Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.7 Umweltbericht

Zum Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Brodersby wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet. Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Das Plangebiet wird als „Ferienbauernhof“ bereits landwirtschaftlich und touristisch genutzt. Im Zuge der Planung soll ein vorhandener Wohnmobilstellplatz dauerhaft gesichert und ein ehemaliges Stallgebäude z.T. zu Ferienwohnungen umgebaut werden. Westlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich ein Gewerbebetrieb, dessen Auswirkungen auf die touristische Nutzung im Plangebiet in einer schalltechnischen Untersuchung geprüft wurde. Erhebliche Beeinträchtigungen sind entsprechend des Gutachtens nicht zu erwarten.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Die Planung dient im Wesentlichen der Erhaltung des Bestandes, sodass die potentiellen Habitatstrukturen im Bereich der Gehölze und Gebäude erhalten werden. Bauliche Maßnahmen beschränken sich auf den teilweisen Umbau des Kuhstalles und die geplante Überdachung des Reitplatzes. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG erfolgt bei Berücksichtigung der Bauzeitenregelung für die Bautätigkeiten am ehemaligen Kuhstall nicht. Mit der Neuanlage eines Knicks sowie einer Hecke werden neue Grünstrukturen und Lebensräume geschaffen.

Schutzgut Fläche: Im Plangebiet hat sich über die Jahrzehnte auf einem landwirtschaftlichen Betrieb eine touristische Teilnutzung (Ferienhäuser und -wohnung, Wohnmobilstellplatz) entwickelt. Die Planung dient im Wesentlichen der planungsrechtlichen Sicherung sowie der Umnutzung des Bestandes. Hierdurch erfolgt kein Flächenverlust, sondern vielmehr eine sinnvolle Nachnutzung bereits beanspruchter Flächen. Ein kleiner Teil einer größeren Ackerfläche wird aus der ackerbaulichen Nutzung genommen, um eine für den Reitbetrieb auf dem Hof notwendige Ovalbahn anzulegen. Der Verlust der Ackerfläche ist in der wirtschaftlichen Ausrichtung des Betriebes begründet und aufgrund der künftigen Nutzung und der ausbleibenden Versiegelungen nicht als erheblich zu bezeichnen.

Schutzgut Boden: Im Plangebiet wird im Wesentlichen der Bestand überplant, sodass ein Großteil der zulässigen Versiegelungen bereits vorhanden ist. Im Teilbereich 1 des Sondergebietes ‚Landwirtschaft und Tourismus‘ wird die überbaubare Grundfläche auf 1.600 m² festgesetzt. Eine Überschreitung für Stellplätze und deren Zufahren sowie für Nebenanlagen wird bis maximal 3.000 m² zugelassen. Im Teilbereich 2 wird die überbaubare Fläche für die Wohnmobilstellplätze auf 750 m² ohne weitere Überschreitung beschränkt. Der im Teilbereich 3 vorhandene Reitplatz soll künftig überdacht werden. Die überbaubare Grundfläche wird ebenfalls ohne zulässige Überschreitung mit 1.300 m² festgesetzt. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Versiegelungen verbleibt im Plangebiet eine Ausgleichsnotwendigkeit von 765 m² für die zulässigen Neuversiegelungen. Als Ausgleichsfläche wird die 510 m² Grundfläche des neu herzustellenden Knicks angerechnet. Die übrigen 255 m² Ausgleich werden auf einer Grünlandfläche nordöstlich des Plangebietes erbracht, deren Randbereich dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen wird.

Schutzgut Wasser: Weite Teile des Plangebietes sind bereits versiegelt bzw. befestigt angelegt. Neuversiegelungen werden nur in einem geringen Maße zugelassen, weswegen nur eine geringe Erhöhung des Oberflächenabflusses zu erwarten ist. Das anfallende Niederschlagswasser wird abgeleitet bzw. gesammelt und im Plangebiet genutzt. Im Bereich der Wohnmobilstellplätze kann das Wasser weiterhin versickern. Der Erhalt und die Neuanpflanzung von Gehölzen wirkt sich positiv auf die Verdunstung aus.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die Planung sind aufgrund der geringfügigen Neuversiegelungen sowie der klimatischen Bedingungen im Nahbereich der Ostsee keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut zu erwarten. Neue Grünstrukturen wirken sich positiv auf das Kleinklima aus.

Schutzgut Landschaft: Im Plangebiet soll im Wesentlichen der Bestand erhalten bzw. geringfügig umgenutzt werden. Der Gesamteindruck des Ferienbauernhofes wird somit nicht erheblich verändert. Im nördlichen Plangebiet wird mit dem überdachten Reitplatz eine neue hochbauliche Anlage entstehen, deren Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die maximale Firsthöhe von 6,0 m und die Anpassung des Baufeldes an die umliegenden Gebäude gemindert werden. Zusätzlich werden entlang der nördlichen, östlichen und südöstlichen Grenze des Plangebietes ein Knick bzw. eine zweireihige Hecke angelegt, um das Plangebiet künftig weiter einzugrünen. Parallel zur Bauleitplanung wird eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet „Schwansener Ostseeküste“ beantragt.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter und Sachgüter an der Planung Unbeteiligter werden durch die Bauleitplanung nicht beeinträchtigt.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der großen Entfernungen nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung

Mit der Umsetzung der Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Brodersby sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen im Bereich des bereits baulich geprägten Bauernhofes und den vorhandenen Nutzungen überwiegend als wenig erheblich zu bezeichnen. Die Eingriffe in Boden und Landschaftsbild sind ausgleichbar.

