Planungsdokumente: 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1 Verwendete technische Verfahren sowie Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben

Die Umweltprüfung basiert auf einer Auswertung vorhandener Daten und vorhabenbezogener Fachgutachten. Als Geländeaufnahmen liegen eine Vermessungsgrundlage, eine Baugrunderkundung, eine Kartierung der Biotoptypen sowie faunistische Erfassungen und Geländebegehungen zu ausgewählten Tierarten vor.

Der Umweltbericht wurde nach den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zusammengestellt. Die Bewertung erfolgte verbal argumentativ.

Es liegen keine vollständigen Erfassungsdaten über die im Geltungsbereich vorhandenen Tierarten vor. Die vorliegenden Geländeerfassungen, vorhandenen Daten und vorhabenbezogenen Gutachten reichen für eine Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen aus.

3.2 Überwachung

Die Stadt Schleswig überwacht, dass im nachfolgenden Bebauungsplan eine Umweltbaubegleitung festgesetzt wird.

Die Stadt Schleswig überwacht, dass im nachfolgenden Bebauungsplan Vorgaben zu einem Monitoring der Maßnahmenflächen getroffen werden.

3.3 Zusammenfassung

Vorhaben

Die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH unterhält im Haferteich, Stadt Schleswig, eine Betriebsstätte für Abfallumschlag, Behältermanagement, Recyclinghof und Logistik und beabsichtigt die Betriebsstätte zu erweitern. Für dieses Vorhaben stellt die Stadt Schleswig die 29. Änderung des Flächennutzungsplans "Gebiet nördlich der Bundesstraße 201, östlich der Photovoltaikanlage und westlich der Straße Haferteich" auf.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde in diesem Rahmen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt. Deren Ergebnisse sind in diesem Umweltbericht dokumentiert.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Die Umweltprüfung erfolgte unter Betrachtung der im BauGB aufgelisteten Umweltbelange. Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse entsprechend der Vorgaben der Anlage 1 BauGB zusammen.

Derzeitiger Zustand der Umwelt und Prognose der zukünftigen Entwicklung

Als zentraler Aspekt des Umweltberichtes erfolgt eine Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes der Belange Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft und Menschen sowie Kulturgüter und Sachgüter. Auf der Basis vorhabenspezifischer Wirkfaktoren werden die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf diese Umweltbelange sowie deren Wechselwirkungen beschrieben und deren Erheblichkeit bewertet. Zudem wird die Entwicklung gegenüber weiteren Belangen, wie Schutzgebieten und -objekten, Plänen, Vermeidung von Emissionen, Nutzung erneuerbarer Energien, schwere Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung und Maßnahmen bezüglich des Klimawandels geprüft. Anschließend folgen Aussagen über Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen und eine Beschreibung und Bewertung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Folgende Inhalte sind von Bedeutung:

Derzeitiger Zustand der Umwelt: Das Plangebiet umfasst das Gelände des bestehenden Betriebshofs der ASF sowie Teile einer Knicklandschaft mit intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen, Brachflächen und einem Waldstück.

Das Relief des betroffenen Raums ist stark bewegt. Ausgeprägte Kuppen- und Senkenlagen sorgen für eine Vielfalt des Landschaftsbildes. Im Norden liegt der Betriebsstandort der ASF mit dazugehörigen Flächen zur Oberflächenwasserbewirtschaftung (Regenklär- und Regenrückhaltebecken). In der südlich anschließenden Feldflur sind Gehölzbestände verschiedener Ausprägung und Herkunft vorhanden. Hierzu zählen flächenhafte Feldgehölze, ein Waldstück, Knicks, Neuanpflanzungen und Altbaumbestände. Die Flurstücke der Knicklandschaft werden im Süden intensiv landwirtschaftlich genutzt. Im Norden und Osten ist ein Mosaik aus verbrachendem Mesophilen Grünland, Ruderalvegetation und Feuchtvegetation (Röhricht) in einer Senkenlage vorhanden. Hinsichtlich der Tierwelt wird das Plangebiet in erster Linie durch verschiedene gehölzbrütende Vogelarten gekennzeichnet. Zudem bestehen Lebensraumfunktionen für Fledermäuse und als Landlebensraum des Kammmolchs.

