Planungsdokumente: 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.1.8 Biologische Vielfalt

UntersuchungsrahmenBiotopverbundsysteme, Schutzgebiete und -objekte, Arteninventar.
DatengrundlagenLandschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig (BHF 2023), Artenschutzbeitrag zum B-Plan Nr. 108 / Erweiterung des Abfallwirtschaftszentrums Schleswig (böp 2023).
BeschreibungIm Plangebiet befinden sich gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope (Röhricht, Arten- und strukturreiches Dauergrünland, Knicks). Die Biotope sind vernetzt mit Gebüschen und mit Ruderalvegetation unterschiedlicher Ausprägung, die auf rund 0,5 ha Funktion als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche besitzen. Bezüglich besonders geschützter Arten sind Brutvögel, Amphibien, Fledermäuse und einzelne Arten- und Artengruppen der Säugetiere, Insekten und Wirbellosen vorhanden bzw. zu erwarten. Davon sind die Fledermäuse, der Kammmolch, der Moorfrosch, der Mäusebussard, das Teichhuhn und die Gastvögel Waldkauz und Turmfalke gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Zusätzlich können weitere weit verbreitete besonders und ggf. streng geschützte Tierarten im Gebiet vorhanden sein.
VorbelastungDer Betriebsstandort der ASF ist überwiegend versiegelt. Das nähere Umfeld des Betriebshofs sowie der Bundesstraße B 201 ist durch Lärmemissionen (Fahrzeugverkehr, Betrieb) belastet. Die Flächen mit Einsaatgrünland sind aufgrund der intensiven Nutzung extrem artenarm. Das im Norden gelegene Mesophile Grünland verliert aufgrund der fehlenden Nutzung und der eingesetzten Ruderalisierung zunehmend seine Qualität als schützenswertes artenreiches Grünland.
BewertungBewertungskriterien: Lage in Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen der verschiedenen Administrationsebenen sowie aktueller Zustand in Hinsicht auf das Arteninventar. Die gesetzlich geschützten Knicks und Röhrichte sind in Schleswig-Holstein verbreitet vertreten und von allgemeiner Bedeutung hinsichtlich der biologischen Vielfalt. Auch das arten- und strukturreiche Dauergrünland ist noch verbreitet vertreten. Hier besteht eine allgemeine Bedeutung für die biologische Vielfalt. Im Zusammenhang betrachtet, auch mit den angegliederten Ruderalfluren, besitzen die Flächen lokal eine besondere Bedeutung bezüglich der Biotoptypen- und Artenvielfalt.

2.1.1.9 Landschaft

UntersuchungsrahmenLandschafts- und Ortsbild, Landschaftsbildräume, Landschaftsschutzgebiete.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Stadt Schleswig (1990), Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig (BHF 2023), Landschaftsrahmenplan.
BeschreibungDas Plangebiet liegt nördlich der Ortslage Schleswig in einer reliefreichen Knicklandschaft. Es umfasst den Betriebsstandort der ASF Haferteich und eine südlich gelegene Feldflur. Im Bereich des Abfallwirtschaftshofs wurde das ursprüngliche Landschaftsrelief deutlich verändert. Das Betriebsgelände ist geprägt durch eine großflächige versiegelte Fläche, ein Bürogebäude, eine Halle und eine Vielzahl an abgestellten Containern. In der Feldflur sorgen ausgeprägte Kuppen- und Senkenlagen für eine besondere Vielfalt des Landschaftsbildes. Neben intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen Flächen gibt es Reste von artenreichem Grünland sowie Sukzessionsflächen, die im Detail durch die Blütenvielfalt und die jahreszeitlichen Veränderungen der Vegetation eine weitere Vielfalt bewirken. Weiterhin landschaftsprägend sind einzelne Feldgehölze, ein Waldstück und eine Reihe aus alten Buchenüberhältern im Bereich des in Ost-West-Richtung verlaufenden Doppelknicks. Dieser relativ naturnahe Landschaftsteil setzt sich über Flächen östlich der Straße "Haferteich" in Richtung Norden fort. Er wird allerdings an drei Seiten bereits von Siedlungsnutzungen eingefasst. Im Süden wird das Gebiet durch die Bundesstraße B 201 und den anschließenden Ortsteil der Stadt Schleswig begrenzt. Im Westen ist ein Deponiehügel in die Landschaft eingelagert, der vollständig begrünt ist und als Schafweide genutzt wird sowie mit Solaranlagen bestellt ist. Im Norden befindet sich der Betriebshof der ASF. Dieser ist weitgehend hinter dichten Gehölzbeständen versteckt, kann allerdings vom Haferteich aus über die Zufahrten und von der südlichen Feldflur aus über eine größere Lücke des ansonsten abschließenden Gehölzbestands eingesehen werden.
VorbelastungDer naturnahe Landschaftsausschnitt ist an mehreren Seiten von Siedlungsnutzungen umgeben, die z.T. im Gebiet wahrnehmbar sind (optisch: Solaranlagen, Container und Hallen des Abfallwirtschaftshofs; akustisch: Betrieb des Abfallwirtschaftshofs, Verkehrslärm der B 201; olfaktorisch: Geruchsemissionen aus dem Betriebsgelände der ASF).
BewertungBewertungskriterien: Natürlichkeit, Historische Kontinuität sowie Vielfalt. Das Landschaftsbild der Feldflur besitzt aufgrund des ausgeprägten Reliefs und der teilweise naturnahen Ausprägung eine besondere Bedeutung. Der bestehende Abfallwirtschaftshof ist ein Siedlungselement ohne gestalterische Grünelemente. Der Standort in Nachbarschaft einer naturnahen Knicklandschaft bedeutet eine Störung des Landschaftsbildes und durch die Einzellage nördlich der Bundesstraße eine Zersiedelung der freien Landschaft um die Ortslage Schleswig.

