Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4 Planungsalternativen

4.1 Standortalternativen

Der Ostseebauernhof Schönhagen ist eine historisch gewachsene landwirtschaftliche Hofstelle, die inzwischen seit nunmehr fast 100 Jahren in Familienbesitz steht. Aufgrund der in der heutigen Zeit allgemein veränderten Anforderungen und Bedingungen, muss sich auch dieser Betrieb Gedanken um die zukünftige Ausrichtung machen. Die Umsiedlung an eine andere Stelle und somit die Aufgabe des Betriebsstandortes kommt für die Inhaber aus persönlichen, wirtschaftlichen und emotionalen Gründen nicht in Betracht.

Seit den 1960ern hat sich als zweites Standbein des Betriebes die Gästezimmer-/Ferienhausvermietung etabliert und immer weiter funktional mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verknüpft. Die Ergänzung durch einen Wohnmobilplatz hat sich als wirtschaftlicher und für die Gesamtkonzeption erfolgreicher Nebenerwerb herausgestellt. Es eröffnen sich so neue und individuell einzigartige Strategien für eine zukunftsfähige Bewirtschaftung des Hofes in der Kombination aus traditioneller Landwirtschaft, Haltung von kleinen landwirtschaftlichen Nutztieren, Pferdezucht und Reitpädagogik sowie Tourismus durch Erlebbarkeit von Landwirtschaft und Natur. Das Konzept ist auf kleine Besuchergruppen ausgerichtet, um eine persönliche Betreuung der Gäste zu gewährleisten, ohne die betriebliche Hauptaufgabe der Landwirtschaft zu beeinträchtigen.

Alternative Standorte für die Realisierung des Betriebskonzeptes sind aus den o.g. Gründen nicht gegeben.

Alternative Betreiberkonzepte würden eine komplette Umorientierung des Betriebes erfordern. So könnte bspw. die Umstellung auf intensive Viehhaltung eine langfristige wirtschaftliche Sicherung des Hofes darstellen. Neben der finanziellen Belastung, die durch eine solche komplette Umrüstung zu leisten wäre, stehen auch die persönlichen Belange der Inhaber sowie weitere hierdurch resultierende Störwirkungen auf die Nachbarschaft (z.B. durch Immissionen) dieser Option entgegen.

Alternative Standorte für die Neuerrichtung eines Wohnmobilstellplatzes an anderer Stelle und vermutlich durch einen anderen Vorhabenträger stehen im Gemeindegebiet aktuell nicht zur Verfügung. Durch die Neuerrichtung von zehn Wohnmobilstellplätzen würde eine zusätzliche Inanspruchnahme von bislang unversiegelten Flächen im Außenbereich der Gemeinde erfolgen, da innerhalb der Ortslagen keine geeigneten Flächen vorhanden sind. Im Gegensatz dazu sind die Flächen des vorhandenen Platzes bereits angelegt, wofür teilweise sogar durch die Landwirtschaft bereits versiegelte Flächen (alte Siloplatten) umgenutzt werden konnten.

Alternative Standorte für die geplante Errichtung von drei weiteren Ferienwohnungen sind im Gemeindegebiet an mehreren Stellen vorhanden. Im Wesentlichen müsste hierzu jedoch entweder ein Neubau auf bisher unverbauten Flächen erfolgen oder es müssten bisher wohnbaulich genutzte Gebäude zu Ferienwohnungen umgenutzt werden. Beides gilt es aus Sicht der Gemeinde zu vermeiden. Dem gegenüber steht die Umnutzung des vorhandenen und durch die Landwirtschaft nicht mehr nutzbaren Gebäudes, in dessen Umgebung seit Jahrzehnten eine betriebszugehörige touristische Nutzung vorhanden ist. Der Leerstand und letztendlich der Verfall von baulicher Substanz wird hierdurch vermieden. Gleichzeitig müssen an anderer Stelle keine Dauerwohnungen, die insbesondere im Ortsteil Schönhagen für den Erhalt der dörflichen Struktur dringend erforderlich sind, zu Ferienwohnungen umgenutzt werden.

Der langfristige Erhalt des landwirtschaftlichen Betriebes am Standort durch die Unterstützung von alternativen und zusätzlichen Erwerbszweigen, die sich in die Gesamtstrategie der Gemeinde einfügen und diese insbesondere in Bezug auf den Tourismus sanft unterstützen, ist das ausdrückliche Planungsziel der Gemeinde für die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

4.2 Planungsalternativen

Die Planung dient im Wesentlichen der Bestandssicherung, weswegen kaum Planungsalternativen bestehen. Auf dem landwirtschaftlichen Betrieb hat sich über Jahrzehnte schrittweise eine touristische Teilnutzung etabliert. Die Ferienwohnungen sind ebenso vorhanden wie die Wohnmobilstellplätze im östlichen Plangebiet. Diese Nutzungen sollen über die Bauleitplanung langfristig gesichert werden. Für weitere Ferienwohnungen soll der ehemalige Kuhstall teilweise umgebaut werden, da er den Anforderungen an die moderne Landwirtschaft nicht mehr gerecht wird. Eine Planungsalternative gibt es hierfür nicht, wenn auf den Neubau von Gebäuden verzichtet werden soll.

Der nördliche Geltungsbereich ist bereits durch die Pferdehaltung auf dem Hof geprägt. Neben einem Pferdestall sind auch Winterweide, Reitplatz und Round-Pen vorhanden. Eine Abrundung der Hofstelle durch die für die Ausbildung der Islandpferde benötigte Ovalbahn bietet sich im nordöstlichen Plangebiet an. Alternativ hätte die Ovalbahn auch nördlich angrenzend an die Winterweide angeschlossen werden können. Hierdurch wäre die besiedelte Gesamtanlage jedoch weiter in die freie Landschaft hineingerückt, was aufgrund der hohen Schutzbedürftigkeit im Bereich des Landschaftsschutzgebietes vermieden werden soll.