Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Das Gebiet der Gemeinde Brodersby liegt in der Jungmoränenlandschaft des Östlichen Hügellandes im Nahbereich der Ostsee. In der Umgebung des Planbereichs sind Geschiebelehme über Geschiebemergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit anzutreffen (siehe Landwirtschafts- und Umweltatlas des LLUR).

Der Hauptbodentyp wird in der Bodenübersichtskarte (1 : 250.000) des Landwirtschafts- und Umweltatlasses als Parabraunerde dargestellt. Die Bodenartschichtung bis ca. 2 m Tiefe wird als Lehmsand über Sandlehm angegeben. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der bindigen Böden hoch und es ist eine geringe Grundwasserneubildung gegeben. Der Bodentyp ist der Gemeinde Brodersby und für Teile der Region Schwansen typisch und großflächig vorhanden. Seltene Böden sind nicht vorhanden.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Die Gemeinde Brodersby gehört gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung Schleswig-Holstein (KampfmV SH 2012) nicht zu den bekannten Bombenabwurfgebieten.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der zukünftigen Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Plangebiet liegt in einer bewegten Landschaft mit Höhen zwischen 7 m über NHN an der östlichen Planbereichsgrenze und ca. 10 m über NHN im Nordwesten des Plangebietes.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes ebenso fortgeführt wie ein Teil der touristischen Nutzung. Bestandsgebäude, die nicht mehr für die Landwirtschaft nutzbar sind, stünden voraussichtlich leer. Der Wohnmobilstellplatz könnte nicht weiter betrieben werden. Die vorhandenen Versiegelungen blieben vorerst bestehen und würden gegebenenfalls zurückgebaut. Zusätzliche Eingriffe in den Boden wären vorerst nicht zu erwarten.

Auswirkungen der Planung

Das Plangebiet ist baulich vorgeprägt und bereits flächig versiegelt. Die Gebäude des landwirtschaftlichen Betriebes sind ebenso vorhandenen wie die Ferienhäuser im westlichen Plangebiet und die Wohnmobilstellplätze im östlichen Plangebiet.

Zusätzliche Versiegelungen sind lediglich im nördlichen Plangebiet zu erwarten, wo die Überdachung eines bestehenden Reitplatzes geplant ist. Die vorhandene und die geplante Bebauung wirkt sich weiter auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Unter bislang unversiegelten Flächen werden zukünftig die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt an diesen Stellen zu folgenden Beeinträchtigungen:

- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,

- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,

- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,

- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Versiegelungen

Das Plangebiet wird im Wesentlichen als Sonstiges Sondergebiet ‚Landwirtschaft und Tourismus‘ mit drei Teilbereichen festgesetzt. Zusätzlich sind private Grünflächen sowie eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen.

Der Teilbereich 1 umfasst die Hofanlage mit seinem Gebäudebestand, die zum Betrieb gehörigen Wohngebäude sowie die vier vorhandenen Ferienhäuser. Der Bereich ist bereits großflächig versiegelt. Die überbaubare Grundfläche wird im Teilbereich 1 auf 1.600 m² beschränkt. Im Text (Teil B) wird eine Festsetzung mitaufgenommen, nach der die zulässige Grundfläche im Teilbereich 1 durch die Grundfläche von Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundfläche von insgesamt 3.000 m² überschritten werden darf. Die Festsetzung orientiert sich am baulichen Bestand.

Der Teilbereich 2 umfasst den genehmigten Wohnmobilstellplatz. Für diesen Teil des Plangebietes wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundfläche von 750 m² festgesetzt. Diese darf explizit nicht für Stellplätze, Zufahrten oder Nebenanlagen überschritten werden. Auch hier erfolgt die Festsetzung näherungsweise zum Bestand.

Im Teilbereich 3 soll die Überdachung eines vorhandenen Reitplatzes ermöglicht werden. Die Baugrenze wird eng um den bestehenden Reitplatz festgesetzt, um ein Ausufern der Bebauung zu vermeiden. Die überbaubare Grundfläche wird entsprechend der notwendigen Größe der Anlage auf 1.300 m² festgesetzt. Eine Überschreitung für Stellplätze, Zufahrten oder Nebenanlagen wird auch für den Teilbereich 3 in den textlichen Festsetzungen explizit ausgeschlossen.

