Planungsdokumente: B-Plan Nr. 6 "Parkplatz am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Das Landschaftsbild in der Gemeinde Dannewerk ist geprägt vom Übergang der bewegten Jungmoränenlandschaft in die ebene Schleswiger Vorgeest. Das Gemeindegebiet ist landwirtschaftlich genutzt, Acker- und Grünlandflächen wechseln sich ab. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch das z.T. dichte Knicknetz untergliedert. Eingestreut in die Agrarlandschaft finden sich kleiner Waldflächen, markante Einzelbäume, feuchte Senken und kleinere Moorreste. Besonders charakteristisch sind die kulturhistorisch bedeutsamen Wallanlagen des Danewerks, die sich quer durch das Gemeindegebiet ziehen.

Die Siedlung hat sich in den Ortsteilen von Dannewerk bandartig entlang der Straßenzüge entwickelt. Die Bebauung ist von Einfamilienhäusern unterschiedlichen Alters und (überwiegend ehemaligen) landwirtschaftlichen Höfen geprägt. Insgesamt sind die Siedlungen Dannewerks als dörflich einzustufen.

Im Bereich des Plangebietes dominiert der Hauptwall des Danewerks das Ortsbild. Zudem sind einzelne Gebäude vorhanden. Durch die Knicks und Gehölzstrukturen nehmen die nahegelegenen Siedlungen kaum Einfluss auf das Plangebiet. Eine Zerschneidung der Landschaft wird im Plangebiet durch den Ochsenweg (K 27) verursacht.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Haithabu-Dannewerk“ (Verordnung 04.04.1989). Der Schutz des Landschaftsbildes ist somit von besonderer Bedeutung.

Die teilweise überplante Wiese im östlichen Plangebiet weist als Sport- und Freizeitfläche der Gemeinde eine Bedeutung für die lokale Erholungsnutzung auf. Der Parkplatz dient unter anderem als Besucherparkplatz für das Danewerkmuseum und dient so sekundär der Erholungsnutzung. Unmittelbar westlich und nördlich verlaufen die Fernradwege Ochsenweg und Wikinger-Friesenweg, die quer durch Schleswig-Holstein führen. Die Fernradwege sind insbesondere in den Sommermonaten stark genutzt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die bisherigen Flächennutzungen fortgeführt und keine Veränderungen des Landschaftsbildes verursacht. Die vorhandenen Gehölze blieben erhalten. Im Bereich der bislang unbebauten Wiese würden keine baulichen Anlagen entstehen.

Auswirkungen der Planung

Parallel zu diesem Planverfahren wird eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt. Damit würde das Plangebiet künftig nicht mehr Bestandteil des LSG sein, aber an Flächen angrenzen, für die die Schutzverordnung weiterhin Gültigkeit besitzt. Demnach ist der Schutz des Landschaftsbildes weiterhin besonders zu berücksichtigen. Die Gemeinde wird bei der Durchführung des Vorhabens auf eine naturnahe Gestaltung der Fläche mit einer geeigneten Pflanzenauswahl achten. Hier können zum Beispiel heimische und gebietseigene Gehölze sowie Regiosaat verwendet werden.

Mit der Planung ist im westlichen Plangebiet die Erweiterung des Parkplatzes in Richtung Osten vorgesehen. Die vorhandenen Bäume werden erhalten und so weiterhin der Eingrünung dienen. Zusätzlich sind Baumpflanzungen im Bereich der Versickerungsfläche vorgesehen, die u.a. auch für eine Einbindung nach Südosten sorgen.

Im festgesetzten Sondergebiet ‚Tourismus‘ werden mit dem geplanten Kiosk- und Toilettengebäude sowie den erforderlichen Nebenanlagen neue hochbauliche Anlagen mit gewisser Fernwirkung entstehen. Zum Schutz des Landschaftsbildes sowie des nahegelegenen Danewerks wird die Höhe der baulichen Anlagen auf maximal 5,0 m über Erdgeschossfertigfußbodenhöhe festgesetzt. Weiterhin ist vorgesehen, dass für die neuen Gebäude nur Holz und Glas als Außenwandmaterialien zulässig sind. Durch die Festsetzungen werden die Auswirkungen der Neubauten auf das Orts- und Landschaftsbild insgesamt gemindert.

Die Planung dient insgesamt der Aufwertung des Danewerkmuseums sowie des Archäologischen Parks an der Welterbestätte Danewerk als touristische Destination. Somit weist das Plangebiet eine sekundäre Bedeutung für die überregionale Erholungsnutzung auf.

