Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2. Örtliche Bauvorschriften

Die Fläche des Vorhabengebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „Berliner Ring“ liegt außerhalb der städtischen Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen. Unter Berücksichtigung der verbindlichen Vorhabenplanung des Büros WOBIG-Architekten wird die Festsetzung weitergehender gestalterischer Vorgaben auf Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verzichtet.

Die getroffenen örtlichen Bauvorschriften kommen sowohl dem Klimaschutz, der Ordnung des ruhenden Verkehrs, als auch der Aufenthaltsqualität innerhalb des Gebietes zu Gute.

Dächer und Dachdeckung

Für die Hauptgebäude innerhalb des Vorhabengebietes wird eine verbindliche Errichtung von begrünten Flachdächern festgesetzt. Die entsprechende Festsetzung kommt sowohl dem Klimaschutz als auch der Verbesserung des Wasserhaushaltes durch eine entsprechende Rückhaltung des Niederschlagswassers zu Gute. Gleichzeitig stellt sich die Entwicklung von Grünbedachungen auf den Gebäudedächern sowie auf den nicht überbauten Bereichen der Tiefgarage als Ausgleichsmaßnahme für die planungsrechtlich zulässige Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung dar.

Photovoltaikanlagen werden in Hinblick auf die Nachhaltigkeit und zukunftsorientierte Energiegewinnung zugelassen.

Ruhender Verkehr

Durch eine verbindlich zu schaffende Zahl von privaten Stellplätzen in Abhängigkeit von der Zahl der Wohneinheiten wird ein übermäßiges Parken im Straßenraum verhindert, sodass dieser zugunsten der Verkehrssicherheit übersichtlich bleibt. Zudem wird so sichergestellt, dass der öffentliche Raum nicht mehr als nötig durch ruhenden Verkehr beansprucht wird.

Die Lage des Plangebietes im zentralen Bereich der Stadt Bad Oldesloe bietet die Möglichkeit, die Nutzung von Kfz-Fahrzeugbewegungen der Anlieger zu reduzieren. Durch die verbindliche Bereitstellung einer Anzahl von Fahrradstellplätzen je Wohneinheit wird die entsprechende Attraktivität gesteigert.

Der Bedarf an öffentlichen Parkständen für das Wohngebiet wird im öffentlichen Straßenraum gedeckt.

Einfriedungen und Stützmauern

Gestalterische Vorgaben für die innerhalb des Plangebietes vorgesehenen Einfriedungen und Stützmauern stellen ein einheitliches Bild des künftigen Quartiers sowie ein stimmiges Einfügen in die Umgebung sicher. Durch die farblichen Zusammenhänge zwischen den Fassaden der Hauptgebäude und den zugehörigen Farbgruppen für die Zulässigkeit der Einfriedungen, ist die Entwicklung für ein stimmiges Gesamtbild gewährleistet.

Aufgrund der erhöhten Zahl von Wohneinheiten in den künftigen Gebäuden sind entsprechende Fahrrad- und Müllstandorte innerhalb des Plangebietes erforderlich. Um in diesem Zusammenhang eine optische Beeinträchtigung der Freiflächen zu vermeiden, sind die entsprechenden Bereiche mit Hecken einzugrünen.

5.3. Sonstige Festsetzungen / Hinweise

Ver- und Entsorgung

Für den Fall, dass in dem Gebiet Leitungen und Kabel verlaufen, kann es ggf. zu Konflikten zwischen den Baumaßnahmen und den Anlagen kommen.

Die Flächen 2,50 m rechts und links der Leitungen und Kabel dürfen weder überbaut noch mit Anpflanzungen versehen werden. Einzelne Baumstandorte sind vor der Bauausführung abzustimmen.

Sofern durch die Umsetzung des Planvorhabens Erweiterungen und/oder Umlegungen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen bzw. -leitungen notwendig werden, sind diese durch den jeweiligen Antragsteller zu seinen Lasten auszuführen. Besondere Schutzmaßnahmen, z. B. bei Baumstandorten, sind abzustimmen und gehen zu Lasten des Verursachers.

Wasserversorgung

Die innerhalb des Plangebietes vorgesehenen Bauflächen werden an das Netz der Vereinigten Stadtwerke GmbH anzuschließen sein.

Wärmeversorgung - Ökologische- und Energiesparpotentiale: Es wird empfohlen alle Einsparpotentiale für Primärenergie, insbesondere durch ausreichende Wärmedämmung bei der Errichtung von Gebäuden sowie Nutzung emissionsarmer Brennstoffe und Verfahren zu nutzen. Bei der Planung der Anordnung und Gestaltung der Gebäude kann und sollte die Nutzung von Solartechnik vorgesehen werden.

Versorgung mit elektrischer Energie

Aufgrund eines Konzessionsvertrages versorgt die Stadtwerke Bad Oldesloe das Stadtgebiet mit Strom. Das Erfordernis zusätzlicher Flächen für die Stromversorgung der innerhalb des Plangebietes noch nicht bebauten Bauflächen wird im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu prüfen sein.

In Anbetracht der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Aufheizung der Erdatmosphäre durch die Verbrennung fossiler Energieträger wird geraten, durch Energieeinsparung, rationelle Energieverwendung und die Nutzung regenerativer Energien den Primärenergieverbrauch zu senken.

Telekommunikation

Die Stadt Bad Oldesloe wird von der DEUTSCHEN TELEKOM AG und von anderen privaten Fernmeldeanbietern versorgt.

Auf bestehende ortsfeste Anlagen zur Versorgung mit Kommunikationsmedien ist bei Bauarbeiten Rücksicht zu nehmen.