Nach Durchführung aller im Bebauungsplan festgesetzter Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.

3.8 Auswirkungen auf Natur und Landschaft

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Brodersby werden die Belange des Umweltschutzes durch eine vertiefende Darstellung der Eingriffe in Natur und Landschaft ergänzt. Die im Umweltbericht enthaltene Eingriffsregelung für die Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt den Ausgleich, der v.a. durch den Eingriff in das Schutzgut Boden aufgrund von Versiegelungen ausgelöst wird.

Das Plangebiet umfasst einen landwirtschaftlichen Betrieb, der sich in der Vergangenheit touristisch entwickelt hat. So sind bereits Ferienwohnungen und Wohnmobilstellplätze vorhanden. Durch die Gebäude, Stellplätze und Zufahrten des Gesamtkomplexes sind weite Teile des Plangebietes versiegelt. Die zulässige überbaubare Grundfläche wird entsprechend der geplanten Nutzungen für die drei Teilbereiche separat festgesetzt. Im gesamten Plangebiet ist nach Festsetzungen des B-Planes eine maximale Versiegelung von 5.050 m² zulässig. Dem gegenüber stehen ca. 3.521 m² vorhandene Versiegelungen, die im Rahmen der Ausgleichsbilanzierung zu berücksichtigen sind. Die überplanten Flächen sind aufgrund ihrer bisherigen Nutzungen mit einer allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz zu bewerten. Entsprechend des Gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ sind für die Neuversiegelungen Ausgleichsflächen im Verhältnis 1 : 0,5 bereitzustellen. Für die zulässigen Mehrversiegelungen im Plangebiet ergibt sich somit eine Ausgleichsnotwendigkeit von (5.050 m² - 3.521 m²) x 0,5 = 765 m².

Der Ausgleich wird zweigeteilt erbracht. Ca. 510 m² Ausgleich erfolgen durch die Neuanlage von 170 m Knick am Rand des Plangebietes. Die verbleibenden 255 m² werden im nordöstlichen Nahbereich des Eingriffsgebietes ebenfalls auf dem Flurstück 9/4 der Flur 1, Gemarkung Schönhagen erbracht. Es ist vorgesehen einen Teil einer Grünlandfläche, die an einen Wald grenzt, dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen und der natürlichen Entwicklung zu überlassen.

Der nordöstliche Geltungsbereich soll zukünftig für eine Ovalbahn bzw. als Pferdeweide genutzt werden. Daher wird dieser Bereich als private Grünfläche „Reitbahn“ festgesetzt. Als nördliche und östliche Begrenzung dieser Grünfläche sowie des ebenfalls für den Reitbetrieb genutzten nördlichen Plangebietes (Teilbereich 3) wird ein ca. 170 m langer Knick neu hergestellt werden. Dieser dient der Eingrünung, dem Schutz des Landschaftsbildes sowie als Ausgleichsfläche.

Entlang der östlichen und südlichen Grenze der Wohnmobilstellplätze im Teilbereich 2 wird die Pflanzung einer zweireihigen Hecke aus heimischen Laubgehölzen festgesetzt. Diese soll ebenfalls der Eingrünung und dem Schutz des Landschaftsbildes dienen, welcher im Bereich des Landschaftsschutzgebietes von besonderer Bedeutung ist.

Die vorhandenen Gebäude sowie Gehölzstrukturen werden erhalten und stehen weiterhin als Habitate zur Verfügung. Eine starke Kastanie im südöstlichen Plangebiet wird als ‚zu erhaltend‘ festgesetzt. Neue Lebensräume werden mit den vorgesehenen Grünstrukturen entstehen. Ein am ehemaligen Kuhstall vorhandener Nistkasten, der regelmäßig durch einen Turmfalken genutzt wird, wird außerhalb der Brutzeit und vor Beginn der Bautätigkeiten an ein Nachbargebäude umgehängt, um Störungen zu vermeiden. Zum Schutz ggf. vorhandener Fledermäuse sind die Arbeiten im Dachgeschoss des ehemaligen Kuhstalles außerhalb der Wochenstubenzeit und außerhalb der Winterschlafphase zu beginnen.

3.9 Immissionsschutz

Zur Ermittlung und Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden gewerblichen Geräuschimmissionen des westlich benachbarten Gewerbebetriebes (Recycling - Transport - Tiefbau), insbesondere zum geplanten Umbau eines Stallgebäudes zu Ferienwohnungen, wurde im März 2020 durch den TÜV Nord aus Hamburg eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt.

Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Die Beurteilungspegel der Fa. Iwersen liegen, unter Berücksichtigung des Betriebes des Brechers sowie einer Siebanlage (MuBo), im Bereich der geplanten Ferienwohnung (ehemaliger Stall, vgl. IO 1) zwischen 47 dB(A) und 54 dB(A). Der Immissionsrichtwert von 60 dB(A) tags wird sicher eingehalten bzw. um mehr als 6 dB unterschritten. Im Nachtzeitraum liegt keine Nutzung des Betriebes der Fa. Iwersen vor.

Nach der Regelfallprüfung von Ziffer 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm kann damit eine Schallvorbelastungsbetrachtung für den Immissionsort entfallen.

Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm wird eingehalten.