Planungsdokumente: 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.3.1 Pläne der überörtlichen Raumplanung

Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein Fortschreibung 2021

Das Plangebiet liegt im ländlichen Raum und hier im Stadt-Umlandbereich des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes des Mittelzentrums Schleswig. Die Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sollen als regionale Wirtschafts-, Versorgungs- und Siedlungsschwerpunkte in den ländlichen Räumen gestärkt werden und dadurch Entwicklungsimpulse für den gesamten ländlichen Raum geben.

Dem Raum wird eine Bedeutung als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung zugesprochen. Diese Raumkategorie weist aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie der Infrastruktur eine besondere Eignung für Tourismus und Erholung auf. In diesen Räumen soll eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung angestrebt werden.

Das Gebiet gehört zu einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft (Historische Kulturlandschaft / Knicklandschaft im LRP). Vorbehaltsräume für Natur und Landschaft umfassen u.a. großräumige, naturraumtypische, reich mit naturnahen Elementen ausgestattete Landschaften und Biotopverbundachsen auf Landesebene. Sie dienen als Planungsgrundlage für ganzheitliche Schutzansätze sowie zur Entwicklung großflächiger naturbetonter Landschaftsbestandteile und Kulturlandschaften mit ihren charakteristischen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften. In den Regionalplänen sind diese Räume weiter differenzierend als Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft darzustellen. Die Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft sollen im Rahmen der kommunalen Planungen berücksichtigt werden. Dabei soll eine überörtliche Abstimmung angestrebt werden.

Regionalplan Planungsraum V 2002

In der Neufassung des Regionalplans für den Planungsraum V - Schleswig-Holstein Nord – aus dem Jahr 2002 wird der Plangeltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplans räumlich dem Stadt und Umlandbereich in ländlichen Räumen zugeordnet. Hinsichtlich der regionalen Freiraumstruktur liegt er:

  • innerhalb eines Gebiets mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz,
  • am Rand eines Gebiets mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung.

Darüber hinaus werden folgende planrelevante Aussagen getroffen:

  • Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Grundwasservorkommen für den Naturhaushalt, aber auch für die Trinkwasserversorgung, sind im gesamten Planungsraum das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen und die Grundwasserneubildung zu fördern. Gefahrenquellen für die Grundwasservorkommen sind zu beseitigen; bereits verunreinigte Vorkommen sind möglichst zu sanieren.
  • In allen drei Gebietskörperschaften Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg ist die Entsorgung der Restabfälle durch Verträge mit Dritten langfristig gesichert (…). Die Siedlungsabfälle aus dem Kreis Schleswig-Flensburg werden auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Landeshauptstadt Kiel bis Ende 2023 im Müllheizkraftwerk in Kiel behandelt.

Regionalplan Planungsraum I – Neuaufstellung Entwurf 2023

Der Entwurf der Neuaufstellung des für den Kreis Schleswig-Flensburg zukünftig geltenden Regionalplan I stellt ein Entwicklungsgebiet für Tourismus und Erholung sowie ein Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz dar. Daraus ergeben sich gegenüber dem geltenden Regionalplan V keine anderweitigen Vorgaben.

1.4.3.2 Pläne der Ortsplanung

Flächennutzungsplan

Im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig aus dem Jahr 1996 ist die südöstliche Ecke des heute bestehenden Betriebsstandortes der ASF als Fläche für die Abfallentsorgung ausgewiesen. Im weiteren Umfeld sind Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Diese sind, ausgenommen im Bereich des derzeitigen Betriebsstandorts der ASF, zudem als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gekennzeichnet. Eine kleine Teilfläche im Südwesten des Plangebietes ist als Wald dargestellt.

Der heute bestehende Betriebsstandort der ASF - ausgenommen der im Flächennutzungsplan bereits dargestellten Fläche für Abfallentsorgung - sowie die zum heutigen Betriebsstandort gehörende Fläche mit Regenwasserbehandlungs- und rückhalteanlagen, ist als Bereich gekennzeichnet, dessen Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind.

