Planungsdokumente: 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2.12 Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

AuswirkungenDer Bebauungsplan liegt in der Nähe eines archäologischen Schutzgebiets und grenzt an ein Archäologisches Interessengebiet. Gemäß der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes (AL-SH 2023) liegen zureichende Anhaltspunkte vor, dass Denkmale vom geplanten Vorhaben betroffen sein können. Aus diesem Grund werden vorab einer Umsetzung der Vorhabenplanung archäologische Untersuchungen durchgeführt.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.3 Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete / § 1 Abs.6 Nr. 7 b) BauGB)

Natura 2000-Gebiete sind von den geplanten Entwicklungen nicht betroffen.

2.2.4 Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Belangen des Umweltschutzes / § 1 Abs. 6 Nr. 7 i) BauGB

Gemäß Anlage 1 BauGB sind die möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Wechselwirkungen gemäß § 1 (6) Nr.7 i) BauGB, d.h. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a-d zu beschreiben. Hierunter fallen die einzelnen Aspekte der Umwelt (abiotische Standortfaktoren, Pflanzen- und Tierlebensräume sowie Umweltbelange des Menschen) sowie die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.

Die Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes umfassen ein komplexes Wirkungsgefüge. In Kap. 2.2.2.8 "Berücksichtigung des Wirkungsgefüges zwischen den Belangen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima" wurden bereits typische Wechselwirkungen in einer Matrix veranschaulicht. Aufgrund der Zusammenhänge können Eingriffswirkungen auf einen Belang der Umwelt Folgen für einen anderen Belang der Umwelt nach sich ziehen. So hat z.B. die Überbauung von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, mit den Folgen, dass der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird.

Die Zusammenhänge sind vielfältig und vielfach auch nicht einschätzbar oder bislang unbekannt. Eine vollständige Darstellung des Wirkungsgefüges in allen Einzelheiten ist aus diesen Gründen nicht möglich. Die bekannten Wirkungsgefüge wurden bei der Zusammenstellung der vorangegangenen Kapitel allerdings grundlegend bereits berücksichtigt. Im Folgenden werden beispielshaft einige für die 29. Änderung des Flächennutzungsplans mögliche Auswirkungen auf Wechselwirkungen sowie deren Folgen für die Umwelt dargestellt.

Überbauung, Bodenversiegelung

  1. Versiegelung Entfall der Speicher- und Pufferfunktion des Bodens Auswirkung auf Wechselwirkungen zwischen Boden und Wasser (Verhinderung der Aufnahme und Versickerung von Regenwasser) Verhinderung der Grundwasserneubildung.
  2. Versiegelung Entfall der Speicher- und Pufferfunktion des Bodens Auswirkung auf Wechselwirkungen zwischen Boden und Wasser (Ableitung von Regenwasser in die Vorflut) Erhöhung der Einleitung von Oberflächenwasser in die Vorflut
  3. Versiegelung Verhinderung der Austauschfunktion zwischen Boden und Luft Auswirkung auf Wechselwirkungen zwischen Boden und Luft (geringere Verdunstung im Plangebiet) Geringere Luftfeuchtigkeit und Verdunstungskühle Veränderung des Lokalklimas und der Luft.
  4. Versiegelung Unterbindung der Lebensraumfunktion des Bodens Auswirkung auf Wechselwirkungen zwischen Boden und Pflanzen (Verhinderung von Pflanzenbewuchs) Fehlender Pflanzenbewuchs Auswirkung auf Wechselwirkungen zwischen Pflanzen und Tieren (Verlust an faunistischem Lebensraum) Geringeres Vorkommen von Pflanzen und Tieren im Plangebiet Auswirkung auf Wechselwirkungen zwischen Tieren und Pflanzen sowie Umweltbelange des Menschen (Verlust an empfundener Naturnähe) Verringerung der landschaftsgebundenen Erholungsqualität des Raums.

Verlust von Gehölzen

  • Beseitigung von Gehölzen Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen Pflanzen und Tieren (Verlust von Tierlebensräumen) Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen Pflanzen, Tieren und Umweltbelange des Menschen (Verringerung an empfundener Naturnähe) Verringerung der landschaftsgebundenen Erholungsqualität des Raums.
  • Beseitigung von Gehölzen Auswirkung auf Wechselwirkungen zwischen Pflanzen und Klima/Luft (Verlust der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion) Verlust von Schattenplätzen und Erhöhung des Staubgehalts der Luft Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Menschen und der Erholungsfunktion.

Immissionen (Verkehr, Gewerbebetrieb)

  1. Verkehrsemissionen Eintrag von Feststoffen in die Luft Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen Luft und Mensch (Einatmung von Luftschadstoffen) Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Luftschadstoffe.
  2. Staub- und Geruchsemissionen Eintrag von Feststoffen und Gerüchen (Abfall) in die Luft Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen Luft und Mensch (Einatmung von Gerüchen und Luftschadstoffen) Beeinträchtigung des Wohlbefindens und ggf. der Gesundheit des Menschen am Arbeitsplatz und in der Erholungslandschaft

Die genannten Wirkbeziehungen wurden im Wesentlichen bereits bei der Abhandlung der Auswirkungen auf den Umweltzustand und auf die Natura 2000-Gebiete berücksichtigt. Durch die dargestellten Auswirkungen auf Wechselwirkungen werden keine Auswirkungen ausgelöst, welche maßgeblich über die in Kap. 2.2.2 "Auswirkungen auf den Umweltzustand / § 1 Abs. 6 Nr. 7 a), c), d) BauGB)" sowie Kap. 2.2.3 "Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete / § 1 Abs.6 Nr. 7 b) BauGB)" bereits genannten Auswirkungen hinausgehen.