Planungsdokumente: 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.10 Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen auf die Umweltschutzgüter sowie Natura 2000-Gebiete zu erwarten sind / § 1 Abs. 6 Nr. 7 j) BauGB

Als Ursachen schwerer Unfälle oder Katastrophen werden in Anlehnung an die 12. BImSchV (Störfallverordnung) betriebsbedingte Gefahrenquellen, umgebungsbedingte Gefahrenquellen (z.B. Erdbeben oder Hochwasser) und Eingriffe Unbefugter angesehen. Die in der 29. Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitete Nutzungen (Erweiterung eines Standorts für die Abfallwirtschaft) besteht bezüglich schweren Unfällen, Katastrophen und Eingriffen Unbefugter aufgrund des Standorts und der geplanten Nutzung keine besondere Relevanz.

2.2.11 Auswirkungen bezüglich ergänzender Vorschriften zum Umweltschutz / § 1a BauGB

2.2.11.1 Prüfung bezüglich der Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden

Mit dem gewählten Vorhabenstandort ist es möglich die benötigten Nutzungen an eine bereits bestehende Betriebsfläche anzuschließen..