Insgesamt ergibt sich für das Plangebiet somit eine zulässige Gesamtversiegelung von 5.050 m²:

GesamtflächeVersiegelung
Teilbereich 1 (GR 1.600 m²)6.510 m²3.000 m²
Teilbereich 2 (GR 750 m²)1.630 m²750 m²
Teilbereich 3 (GR 1.300 m²)3.020 m²1.300 m²
Gesamtversiegelung =5.050 m²

Im Plangebiet sind bereits großflächige Versiegelungen vorhanden, die im Rahmen der Bilanzierung zu berücksichtigen sind. Im Teilbereich 1 sind bereits ca. 2.885 m² versiegelt bzw. befestigt angelegt. Im Teilbereich 2 ca. 636 m² Fläche für die vorhandenen Wohnmobilstellplätze befestigt angelegt. Im Teilbereich 3 liegen bislang keine Versiegelungen vor. Die abschließende Ausgleichsbilanzierung erfolgt in Kap. 3.2.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens mit einer geringen Erheblichkeit einzustufen. Im Plangebiet sind bereits großflächige Versiegelungen vorhanden, die fortgenutzt werden können. Zusätzliche Versiegelungen sind im Wesentlichen durch die Überdachung des Reitplatzes zu erwarten. Die überplanten Böden zählen nicht zu den seltenen Bodentypen. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der Bodengegebenheiten (Lehm) grundsätzlich als niedrig zu bewerten. Zudem ist die Grundwasserneubildung bereits durch die vorhandenen Versiegelungen vorbelastet. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde die landwirtschaftliche Nutzung ebenso fortgeführt wie die touristische Nutzung der Ferienhäuser sowie einer vorhandenen Ferienwohnung. Der Gebäudebestand bliebe dafür unverändert. Die Wohnmobilstellplätze im östlichen Plangebiet würden entfallen. Gegebenenfalls würden die Stellplätze zurückgebaut. Aufgrund der teilweise wasserdurchlässigen Bauweise würde es nur zu einer geringen Erhöhung der Versickerungsrate kommen. Zusätzliche Versiegelungen im nördlichen Plangebiet blieben aus. Aufgrund der lehmigen Bodengegebenheiten ist auch im Bereich der unversiegelten Flächen mit einer geringen Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate zu rechnen.

Auswirkungen der Planung

Innerhalb des Plangebietes wird es abgesehen von der Überdachung eines Reitplatzes im nördlichen Plangebiet nicht zu einer wesentlichen Erhöhung der versiegelten Fläche kommen, da vor allem der bauliche Bestand gesichert und teilweise umgenutzt werden soll.

Bzgl. des anfallenden Niederschlagswassers wurde im März 2023 Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH aus Neumünster eine Berechnung gem. A-RW 1 durchgeführt und mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt.

Das Oberflächenwasser des größten Teils der Flächen wird nicht abgeleitet, sondern verbleibt im Gelände und versickert langsam. Teilweise wird das anfallende Oberflächenwasser der Gebäude für Viehtränken genutzt. Das Oberflächenwasser von Neubauten wird auch zukünftig nicht abgeleitet sondern über die Oberfläche versickert bzw. für Viehtränken genutzt. Das abgeleitete Oberflächenwasser (Bestandsbauten) wird in den Nachklärteich der SW-Entwässerung eingeleitet und gedrosselt über eine Ablaufleitung DN 150 mit geringem Gefälle abgeleitet. Der Nachklärteich dient somit als Rückhaltebecken für das Oberflächenwasser.

Zukünftig ist die Entsiegelung weiterer Bestandsflächen avisiert, sodass sich der Abfluss weiter verringert.

