Planungsdokumente: 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans

1.3.1 Ziele und Inhalte der 29. Änderung des Flächennutzungsplans

Das ca. 8,78 ha große Plangebiet liegt nördlich der Ortslage der Stadt Schleswig, im Landschaftsraum nördlich der Bundesstraße B 201. Es umfasst den derzeitigen Standort des ASF Haferteich sowie südlich anschließende Flächen, die für die Erweiterung des Betriebsstandorts vorgesehen sind. Westlich des Vorhabenstandorts befindet sich die Deponie Haferteich.

Der Betriebsstandort ist weitgehend versiegelt und ist mit einer Umschlaghalle, einem Verwaltungsgebäude und einem Gebäude mit Lager- und Werkstattbereich ausgestattet. Die befestigten Flächen werden als Stell- und Lagerplatz sowie zur Containerbewirtschaftung genutzt. Nördlich davon liegen zwei Gewässer, die der Niederschlagswasserreinigung- und Rückhaltung dienen.

Bei den Plangebietsflächen südlich Betriebsstandorts handelt es sich um eine bis an die B 201 heranreichende reliefreiche Knicklandschaft mit landwirtschaftlich genutzten Flächen, Brachflächen und Gehölzbeständen sowie einem kleinen Waldstück.

Die steigenden angelieferten Abfallmengen, einhergehend mit einem ansteigenden Aufkommen von An- und Abtransporten sowie das Erfordernis, Kapazitäten und Flächen für die weitergehende Abfalltrennung im Sinne des Kreislaufgesetzes (KrWG) anzubieten, haben die ASF veranlasst, zur zukunftssicheren Entwicklung eine Erweiterung des Betriebsstandortes vorzubereiten.

Zur zukunftssicheren Entwicklung sind folgende Maßnahmen geplant, die abschnittsweise und im laufenden Betrieb umgesetzt werden sollen:

  1. Verlegung des Recyclinghofes mit einer eigenen Zu- und Ausfahrt zur Entkoppelung der gewerblichen und privaten Verkehrsströme,
  2. Neubau von Umschlaghallen mit verbesserten Logistikflächen und einer zukunftsangemessenen Flächenbemessung,
  3. Vergrößerung und Optimierung des Behältermanagements mit Werkstatt und Behälterwaschanlage zur Bewirtschaftung des „Mehrtonnensystems“,
  4. Schaffung von Fahrzeug- und Containerstellflächen für die Sammel- und Transportfahrzeugflotte.

Perspektivisch können die Erfordernisse einer operativen Tätigkeitserweiterung folgende zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden lassen:

- Erweiterung der Personalunterkünfte, mit Schwarz-Weiß-Bereichen,

- Erweiterung der Werkstattbereiche,

- Erweiterung der Verwaltungs- und Büroflächen,

- Ausweisung von Mitarbeiterparkplätzen.

Für die Nutzungserweiterung und Neuordnung werden zwei südlich des Betriebsstandorts gelegene Flurstück in Anspruch genommen. Zwischen den geplanten Bauflächen und der Bundesstraße B 201 verbleibt ein unbebauter Korridor mit dem kleinen Waldstück, Ausgleichsflächen und einem Regenrückhaltebecken.

1.3.2 Inhalte der 29. Änderung des Flächennutzungsplans

In der Planzeichnung werden folgende für die Umweltbelange relevante Darstellungen getroffen:

  • Die Flächen des zukünftigen Betriebshofs sind als Sonstiges Sondergebiet (SO) - Abfallwirtschaft ausgewiesen.
  • Nördlich und südlich des Sondergebiets sind „Flächen für die Abwasserbeseitigung“ positioniert.
  • An den Außenrändern des Sondergebiets liegen teilweise Grünflächen.
  • Südlich des Betriebserweiterungsgebiets werden "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" festgesetzt.
  • Im Südwesten befindet sich eine Fläche für Wald.