Die Nutzung der Fernradwege Ochsenweg und Wikinger-Friesenweg wird durch die Planung nicht eingeschränkt. Stattdessen wird mit der Ausweisung des Sondergebietes ‚Tourismus‘ eine weitere Versorgungsmöglichkeit geschaffen.

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten. Durch die Parkplatzerweiterung wird keine weithin sichtbare Veränderung vorgenommen. Die baulichen Anlagen im Sondergebiet sind so dimensioniert und gestaltet, dass sie keine erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes verursachen. Eine Einbindung der Bauflächen erfolgt durch den Erhalt der vorhandenen Gehölze.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Archäologische Denkmale sind auf den Planbereichsflächen und den angrenzenden Flächen entsprechend der Stellungnahme des ALSH vom 07.12.2022 nicht bekannt. Das Plangebiet befindet sich jedoch innerhalb der Pufferzone der Welterbestätte Danewerk, weswegen der Denkmalschutz von besonderer Bedeutung ist.

Weiterhin ist das Plangebiet innerhalb eines archäologischen Interessengebietes gelegen, sodass mit archäologischer Substanz im Boden gerechnet werden muss.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Aufgrund der Nähe zum Danewerk und dessen Status als Welterbestätte sind entsprechend der Stellungnahme des ALSH die genauen Vorhaben hinsichtlich des Umgebungsschutzes des Welterbes zu prüfen, weswegen eine enge Abstimmung mit dem Welterbebüro erforderlich ist. Vor Umsetzung der Planinhalte sind archäologische Untersuchungen im Plangebiet durchzuführen.

Der Kiosk mit den öffentlichen Toiletten wird in dem Bereich entstehen, in dem sich aktuell der Ausweichstandort des Danewerkmuseums befindet. Hier sind bereits oberflächennahe, archäologische Untersuchungen durchgeführt worden. Zudem wird an dem Standort im östlichen Plangebiet davon ausgegangen, dass die visuelle Störung (Sichtachsenbezug) in Bezug auf das Danewerk von diesem Standort aus möglichst gering ist.

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird weiterhin der § 15 des Denkmalschutzgesetzes (Mitteilungspflicht bei Funden) berücksichtigt.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter werden nicht beeinträchtigt.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe weisen aufgrund der räumlichen Nähe zur Welterbestätte Danewerk eine mittlere Erheblichkeit auf. Die Auswirkungen werden durch die baugestalterischen Festsetzungen, archäologische Untersuchungen und die Beteiligung des zuständigen ALSH bei künftigen Maßnahmen gemindert. Zudem steht das Vorhaben in direktem Zusammenhang mit der Aufwertung des touristischen Angebotes rund um das Danewerk.

2.1.9 Wechselwirkungen

Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese Wechselwirkungen und Querbezüge sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und bewerten zu können. In der folgenden Beziehungsmatrix sind zunächst zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen dargestellt und allgemein bewertet.

UmweltbelangeMensch
ABTiere + PflanzenFlächeBodenWasserKlima/LuftLandschaftKulturgüterWohnenErholung
Tiere + Pflanzen
Fläche---
Boden-
Wasser
Klima/Luft-
Landschaft---
Kulturgüter----
Wohnen-
Erholung---

A beeinflusst B: stark ● mittel wenig - gar nicht

Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushaltes, die so genannten Umweltbelange, bezogenen Auswirkungen betreffen also in Wirklichkeit ein komplexes Wirkungsgefüge. Dabei können Eingriffswirkungen auf einen Belang indirekte Sekundärfolgen für ein anderes Schutzgut nach sich ziehen. So hat die Überbauung von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, indem der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird. Zusammenhänge kann es aber auch bei Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geben, die neben den erwünschten Wirkungen bei einem anderen Umweltbelang negative Auswirkungen haben können. So kann z.B. die zum Schutz des Menschen vor Lärm erforderliche Einrichtung eines Lärmschutzwalles einen zusätzlichen Eingriff ins Landschaftsbild darstellen oder die Unterbrechung eines Kaltluftstromes bewirken.

Der räumliche Wirkungsbereich der Umweltauswirkungen bleibt weitestgehend auf das Vorhabengebiet und dessen unmittelbare Randbereiche beschränkt. So führt der durch eine zusätzliche Versiegelung hervorgerufene Verlust von möglichen Lebensräumen im Plangebiet nicht zu einer Verschiebung oder Reduzierung des Artenspektrums im Gemeindegebiet. Auch die örtlichen Veränderungen von Boden, Wasser und Klima/Luft führen nicht zu einer großflächigen Veränderung des Klimas einschließlich der Luftqualität. Über das Vorhabengebiet hinausgehende Beeinträchtigungen der Umwelt infolge von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind daher nicht zu erwarten.