Planungsdokumente: B-Plan Nr. 6 "Parkplatz am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) werden diese hiermit nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgt nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet befindet sich im Südosten der Ortslage Klein Dannewerk, östlich des Ochsenweges und südlich der Hauptstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst insbesondere das Flurstück 93/5 sowie Teile der Flurstücke 93/4, 93/7, 93/9 und 116 der Flur 5, Gemarkung Groß Dannewerk. Der ca. 0,73 ha große Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Hauptstraße,
  • im Westen durch den Ochsenweg (Kreisstraße K 27),
  • im Süden durch das Feuerwehrgerätehaus und
  • im Osten durch die Freizeitanlage der Gemeinde Dannewerk.

Das Relief im Plangebiet ist relativ eben. Die Geländehöhe liegt bei ca. 26 m über NHN.

1.2 Inhalte und Ziele der Bauleitplanung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,73 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Dannewerk entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes sowie die Errichtung eines Gebäudes mit sanitären Anlagen, Kiosk und Infopoint geschaffen werden. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit der touristischen Inwertsetzung der Welterbestätte und dem Ausbau des Freizeitangebotes in der Gemeinde Dannewerk. Konkret strebt die Gemeinde die Umsetzung von Teilmaßnahmen des „Freiraumkonzeptes der Gemeinde Dannewerk“ (2021) und des „Besucherlenkungskonzeptes für den Umgebungsbereich Waldemarsmauer“ (2021) in Kooperation mit dem Kreis Schleswig-Flensburg, dem Archäologischen Landesamt / Welterbebüro und dem Sydslesvigsk Forening / Danevirke Museum an.

Das Gesamtvorhaben hat zum Ziel die Vergangenheit und die Gegenwart zusammenzuflechten und Danewerk zu einem erlebnisreichen Ort zu machen, in dem eine enge Verbindung zwischen dem UNESCO Welterbe Haithabu und Danewerk und der modernen Gemeinde geschaffen wird. Neben Haithabu stellt der Archäologische Park den zweiten touristischen Hotspot in der Welterbe-Region Haithabu und Danewerk dar. In diesem soll denkmal- und naturgerecht sowie bedarfsorientiert die Besucherinfrastruktur verbessert werden.

Der bestehende Parkplatz am Ochsenweg/Hauptstraße soll qualitativ und gestalterisch erneuert und im östlichen Bereich erweitert werden. Es sollen Stellplatzflächen für ca. 72 PKW und ergänzend für Reisebusse geschaffen werden. In den Randbereichen sollen Wegflächen für Fußgänger sowie Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Die Begrünung durch Bäume und Blumenwiese ist angedacht. Es soll auch weiterhin zwei Ausfahrten geben. Der Parkplatz soll als Multifunktionsareal gebaut werden, wobei Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden und der Platz auch für Veranstaltungen flexibel genutzt werden kann. Zudem sollen Stellplätze mit E-Ladesäulen geschaffen werden.

Vor dem Hintergrund, dass das Danevirke Museum im Frühjahr 2022 abgerissen wurde, der Neubau bis Ende 2024 fertiggestellt wird und in diesem Zuge auch die Museumsparkplätze westlich des Ochsenwegs überplant sind, werden zukünftig alle Museumsbesucher den großen öffentlichen Parkplatz nutzen müssen. In der Hochsaison kam es bereits in den vergangenen Jahren zu merklichen Stellplatzengpässen. Dies ist v.a. deshalb problematisch, da die eigens für die Feuerwehr bereitgestellten Flächen zugeparkt wurden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Problematik mit Eröffnung des neuen Museums verstärkt, da von einem Besucherzuwachs auszugehen ist. Aktuell fasst der bestehende gemeindliche Parkplatz ca. 60 Stellplätze. Mit der Erweiterung sollen ca. 72 Pkw und 3 Busse Raum zum Parken finden. Die Stellplätze sollen den Besuchern des Archäologischen Parks zur Verfügung stehen, die dann auch die sonstigen Angebote der Umgebung nutzen können. Zusätzlich zu den vorgenannten Stellplätzen und von diesen abgetrennt werden 15 Stellplätze für die Freiwillige Feuerwehr in der Planung berücksichtigt

Im Rahmen des Freiraumkonzeptes Dannewerk wurde der Bedarf für einen Kiosk mit öffentlichen Toiletten und Besucherleitinformationen beim Parkplatz festgestellt. Abweichend vom ersten Konzept soll der Standort nun auf den Bereich des temporären Container-Besucherzentrums des Danevirke Museums im Nordosten des Plangebietes verlegt werden. Dort sind die nötigen Anschlüsse bereits geschaffen und der Untergrund ist oberflächennah archäologisch untersucht. Es ist zudem davon auszugehen, dass die visuelle Störung (Sichtachsenbezug) in Bezug auf das Danewerk von diesem Standort aus geringer ist. Der Kiosk soll das Angebotssortiment des Danevirke Museums ergänzen. Der zukünftige Betreiber des Kiosks soll zugleich die öffentlichen Toiletten betreiben, welche auch außerhalb der Museumsöffnungszeiten für Besucher bereitstehen sollen. Angestrebt wird zudem, dass der Kioskbetreiber zugleich auch Betreiber der geplanten Adventure-Minigolfanlage ist (B-Plan Nr. 7) und somit Ausgabestelle für das ergänzende touristische Angebot. Der Kiosk soll zudem um Besucherinformationen zur räumlichen Erschließung des Archäologischen Park ergänzt werden.

Innerhalb des Plangebietes werden folgende Flächen festgesetzt:

Sonstiges Sondergebiet ‚Tourismus‘ ca. 805 m²

Flächen für Gemeinbedarf - Feuerwehr ca. 760 m²

Straßenverkehrsflächen ca. 550 m²

Verkehrsflächen bes. Zweckbestimmung - Parkplatz ca. 3.830 m²

Öffentliche Grünflächen ca. 1.300 m²

Ver- und Entsorgungsflächen ca. 30 m²