Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild im Osten der Gemeinde Brodersby ist durch die landwirtschaftliche Nutzung in einer kuppigen Moränenlandschaft geprägt. Die vorhandenen großflächigen Schläge sind typisch für die Landschaft Schwansen, die in der Vergangenheit durch die Gutswirtschaft geprägt war. Die überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen werden durch natürliche Strukturen wie Knicks, Gehölzflächen und Stillgewässer aufgelockert. Die Kreisstraße 62 sorgt für eine Zerschneidung der Landschaft. Eine weitere Vorbelastung des Landschaftsbildes besteht durch mehrere Windenergieanlagen westlich des Plangebietes.

Das Plangebiet befindet sich westlich des Ostseebades Schönhagen im Nahbereich der Ostseeküste. Das Ostseebad ist baulich geprägt. Vom Plangebiet aus ist die mehrgeschossige Rehaklinik am westlichen Rand von Schönhagen trotz vorhandener Gehölzstrukturen deutlich sichtbar. Das Plangebiet selbst befindet sich abseits der geschlossenen Ortschaft. Es umfasst einen landwirtschaftlichen Betrieb mit seinem typischen Gebäudebestand. Der bestehende Wohnmobilstellplatz befindet sich am östlichen Rand des Plangebietes und ist bislang nicht eingegrünt. Unmittelbar westlich des Plangebietes befindet sich ein Gewerbebetrieb, der aus sukzessiv aus einem landwirtschaftlichen Betrieb entwickelt wurde. Der bauliche Gesamtkomplex ist bislang wenig eingegrünt und stellenweise in der bewegten Landschaft deutlich einsehbar. Das Plangebiet ist im Gegensatz zum Gewerbebetrieb von Süden aus hinter einer Geländekuppe gelegen, was die Einsehbarkeit reduziert.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“ (§ 26 BNatSchG), weswegen u.a. der Erhalt des Landschaftsbildes von besonderer Bedeutung ist.

Das Plangebiet wird bereits unter dem Aspekt der Verknüpfung zwischen Tourismus und Landwirtschaft touristisch genutzt. Es existieren vier Ferienhäuser, eine Ferienwohnung sowie ein bis Ende 2022 genehmigter Wohnmobilstellplatz. Der Eiskellerweg geht im Bereich des Plangebietes in einen Feldweg über. Die Wege werden insbesondere in den Sommermonaten durch Radfahrer und Spaziergänger genutzt und dienen so der Naherholung. Eine besondere Bedeutung, z.B. als überregionaler Rad- oder Wanderweg, kommt den Wegen jedoch nicht zu.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Bauleitplanung würde die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet fortgeführt. Die touristische Nutzung würde jedoch gegenüber dem Ist-Zustand eingeschränkt, da ein bestehender Wohnmobilstellplatz nicht weiter genutzt werden könnte. Auch die Umnutzung eines nicht mehr sinnvoll für die Landwirtschaft nutzbaren Stallgebäudes bliebe aus. Die voraussichtliche Folge sind der Leerstand und Verfall des Gebäudes, was wiederum zu negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild führen kann. Zusätzliche bauliche Anlagen, die Veränderungen des Landschaftsbildes verursachen, könnten im Plangebiet nicht entstehen.

Auswirkungen der Planung

Das Plangebiet befindet sich aktuell noch im Landschaftsschutzgebiet „Schwansener Ostseeküste“. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung wird eine Entlassung der Planbereichsflächen angestrebt. Dennoch ist der Schutz des Landschaftsbildes von besonderer Bedeutung, da die Flächen auch bei einer Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet künftig unmittelbar an dieses angrenzen werden.

Die Planung dient im Wesentlichen der nachhaltigen Sicherung der bestehenden Nutzungen und der sinnvollen Nachnutzung des landwirtschaftlich geprägten Gebäudebestandes. Es ist vorgesehen, ein ehemaliges Stallgebäude so umzunutzen, dass neue Ferienwohnungen entstehen können. Die Gebäudegestalt soll dafür erhalten werden, sodass keine erheblichen Veränderungen des Landschaftsbildes verursacht werden. Im nördlichen Plangebiet soll ein vorhandener Reitplatz überdacht werden. Hierdurch wird der bauliche Bestand des Plangebietes geringfügig in Richtung Norden verschoben werden. Die Baugrenze wird jedoch so festgesetzt, dass sich die überdachte Reithalle möglichst auf einer Flucht mit den Gebäuden des westlich angrenzenden Gewerbebetriebes befindet. Zusätzlich wird die Gebäudehöhe in diesem Teilbereich des Plangebietes auf maximal 6,0 m begrenzt, Hierdurch werden die Auswirkungen durch die neue Bebauung gemindert.

