Planungsdokumente: B-Plan Nr. 6 "Parkplatz am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 6 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 0,73 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Dannewerk entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes sowie die Errichtung eines Gebäudes mit sanitären Anlagen, Kiosk und Infopoint geschaffen werden. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit der touristischen Inwertsetzung der Welterbestätte und dem Ausbau des Freizeitangebotes in der Gemeinde Dannewerk. Konkret strebt die Gemeinde die Umsetzung von Teilmaßnahmen des „Freiraumkonzeptes der Gemeinde Dannewerk“ (2021) und des „Besucherlenkungskonzeptes für den Umgebungsbereich Waldemarsmauer“ (2021) in Kooperation mit dem Kreis Schleswig-Flensburg, dem Archäologischen Landesamt / Welterbebüro und dem Sydslesvigsk Forening / Danevirke Museum an.

Das Gesamtvorhaben hat zum Ziel die Vergangenheit und die Gegenwart zusammenzuflechten und Dannewerk zu einem erlebnisreichen Ort zu machen, in dem eine enge Verbindung zwischen dem UNESCO Welterbe Haithabu und Danewerk und der modernen Gemeinde geschaffen wird. Die Vision sieht den Archäologischen Park als vorbildliches Erhaltungs- und Kommunikationsprojekt, als Gemeindepark und Identitätsanker, als Natur- und Landschaftspark sowie als Vermittlungspark. Neben Haithabu stellt der Archäologische Park den zweiten touristischen Hotspot in der Welterbe-Region Haithabu und Danewerk dar. In diesem soll denkmal- und naturgerecht sowie bedarfsorientiert die Besucherinfrastruktur verbessert werden.

Der bestehende Parkplatz am Ochsenweg/Hauptstraße soll qualitativ und gestalterisch erneuert und im östlichen Bereich erweitert werden. Es sollen Stellplatzflächen für ca. 72 PKW und ergänzend für Reisebusse geschaffen werden. In den Randbereichen sollen Wegflächen für Fußgänger sowie Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Eine Begrünung durch Bäume und Blumenwiese ist angedacht. Es soll auch weiterhin zwei Ein- bzw. Ausfahrten geben. Die angrenzende Bushaltestelle an der Hauptstraße soll zukünftig als barrierefreie Haltestelle ausgebaut werden. Der Parkplatz soll als Multifunktionsareal hergestellt werden, wobei Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen sind und der Platz auch für Veranstaltungen flexibel genutzt werden kann. Zudem sollen Stellplätze mit E-Ladesäulen geschaffen werden.

Vor dem Hintergrund, dass das Danevirke Museum im Frühjahr 2022 abgerissen wurde, der Neubau bis Mitte 2025 fertiggestellt wird und in diesem Zuge auch die Museumsparkplätze westlich des Ochsenwegs überplant sind, werden zukünftig alle Museumsbesucher den großen öffentlichen Parkplatz nutzen müssen. In der Hochsaison kam es bereits in den vergangenen Jahren zu merklichen Stellplatzengpässen. Dies ist v.a. deshalb problematisch, da die eigens für die Feuerwehr bereitgestellten Flächen zugeparkt wurden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Problematik mit der Freianlagengestaltung und Besucherlenkung im Archäologischen Park sowie der Neueröffnung des neuen Museums verstärkt, da von einem Besucherzuwachs auszugehen ist. Aktuell fasst der bestehende gemeindliche Parkplatz ca. 60 Stellplätze. Mit der Erweiterung sollen ca. 72 Pkw und 3 Busse Raum zum Parken finden. Die Stellplätze sollen den Besuchern des Archäologischen Parks zur Verfügung stehen, die dann auch die sonstigen Angebote der Umgebung nutzen können. Zusätzlich zu den vorgenannten Stellplätzen und von diesen abgetrennt werden 15 Stellplätze für die freiwillige Feuerwehr in der Planung berücksichtigt.