Das im Bereich der Wohnmobilstellplätze anfallende Niederschlagswasser kann innerhalb der dort vorhandenen Rasenflächen versickern. Die einzelnen Plätze wurden um eine ehemalige Silobetonfläche angelegt, die jetzt als Zufahrt zu den Plätzen dient. Auf den einzelnen Plätzen sind bewusst nur die Flächen, auf denen die Wohnmobile parken, mit Asphaltsplit befestigt, die 5 m dazwischen sind jeweils als Rasenflächen angelegt. Ein Problem mit Staunässe besteht seit dem Bestehen des Stellplatzes nicht.

In den textlichen Festsetzungen wird aufgenommen, dass die Stellplätze in Teilbereich 1 aus wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen sind. Die vorhandenen Zufahrten in diesem Bereich sind aufgrund der Nutzung durch schwere landwirtschaftliche Maschinen überwiegend als Betonflächen befestigt und müssen auch in dieser Form erhalten bleiben. Weiterhin sind nicht befestigte Flächen in Teilbereich 2 als Rasenflächen anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Diese Festsetzungen dienen der Erhöhung der im Plangebiet vorhandenen Versickerungs- und Verdunstungsrate.

Die vorhandenen Bäume und Vegetationsstrukturen im Plangebiet werden erhalten und sich weiterhin positiv auf die Verdunstungsrate auswirken.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten, da kaum Neuversiegelungen entstehen. Anfallendes Niederschlagswasser wird im Bereich des Hofes abgeleitet oder zur weiteren Verwendung gesammelt und im Bereich des Wohnmobilstellplatzes versickert.

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Brodersby herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern. Die Jahresmitteltemperatur in der Region liegt bei ca. 9,3 °C. Der jährliche Niederschlag liegt im Mittel bei ca. 770 mm/Jahr (DWD o.J.).

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde ein Großteil der Fläche weiter wie bisher genutzt. Zusätzliche Gebäude entstünden nicht. Der nicht mehr nutzbare Wohnmobilstellplatz würde gegebenenfalls zurückgebaut. Veränderungen des Klimas bzw. des Kleinklimas wären im Plangebiet auch bei Rückbau des kleinflächigen Wohnmobilstellplatzes nicht zu erwarten.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ermöglichen im Wesentlichen die Erhaltung und Umnutzung des baulichen Bestandes im Plangebiet. Zusätzlich ist eine geringfügige Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher unversiegelter Fläche im nördlichen Plangebiet möglich.

Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten oder von Bäumen überstandenen Flächen. Die Planung ermöglicht die Überdachung eines vorhandenen Reitplatzes, der bereits als Sandplatz gestaltet ist und somit keinen positiven Einfluss auf die Luftqualität und Kleinklima nimmt. Es ist weiterhin vorgesehen, einen Teil der Ackerfläche aus der Nutzung zu nehmen und als Ovalbahn für den Reitsport zu nutzen. Die Flächen, die nicht mit Sand als Ovalbahn gestaltet werden, sollen als Grünfläche entwickelt werden, wodurch gegenüber der ackerbaulichen Nutzung eine dauerhafte Vegetationsstruktur entsteht. Zusätzlich ist am nördlichen, östlichen und südöstlichen Rand des Plangebietes die Herstellung eines Knicks bzw. die Pflanzung einer Hecke vorgesehen. Die Grünstrukturen steuern einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches, die durch die baulichen Anlagen bedingt werden, entgegen.

Das Plangebiet wird bereits touristisch genutzt. Durch die Schaffung zusätzlicher Ferienwohnungen und die dauerhafte Sicherung der vorhandenen Wohnmobilstellplätze und Ferienhäuser werden sich der Ziel- und Quellverkehr sowie die Emissionen durch Heizungsanlagen geringfügig erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahmen und der vorhandenen Nutzungen jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Umbauphase.

Aufgrund der regulierenden Wirkung des im Nahbereich der Ostsee häufig vorkommenden Windes und des damit verbundenen Luftaustauschs werden die Auswirkungen durch die Neuplanungen als wenig erheblich für das Schutzgut Klima eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Brodersby und den bereits versiegelten Flächen haben die Planungen Auswirkungen mit geringer Erheblichkeit auf das Schutzgut Klima/Luft. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.