Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3 Schutzverordnungen

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete liegen ca. 850 m östlich im Bereich der Ostsee (FFH 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ und EU-VSG 1423-491 „Schlei“) sowie ca. 1,7 km südlich am Schwansener See (FFH/EU-VSG 1326-301 „NSG Schwansener See“). Aufgrund der großen Entfernungen und der zu erwartenden Wirkfaktoren ist nicht von Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete auszugehen.

Das Plangebiet befindet sich vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“ (Verordnung vom 21.06.2002) (§ 26 BNatSchG). Weiterhin liegt es innerhalb des großflächigen Naturparks „Schlei“ (§ 27 BNatSchG), welcher eine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung innehat. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet oder angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein sind ebenso wenig betroffen wie Waldflächen.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind innerhalb des Plangebietes nicht bekannt. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält keine Darstellungen im Bereich des Plangebietes.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose

Die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt nach einzelnen Schutzgütern (gem. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz). Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt nach einer Bestandsbegehung durch den Verfasser im März 2022 sowie auf Grundlage einer Schalltechnischen Untersuchung durch die TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.KG aus Hamburg.

Es werden bei der Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltbelange drei Erheblichkeitsstufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit.

An die Beurteilung schließt sich eine Einschätzung über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung des Vorhabens an.