5.1.5. Grünordnung
Die grünordnerischen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans Nr. 39 „Täbyplatz“ bleiben durch die vorliegende Planung weitgehend unberührt und gelten überwiegend unverändert fort. Lediglich ein im Ursprungsbebauungsplan südlich entlang der Straße „Am Ladenzentrum“ zum Erhalt festgesetzter Baum wird im Rahmen der 1. Änderung nicht erneut zeichnerisch festgesetzt, da dieser zwischenzeitlich entfallen ist. Die übrigen grünordnerischen Festsetzungen bleiben von der Planung unberührt und gelten weiterhin fort.
In Anlehnung an den ursprünglichen Bebauungsplan werden im Rahmen der 1. Änderung Bäume und Sträucher zum Erhalt und Anpflanzen festgesetzt. Lediglich ein südlich im Plangebiet an der Straße Am Ladenzentrum im Ursprungsbebauungsplan zum Erhalt festgesetzter Baum wurde zwischenzeitlich gefällt und wird daher nicht erneut zum Erhalt festgesetzt. Der naturschutzfachliche Ausgleich des entfallenden Baumes ist durch den Ursprungsbebauungsplan abgegolten.
Durch die Festsetzung der übrigen Bäume und Hecken wird eine umfangreiche und dauerhaft zu erhaltende Durchgrünung des Plangebiets sichergestellt. Die zu erhaltenden und anzupflanzenden Bäume übernehmen durch Verschattung, Verdunstung und Minderung von städtischen Wärmeinseln zentrale Funktionen im Hinblick auf das Lokalklima. Angesichts des hohen Versiegelungsgrades sind diese Funktionen von besonderer Relevanz. Zusätzlich tragen die Bäume und Hecken zur Verbesserung der Luftqualität sowie zur Bindung von Feinstaub und Schadstoffen bei. Darüber hinaus fungieren sie als Lärmschutz, was insbesondere für die südlich angrenzende Wohnbebauung von Bedeutung ist.