Planungsdokumente: B-Plan Nr. 6 "Parkplatz am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.8 Umweltbericht

Zum Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Dannewerk wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet. Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Durch die Planungen wird die Erweiterung eines Parkplatzes sowie der Bau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten im Nahbereich des Danewerkmuseums ermöglicht. Im nordöstlichen Nahbereich sind Wohngebäude vorhanden. Erhebliche Auswirkungen durch Lärmimmissionen sind durch die geplante und teilweise bereits vorhandene Nutzung nicht zu erwarten.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Die Gehölze bieten Lebensräume für heimische Brutvögel. Zudem sind im Bereich der stärkeren Bäume Tagverstecke von Fledermäusen nicht auszuschließen. Diese werden im Rahmen der Planung jedoch erhalten. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist daher auszuschließen. Geschützte Biotope sind von den Planungen nicht betroffen.

Schutzgut Fläche: Für die Erweiterung des Parkplatzes sowie den Neubau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten wird ein Teil einer größeren Wiese beansprucht, die bislang als öffentliche Sport- und Freizeitfläche der Gemeinde dient. Der Verlust eines Teils dieser Fläche ist in der qualitativen und quantitativen Aufwertung der Welterbestätte Danewerk als touristische Destination begründet.

Schutzgut Boden: Neuversiegelungen werden durch die Erweiterung des Parkplatzes, die Stellplätze für die Feuerwehr sowie den Neubau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten verursacht. Die überbaubare Grundfläche wird für das Sondergebiet ‚Tourismus‘ auf 150 m² beschränkt, wobei eine Überschreitung um 50 % für Nebenanlagen zulässig ist. Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf gilt eine überbaubare Grundfläche von 600 m², die jedoch nicht überschritten werden darf. Der Parkplatz gilt als vollversiegelte Fläche. Die neuversiegelten Flächen werden bislang für Sport- und Veranstaltungszwecke beansprucht und weisen eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz auf. Gemäß Ausgleichsbilanzierung ist für die Neuversiegelungen ein Ausgleich von 1.213 m² notwendig. Der Ausgleich erfolgt durch die Extensivierung einer gemeindeeignen Grünlandfläche.

Schutzgut Wasser: Abgesehen von dem Regenrückhaltebecken im nordwestlichen Plangebiet sind keine Oberflächengewässer von der Planung betroffen. Anfallendes Niederschlagswasser soll weiterhin im Plangebiet versickert werden. Hierfür wird eine entsprechende Versickerungsfläche vorgesehen. Zur Förderung der Verdunstung wird der Baumbestand erhalten und um Neupflanzungen ergänzt.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die Erweiterung eines vorhandenen Parkplatzes und den angrenzenden Bau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten sind aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde und der geringen Vorbelastung im ländlichen Raum keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten. Die vorhandenen Bäume werden erhalten, um Neupflanzungen ergänzt und sich weiterhin positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität auswirken.

Schutzgut Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Erweiterung des Parkplatzes nicht verursacht. Der als hochbauliche Anlage entstehende Kiosk wird vor allem im Hinblick auf den Denkmalschutz in seiner Höhe und Gestalt eingeschränkt, um eine übermäßige Fernwirkung zu vermeiden. Die Bäume im Plangebiet werden erhalten, um Neupflanzungen ergänzt und so das Plangebiet weiter eingrünen. Parallel zum Bauleitverfahren wird die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt.

Schutzgut kulturelles Erbe und Sachgüter: Das Plangebiet befindet sich im Nahbereich und in der Pufferzone zur Welterbestätte Dannewerk, weswegen der Denkmalschutz von besonderer Bedeutung ist. Auswirkungen auf die Welterbestätte werden durch die baugestalterischen Festsetzungen gemindert. Die Umsetzung der Planung wird eng mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden abgestimmt, um Beeinträchtigungen zu vermeiden. Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der großen Entfernung und den Wirkfaktoren des Vorhabens nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Dannewerk sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der geringen Größe des Vorhabens sowie den Vorbelastungen nicht als erheblich zu bezeichnen.

Nach Durchführung aller vorgesehener Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.

3.9 Auswirkungen auf Natur und Landschaft

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Dannewerk werden die Belange des Umweltschutzes durch eine vertiefende Darstellung der Eingriffe in Natur und Landschaft ergänzt. Die im Umweltbericht enthaltene Eingriffsregelung für die Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt den Ausgleich, der ggf. durch die Planung notwendig wird.