2.1.1.10 Menschen

UntersuchungsrahmenWohngebiete, Erholungsgebiete, Einrichtungen für Freizeit und Erholung, Einrichtungen für Fremdenverkehr und Tourismus.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Stadt Schleswig, Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig, Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig (BHF 2023).
BeschreibungDas Plangebiet liegt nördlich der Bundesstraße B 201, welche das Plangebiet vom zusammenhängenden Siedlungsgebiet der Stadt Schleswig trennt. Südlich der B 201 beginnt das Gewerbegebiet Ratsteich. Die nahest gelegenen Wohngebiete liegen ca. 280 m südwestlich und 300 m sowie 500 m südöstlich des Plangebiets, ebenso südlich der B 201. Der Planungsraum kann durch eine Unterführung unter der Bundesstraße B 201 fußläufig und mit dem Fahrrad erschlossen werden. Die östlich des Abfallwirtschaftshofs verlaufende Straße "Haferteich" ist Teil eines Fernradwegs, dem Wikingerweg. Im Gebiet südöstlich des Abfallwirtschaftshofs wurde im Zuge landschaftspflegerischer Gestaltungen (östlich des Plangebiets) ein öffentlicher wassergebundener Wanderweg angelegt, der von Reddern eingefasst ist und von Ausgleichsflächen begleitet wird. Über diesen Weg ist abseits von Straßen eine fußläufige Erschließung der Landschaft möglich und es ergibt sich ein ca. 1 km langer Rundweg für die Naherholung. Dieser ist vom Wohngebiet an der Straße "Fliederhof" über eine 430 m lange Strecke erreichbar. Ausflugsziele im direkten Umfeld des Abfallwirtschaftshofs sind ein kleiner Rastplatz mit Informationstafeln des NABU und Aussicht über einen reliefreichen und naturnah gestalteten Landschaftsausschnitt, der vom NABU betreut wird, sowie ein weiterer beschilderter Aussichtspunkt. Als Freizeiteinrichtung ist südöstlich des Plangebiets ein Hundesportverein vorhanden. Besonders gesundheitsfördernde Aspekte (Luftkurort, Seeklima) oder erhebliche gesundheitsschädigende Einwirkungen (starke Luftschadstoff- sowie Lärmimmissionen) sind im Plangeltungsbereich nicht gegeben. Beeinträchtigungen sind im Umgebungsbereich des Abfallwirtschaftsbereichs im Rahmen der Erholungsnutzung z.T. durch Gerüche und Lärmemissionen wahrnehmbar.
VorbelastungDer Betriebsstandort verursacht Lärm und Geruchsemissionen.
BewertungBewertungskriterien: Wohnfunktion, Erholungswirksamkeit der Landschaft, Gesundheit. Das Plangebiet liegt teilweise im 500 m Wohnumfeld von Wohngebieten Stadt Schleswig und hat besondere Bedeutung als siedlungsnahe Erholungslandschaft. Orte mit besonderer Bedeutung bezüglich Wohnnutzungen liegen außerhalb des Plangebiets.