Für den rechtzeitigen Ausbau des Kommunikationsnetzes sowie zur Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahme frühzeitig vor Baubeginn dem zuständigen Telekommunikationsbetreiber schriftlich anzuzeigen.

Klimaschutz

Der Sektor Wohnen trägt mit mehr als 60 Prozent des städtischen Wärmebedarfs maßgeblich zu den CO2-Emissionen bei. (Ermittlung aus Klimaschutzkonzept 2011). Die Senkung der CO2-Emissionen ist ein entscheidender Faktor bei der Erreichung der Klimaschutzziele aus dem Klimaschutzkonzept Bad Oldesloes. Für die Umsetzung der klimaschutzrelevanten Maßnahmen wurden am 01.02.2016 Klimaleitsätze beschlossen, in denen den Bereichen energiebewusste Bauleitplanung und Energieversorgung eine hohe Priorität zukommt.

Im Folgenden sind einige Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaleitsätze aufgelistet:

Maßnahmen im Bereich energiebewusste Bauleitplanung:

  • Kompakte Bauweise durch Planung von Mehrfamilienhäusern
  • Anordnung der Gebäude in Ost/West Ausrichtung
  • Anordnung der Hauptwohnräume soweit möglich im Süden der Gebäude
  • Prüfung verschiedener Energieversorgungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung einer leitungsgebundenen Wärmeversorgung mit Nutzung der Kraft-Wärmekopplung

Maßnahmen im Bereich der regenerativen Energieversorgung:

  • Photovoltaikanlagen werden ausdrücklich zugelassen, um eine ressourcenschonende und CO2-neutrale Energieversorgung zu fördern.

Brandschutz

Der aktive Brandschutz wird sichergestellt durch die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Oldesloe und durch die Feuerwehren der Nachbargemeinden in Form der nachbarschaftlichen Löschhilfe.

Die erforderlichen Hydrantenabstände und die Bereitstellung von Löschwasser aus der zentralen Frischwasserversorgung mit der erforderlichen Leistung (96 m³/h) nach Arbeitsblatt DVGW-W405 und nach Maßgabe des Erlasses des Innenministeriums vom 22.08.2017 sind im Rahmen der nachgeordneten Erschließungsplanung nachzuweisen.

Anzahl und Standorte notwendiger Hydranten für die Löschwasserversorgung im Bereich der geplanten Bauflächen sind mit der Feuerwehr abzustimmen.

Bestandteil der Vorhabenplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Bad Oldesloe ist ein Lageplan (Anlage 3 P 19) zum Nachweis des Brandschutzes mit entsprechenden Zugänglichkeiten und Aufstellflächen für die Feuerwehr. Eine Befahrung der Vorhabenfläche durch die Feuerwehr der Stadt Bad Oldesloe erfolgt über den bestehenden Zugang im Bereich der Bestandsbebauung Berliner Ring 31. Innerhalb des künftigen Quartiers werden ausreichende Feuerwehraufstellflächen vorgesehen.

Beseitigung des Schmutzwassers

Alle Grundstücke innerhalb des Plangebietes sind mit Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Schmutzwasser- und an die öffentliche Niederschlagswasseranlage anzuschließen.

Die Stadtwerke Bad Oldesloe weisen darauf hin, dass die Erschließung von Hinterliegergrundstücken in den Abwassersatzungen insofern geregelt ist, dass die Stadt (Stadtwerke) die Grundstücksanschlüsse nur im öffentlichen Bereich bis zur Grenze des ersten privaten Grundstücks herstellt. Die weiterführenden Anschlussleitungen über Privatgrund sind vom/von den privaten Grundstückseigentümer/n zu errichten und zu betreiben. Der/Die Grundstückeigentümer hat/haben die Kosten zu tragen.

Niederschlagswasserbeseitigung

Im Zuge des weiteren Verfahrens wird die Versickerungsfähigkeit gemäß den „Wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein – Teil 1: Mengenbewirtschaftung“ geprüft sowie die Form der Oberflächenentwässerung konkretisiert. Gegenwärtig ist Niederschlagswasserbeseitigung in Form von Regenwasserrückhalterigolen beabsichtigt.

Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung

Die Abfallbeseitigung ist Aufgabe des Kreises Stormarn und wird zentral mit Benutzungszwang für das Plangebiet geregelt. Die Abfälle sind innerhalb des Plangebietes in festen Behältern oder in Wertstoffsäcken auf den Grundstücken zu sammeln. Aufgrund der rückwärtigen Lage des Vorhabengebietes erfolgt keine Befahrung der entsprechenden Flächen durch das Müllfahrzeug. Die Müllentsorgung erfolgt durch eine Bereitstellung im Bereich der Straße Berliner Ring an den entsprechenden Abholtagen.

Es muss gewährleistet sein, dass während der Abfuhrzeit eine störungsfreie Zufahrt gewährleistet ist.

6. Auswirkungen und Flächenbilanz

Im beschleunigten Verfahren gelten gemäß § 13a (2) Nr. 4 BauGB Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, im Sinne des § 1a (3) Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die mit der Planung einhergehenden Bodenversiegelungen und Veränderungen unterliegen demnach nicht der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung. Unabhängig von dieser Regelung sind die Artenschutzbestimmungen sowie der Schutzgebiets- und Biotopschutz. Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope oder Bäume, die unter kommunale Baumschutzsatzungen fallen, müssen auch im beschleunigten Verfahren ausgeglichen werden.

Da es sich um Maßnahmen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB handelt und die Eingriffsregelung hier nicht zur Geltung kommt, sind bezüglich des Artenschutzes nur die europarechtlich geschützten Arten zu betrachten, deren Vorkommen in einem gesonderten Artenschutzgutachten untersucht werden.