Im Rahmen des Freiraumkonzeptes Dannewerk wurde der Bedarf für einen Kiosk mit öffentlichen Toiletten und Besucherleitinformationen beim Parkplatz festgestellt. Abweichend vom ersten Konzept soll der Standort nun auf den Bereich des temporären Container-Besucherzentrums des Danevirke Museums im Nordosten des Plangebietes verlegt werden. Dort sind die nötigen Anschlüsse bereits geschaffen und der Untergrund ist oberflächennah archäologisch untersucht. Es ist zudem davon auszugehen, dass die visuelle Störung (Sichtachsenbezug) in Bezug auf das Danewerk von diesem Standort aus geringer ist. Der Kiosk soll das Angebotssortiment des Danevirke Museums ergänzen. Der zukünftige Betreiber des Kioskes soll zugleich die öffentlichen Toiletten betreiben, welche auch außerhalb der Museumsöffnungszeiten für Besucher bereitstehen sollen. Angestrebt wird zudem, dass der Kioskbetreiber zugleich auch Betreiber der geplanten Adventure-Minigolfanlage ist und somit Ausgabestelle für das ergänzende touristische Angebot. Der Kiosk soll zudem um Besucherinformationen zur räumlichen Erschließung des Archäologischen Park ergänzt werden.

Im Hinblick auf den angestrebten Nutzungszweck des Gebäudes ergibt sich auch die erforderlich räumliche Nähe zum Archäologischen Park, zum Parkplatz und zur Adventuregolfanlage. Da der Parkplatz an dieser Stelle schon vorhanden ist und nur teilweise erweitert werden muss, sieht die Gemeinde diesbezüglich keine sinnvollen Planungsalternativen. Leerstehende Gebäude, in denen die angestrebten Nutzungen untergebracht werden könnten, sind in der unmittelbaren Umgebung nicht vorhanden. Daher stehen für das geplante Gebäude keine Flächen innerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne oder in Bereichen gem. § 34 BauGB zur Verfügung. Eine Integration der benötigen Räume in den Neubau das Danevirke-Museums scheidet aus, da die Gemeinde keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Nutzung des Gebäudes hat. Zudem würde eine Integration des Kiosks und der Toiletten in das Museumsgebäude einen deutlich stärkeren Fußgängerverkehr über die beiden Straßen verursachen, wenn z.B. die Nutzer der Adventure-Minigolfanlage erst vom Parkplatz zum Museum laufen müssen, um dort die Schläger abzuholen und sie später wieder dort abgeben müssen. Eine Errichtung des Gebäudes auf dem Flurstück 2/22 nördlich der Hauptstraße würde zu einer deutlich stärkeren Beeinträchtigung der Welterbestätte führen und ist daher denkmalrechtlich dort nicht genehmigungsfähig.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde auch den in Ziffer 5.6 des Landesentwicklungsplanes (2021) dargelegten Grundsätzen, nach denen kulturelle Initiativen und Ansätze unterstützt werden sollen, die lokale und regionale Identitäten der Bevölkerung betonen. Das gilt auch für die Kulturarbeit nationaler Minderheiten und Volksgruppen. Zu den kulturellen Schwerpunkten von landesweiter und darüberhinausgehender Bedeutung zählen u.a. auch die UNESCO Welterbestätte 'Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk'.

Insgesamt besteht aus Sicht der Gemeinde Dannewerk ein dringendes öffentliches Interesse an der Umsetzung dieser Planung.

3 Planinhalt und Festsetzungen

3.1 Art der baulichen Nutzung

Die Bauflächen werden entsprechend der zugedachten Nutzung gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet 'Tourismus' festgesetzt. Diese Festsetzungen entsprechen den gemeindlichen Zielen (siehe Kap. 2) für dieses Plangebiet.

Das Sonstige Sondergebiet dient der Errichtung von touristischen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen, insbesondere dem Neubau eines Kiosks mit sanitären Anlagen und einem Infopoint. Zulässig sind bauliche Anlagen und Einrichtungen zum Betrieb eines Kiosks mit sanitären Anlagen sowie der erforderlichen Nebenanlagen. Geplant sind zudem Außensitzbereiche sowie Informationseinrichtungen für die Besucher der Welterbestätte. Ergänzend soll der Betrieb der angrenzenden Adventuregolfanlage (z.B. die Schlägerausgabe) aus dem Sondergebiet heraus erfolgen.

Im Süden des Plangebietes wird eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung 'Feuerwehr' festgesetzt. Diese dient zur Aufnahme der für das angrenzende Feuerwehrgerätehaus erforderlichen Stellplätze. Hochbauliche Anlagen sind in diesem Bereich nicht vorgesehen.