Innerhalb des Plangebietes werden Neuversiegelungen durch den Bau eines Kiosk-/Infogebäudes, die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes sowie die Ausweisung von Stellplätzen für die Feuerwehr verursacht. Die überplanten Flächen weisen eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz auf, weswegen entsprechend des Gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ ein Ausgleich im Verhältnis von 1 : 0,5 notwendig wird. Die vorhandenen Versiegelungen werden im Zuge der Bilanzierung berücksichtigt. Insgesamt können im Plangebiet ca. 4.655 m² Fläche versiegelt werden. Davon sind ca. 2.230 m² bereits versiegelt. Bei einem Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,5 für die Neuversiegelungen ergibt sich somit ein Ausgleichserfordernis von (4.655 m² - 2.230 m²) x 0,5 = 1.213 m². Der Ausgleich erfolgt auf dem gemeindeeigenen Flurstück 264 der Flur 6, Gemarkung Groß Dannewerk. Die Ausgleichsfläche wird als Grünland landwirtschaftlich genutzt und ist als mäßig artenreich einzustufen. Aufgrund der Ausgangwertigkeit wird eine tatsächliche Fläche von 1.810 m² als Ausgleich für die Bodenversiegelungen im Rahmen des B-Planes Nr. 6 aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung genommen und künftig nur noch extensiv unterhalten.

Innerhalb des Plangebietes sind bereits Bäume vorhanden (Ø = 30-50 cm), die als ‚zu erhaltend‘ festgesetzt werden und bei Abgang zu ersetzen sind. Zusätzliche Neupflanzungen von mindestens fünf Laubbäumen sind im Bereich der Versickerungsfläche vorgesehen. Die zu erhaltenden und die neu zu pflanzenden Bäume wirken sich positiv auf die Verdunstung sowie die Luftqualität aus. Zudem dienen sie der Eingrünung des Plangebietes und bieten potentielle Lebensräume für heimische Brutvogel- und Fledermausarten.

Das anfallende Niederschlagswasser wird auf den sandigen Böden des Plangebietes weiterhin versickert bzw. im Bereich der Vegetationsflächen verdunstet. Hierdurch werden Auswirkungen auf den Wasserhaushalt weitgehend minimiert.

3.10 Hinweise

Bodenschutz

Allgemein:

  • Beachtung der DIN 19731 'Verwertung von Bodenmaterial'
  • Der Beginn der Arbeiten ist der unteren Bodenschutzbehörde spätestens 1 Woche vorab mitzuteilen.

Vorsorgender Bodenschutz

  • Die Häufigkeit der Fahrzeugeinsätze ist zu minimieren und soweit möglich an dem zukünftigen Verkehrswegenetz zu orientieren.
  • Bei wassergesättigten Böden (breiig/flüssige Konsistenz) sind die Arbeiten einzustellen.

Bodenmanagement

  • Oberboden und Unterboden sind bei Aushub, Transport, Zwischenlagerung und Verwertung sauber getrennt zu halten. Dies gilt gleichermaßen für den Wiederauftrag / Wiedereinbau.
  • Bei den Bodenlagerflächen sind getrennte Bereiche für Ober- und Unterboden einzurichten. Eine Bodenvermischung ist grundsätzlich nicht zulässig.
  • Oberboden ist ausschließlich wieder als Oberboden zu verwenden. Eine Verwertung als Füllmaterial ist nicht zulässig.
  • Überschüssiger Oberboden ist möglichst ortsnah einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.

Hinweis:

Für eine gegebenenfalls notwendige Verwertung von Boden auf landwirtschaftlichen Flächen ist ein Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung (Aufschüttung) bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen.

Kampfmittel

Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Gemeinde Dannewerk nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Munition sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden.

Bundeswehr

Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Flugplatzes Jagel. Hieraus ergeben sich Bauhöhenbeschränkungen gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz, die jedoch keine Auswirkungen auf die geplanten Gebäude haben. Auf den vom Flugbetrieb ausgehenden Lärm wird ebenfalls hingewiesen.

Sollte es bei den Bauvorhaben zum Einsatz von Kränen kommen, sind diese gesondert zur Prüfung und Bewertung beim Luftfahrtamt der Bundeswehr, Abteilung 1, Referat 1d, Postfach 90 61 10/529, 51127 Köln einzureichen.