionen sind als den Bürobetrieb nicht wesentlich störend zu qualifizieren.

Dabei ist jedoch ergänzend zu berücksichtigen, dass der Übungsbetrieb sich über die Fläche verteilt, nur für wenige Intervalle am Tage überhaupt an derselben Stelle stattfindet und im Übrigen bei weiter entfernt liegendem Übungsbetrieb nicht wahrnehmbar ist.

Übungen mit Schusswaffengebrauch finden ausschließlich mit Übungsmunition statt. Diese ist gegenüber herkömmlicher Munition nach Aussagen der Polizeileitung wesentlich leiser (Fx-Üb-Mun). Gegenüber der militärischen Schießanlage sind die Schallimmissionen durch Übungsbetrieb durch BOS vernachlässigbar.

Der Übungsbetrieb findet üblicherweise tagsüber an Werktagen statt. Übungen des THW, der Feuerwehr oder ähnlicher Dienste können im Einzelfall auch am Wochenende erfolgen. Nachtbetrieb findet üblicherweise nicht statt und wäre allenfalls auf wenige Male im Jahr begrenzt.

Übungen mit Hubschraubern finden üblicherweise nicht statt, sind nicht angedacht, werden aber auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ein solcher Einsatz würde allenfalls an wenigen Tagen im Jahr für größere Übungen stattfinden.

Die BOS-Einsatzkräfte (Polizei) sammeln sich üblicherweise im Dithmarsenpark in Albersdorf. Von dort fahren die Teilnehmer mit Einsatzfahrzeugen (Pkw) Richtung Gaushorn. Die Konvois umfassen regelmäßig bis zu 20 Fahrzeuge. Über die Mittagszeit wird Essen organisiert, so dass hier nur wenige zusätzliche Fahrten bestehen. Überschlägig ist hier von 50 Fahrzeugbewegungen am Tag auszugehen. Die Fahrzeuge parken im Eingangsbereich zum Gelände. Wenige Fahrzeuge werden auch zu Übungszwecken im Gelände benötigt.

An ca. 2 Tagen im Monat finden größere Übungen auch mit Spezialfahrzeugen und technischem Gerät statt. Hier ist eine größere Anzahl an Einsatzkräften vor Ort. Diese kommen überwiegend in Mannschaftsbussen. Auch hier ist mit ca. 20 Fahrzeugen vor Ort zu rechnen. Die Fahrtbewegungen von und zur Kaserne werden ebenfalls mit 50 Fahrten angenommen. Sofern abweichend die Anfahrt nicht mit Mannschaftsbussen, sondern durch Pkw erfolgt, wäre von ca. 80 bis maximal 100 Fahrten auszugehen. Diese Übungseinheiten erfolgen mit erhöhtem Fahrzeugeinsatz im Gelände.