Planungsdokumente: 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Im Norden des Plangebietes befindet sich aktuell ein Abfallverwertungsstandort der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH (kurz: ASF) bestehend aus einer Umschlaghalle, einem Verwaltungsgebäude, einem Gebäude mit Lager- und Werkstattbereich sowie einem Recyclinghof. Ganz im Norden liegen zwei Gewässer, die der Niederschlagswasserreinigung und -rückhaltung dienen. Die südlich an den Anlagenstandort angrenzenden Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen sind durch Knicks gegliedert und begrenzt. Vereinzelt sind weitere Gehölzflächen vorhanden. Im Südosten, unmittelbar an der Bundesstraße 201, ist eine kleine Waldfläche vorhanden.

Das Gelände ist bewegt und weist Höhen zwischen ca. 35 m über NHN im Süden und ca. 44 m über NHN im Westen auf.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig hat am 06.09.2022 die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Gemeinde eine so genannte 'Anpassungspflicht' an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der kommunalen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.