Bewertung: Der Plangeltungsbereich besitzt derzeit für Teilaspekte der Umweltbelange Fläche (naturnahe Landschaftsteile im mittleren Plangebiet), Pflanzen (Wald, Mesophiles Grünland, Röhrich, Knicks, Feldgehölze, prägende Bäume, Ruderalvegetation), Tiere (Kammmolch), biologische Vielfalt (Mosaik naturnaher Vegetationstypen im mittleren Plangebiet), Landschaft (reliefreiche Knicklandschaft mit z.T. naturnahen Flächen) und Mensch (sieldungsnahe Erholungslandschaft) besondere Bedeutung. In anderen Teilaspekten besitzen die genannten Umweltbelange, sowie auch die Umweltbelange Boden, Klima, Luft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, allgemeine Bedeutung.

Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens: Ohne die 29. Änderung des Flächennutzungsplans ist eine zukunftssichere Entwicklung des Betriebsstandorts der ASF nicht möglich.

Prognose erheblicher Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens: Im Rahmen der Umweltprüfung wurden mögliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser (Wasserhaushaltsbilanz nach A-RW 1), Pflanzen (Verlust von Vegetation besonderer Bedeutung) und Landschaft (Überplanung einer gut ausgebildeten historischen Knicklandschaft) ermittelt.

Weitere Umweltbelange und Prognose der zukünftigen Entwicklung

Natura 2000: Natura 2000-Gebiete sind vom Vorhaben nicht betroffen.

Anderweitige naturschutzrechtliche Schutzgebiete und-objekte: Im Plangebiet sind folgende weitere Schutzgebiete und -objekten vorhanden: ein Naturpark, Gesetzlich geschützte Biotope, Ausgleichsflächen und Ausgleichsknicks, besonders geschützte Arten und streng geschützte Arten. Bezüglich Eingriffen in gesetzlich geschützte Biotope sind im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung bei Eingriffen Befreiungen gemäß § 67 BNatSchG zu erwirken. Im Rahmen der Abarbeitung der Eingriffsregelung ist auch ein Ausgleich von Verlusten vorhandener Ausgleichsflächen und Ausgleichsknicks zu erwirken. Ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände kann im Rahmen der Vorhabenumsetzung durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.

Anderweitige Pläne: Die Festsetzung von Bauflächen weicht von den Darstellungen örtlicher Planungen ab. Ein anderweitiger Standort stand für das geplante Vorhaben allerdings nicht zur Verfügung.

Vermeidung von Emissionen und Nutzung erneuerbarer Energien: Für das geplante Vorhaben wird zur Vorhabenumsetzung ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchgeführt. Der Einsatz von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien wird im Rahmen der Dachflächenplanungen angestrebt.

Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen: Eine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen wird nicht ausgelöst.

Eingriffsregelung: Der Bebauungsplan bereitet Entwicklungen neuer Bauflächen vor. Hierdurch werden Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst. Es sind Eingriffe in den Boden und in Vegetationsbestände besonderer Bedeutung (Gehölze, Knicks, Mesophiles Grünland, Ruderalvegetation, Röhricht) zu erwarten. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplans.

Maßnahmen bezüglich des Klimawandels: Im Umweltbericht werden Vorschläge für nachfolgende Planungen aufgelistet.

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen: Im Süden des Plangebiets sind Maßnahmenflächen dargestellt, in denen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können..

Anderweitige Planungsmöglichkeiten: Ein anderweitiger Standort zur Umsetzung des geplanten Vorhabens stand aus städtebaulichen Gründen nicht zur Verfügung. Eine anderweitige Nutzungsanordnung, die zu einer maßgeblichen Verringerung von nachteiligen Umweltauswirkungen führen würde, wurden nach Prüfung im Ergebnis nicht gefunden.

Zusätzliche Angaben

Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung: Der Umweltbericht wurde nach den Vorgaben der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zusammengestellt. Die Bewertung erfolgte verbal argumentativ. Die vorliegenden Geländeerfassungen, vorhandenen Daten und vorhabenbezogenen Gutachten reichen für eine Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen aus.

Überwachung: Die Stadt Schleswig überwacht, dass im nachfolgenden Bebauungsplan eine Umweltbaubegleitung festgesetzt wird und dass im nachfolgenden Bebauungsplan Vorgaben zu einem Monitoring der Maßnahmenflächen getroffen werden.