Der Vegetationsbestand im Plangebiet kann im Zuge der Planung erhalten werden. Eine starke aber noch nicht als landschaftsbestimmend geltende Kastanie (Ø = 60 cm) auf der Hofanlage wird als zu erhaltend festgesetzt. Weiterhin ist eine Eingrünung des Plangebietes nach Norden, Osten und Südosten vorgesehen, da das Plangebiet hier bislang offen einsehbar ist. Im Norden und Nordosten wird ein Knick hergestellt. Der Knick wird entlang der Flächen festgesetzt, die für den Reitbetrieb des Hofes genutzt werden (Ovalbahn, Reitplatz, Round-Pen, Winterweide), und künftig entsprechend seiner ursprünglichen Bedeutung landwirtschaftliche Nutzflächen voneinander abgrenzen. Im Bereich des Wohnmobilstellplatzes wird dagegen eine zweireihige Hecke zur Eingrünung und zum Schutz des Landschaftsbildes festgesetzt. Entlang des Wohnmobilstellplatzes wird explizit von einer Knickanlage abgesehen, da in diesem Bereich tendenziell eher mit Rückschnitt und Beeinträchtigungen durch die Stellplatznutzung zu rechnen ist, die dem Biotopschutz eines Knicks entgegenstehen würde. Entlang der Reitanlagen sind dagegen keine Beeinträchtigungen eines geschützten Knicks zu erwarten.

Das Plangebiet wird dauerhaft und nachhaltig als Bestandteil des touristischen Angebotes in der Gemeinde Brodersby gesichert. Die Erholungsnutzung wird somit gestärkt. Beeinträchtigungen der angrenzenden Wege werden nicht verursacht.

Durch die Planung sind Auswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut zu erwarten. Im Wesentlichen wird der Bestand gesichert. Zusätzliche hochbauliche Anlagen werden nur in geringen Maße mit der Überdachung des Reitplatzes zugelassen. Das Plangebiet wird künftig mit einem Knick bzw. einer Hecke noch Norden, Osten und Südosten eingefriedet, um so die Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild zu reduzieren.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Innerhalb des Plangebietes sind entsprechend der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 12.04.2022 keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt. Allerdings befindet sich das bislang unbebaute nördliche Plangebiet innerhalb eines archäologischen Interessengebietes, wo mit einer archäologischen Substanz gerechnet werden kann.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird der § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt. Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht betroffen.

Die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat keine Auswirkungen auf Kultur- oder Sachgüter im Umfeld des Geltungsbereiches und ist daher mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten.

2.1.9 Wechselwirkungen

Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese Wechselwirkungen und Querbezüge sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und bewerten zu können. In der folgenden Beziehungsmatrix sind zunächst zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen dargestellt und allgemein bewertet.

Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushaltes, die so genannten Umweltbelange, bezogenen Auswirkungen betreffen also in Wirklichkeit ein komplexes Wirkungsgefüge. Dabei können Eingriffswirkungen auf einen Belang indirekte Sekundärfolgen für ein anderes Schutzgut nach sich ziehen. So hat die Überbauung von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, indem der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird. Zusammenhänge kann es aber auch bei Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geben, die neben den erwünschten Wirkungen bei einem anderen Umweltbelang negative Auswirkungen haben können. So kann z.B. die zum Schutz des Menschen vor Lärm erforderliche Einrichtung eines Lärmschutzwalles einen zusätzlichen Eingriff ins Landschaftsbild darstellen oder die Unterbrechung eines Kaltluftstromes bewirken.

UmweltbelangeMensch
ABTiere + PflanzenFlächeBodenWasserKlima/LuftLandschaftKulturgüterWohnenErholung
Tiere + Pflanzen
Fläche---
Boden-
Wasser
Klima/Luft-
Landschaft---
Kulturgüter----
Wohnen-
Erholung---

A beeinflusst B: stark ● mittel wenig - gar nicht

Der räumliche Wirkungsbereich der Umweltauswirkungen bleibt weitestgehend auf das Vorhabengebiet und dessen unmittelbare Randbereiche beschränkt. So führt der durch eine zusätzliche Versiegelung hervorgerufene Verlust von möglichen Lebensräumen im Plangebiet nicht zu einer Verschiebung oder Reduzierung des Artenspektrums im Gemeindegebiet. Auch die örtlichen Veränderungen von Boden, Wasser und Klima/Luft führen nicht zu einer großflächigen Veränderung des Klimas einschließlich der Luftqualität. Über das Vorhabengebiet hinausgehende Beeinträchtigungen der Umwelt infolge von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind daher nicht zu erwarten.