Westlich des Plangebiets befindet sich ein Sondergebiet Photovoltaik. Dabei handelt es sich um einen mit Solarpanelen bestellten Deponiehügel.

Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplans wird die geplante Betriebserweiterung bauleitplanerisch vorbereitet.

Bebauungsplan Nr. 39

Zwei im Osten, an der Bundesstraße 201 gelegene Flurstücke sind mit dem Bebauungsplan Nr. 39 (Gewerbegebiet am Kattenhunder Weg) aus dem Jahr 1977 überplant und dort als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt.

1.4.3.3 Pläne der Landschaftsplanung

Landschaftsprogramm (LAPRO) Schleswig-Holstein 1999

Im Landschaftsprogramm ist am Vorhabenstandort ein Wasserschongebiet dargestellt.

Landschaftsrahmenplan (LRP) für den Planungsraum I 2020

Der Raum nördlich der Bundesstraße B201 besitzt eine überörtliche Bedeutung als Historische Kulturlandschaft, und zwar als Knicklandschaft. Historisch gewachsene Kulturlandschaften und ihre charakteristischen Elemente sind gemäß § 1 Abs. 4 BNatSchG zur dauerhaften Sicherung sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. Gleichzeitig dienen sie dem Schutz des kulturellen Erbes der Gesellschaft und sind damit Grundlage für die Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Umgebung. Darüber hinaus weisen sie eine besondere Bedeutung für die biologische Vielfalt auf. Die Erhaltung der Historischen Kulturlandschaften gehört laut LRP gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1 BNatSchG zu den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zu den Grundsätzen der Raumordnung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG).

Das Vorhabengebiet liegt innerhalb eines Trinkwassergewinnungsgebiets. Trinkwassergewinnungsgebiete haben vor allem nachrichtlichen Charakter. Bei der Planung von Maßnahmen in diesen Bereichen ist von der Wasserbehörde im Rahmen von wasserrechtlichen Genehmigungen zu prüfen, ob Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers getroffen werden müssen.

Landschaftsplan der Stadt Schleswig 1990

Abb. 1: Landschafsplan Schleswig und Plangebiet

Der Landschaftsplan der Stadt Schleswig (1990) stellt im Bereich des bestehenden Betriebsstandorts der ASF eine Aufschüttungsfläche der Abfalldeponie dar. Für die umgebenden Flächen wird eine extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege vorgeschlagen. Dabei gehört der nördliche Raum Haferteich, als übergeordnetes Entwicklungsziel, zu einem Entwicklungsschwerpunkt für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und von der Erholungsnutzung, für den mittelfristig Maßnahmen zur Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung empfohlen werden. Der Landschaftsplan stellt im Plangebiet zudem ein Waldstück, ein vorhandenes Knicknetz sowie Vorschläge für Knickneuanlagen dar.

Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Abschluss der Deponie Haferteich

Zum Abschluss der Deponie Haferteich wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt (Greuner-Pönicke 1996).

In der dazugehörigen Karte "Planung und Konflikte" sind einige Landschaftselemente gekennzeichnet, welche durch die Deponieplanung entfallen. Diese Landschaftselemente sind aktuell überwiegend auch nicht mehr vorhanden.

Zudem sind Maßnahmen dargestellt, mit denen naturschutzrechtliche Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden werden sollen sowie Maßnahmen, mit denen eine Neuanlage von Gehölzsäumen vorgesehen ist, die dem Ausgleich von Eingriffen in Arten- und Lebensgemeinschaften dienen und zugleich Sichtschutzfunktionen erfüllen sollen. Diese sind im Gelände aktuell vorhanden.

Abb. 2: Ausschnitt aus der Karte "Planung und Konflikte" des Landschaftspflegerischen Begleitplans zum Abschluss der Deponie Haferteich

Der Geltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der Abbildung rot umrissen. Die hierin gelegenen durch den LBP zur Erhaltung/Neuanlage vorgesehenen Landschaftselemente (Gehölzstreifen, Solitärbaum) sind grün umrissen.