Planungsdokumente: 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.1 Relevante Wirkfaktoren und Wirkintensität

2.2.1.1 Wirkfaktoren und Wirkintensität des geplanten Vorhabens

In Kapitel 1.3.5 "Allgemeine Wirkfaktoren" sind die planbedingten potenziellen bau,- anlagen- und betriebsspezifische Wirkfaktoren des Bebauungsplans aufgelistet.

Die Auswirkungen auf die Umwelt werden vor dem Hintergrund des derzeitigen Zustandes der Umwelt bewertet. Sie hängen von der räumlichen Reichweite und der Intensität der Wirkfaktoren sowie von dem aktuellen Umweltzustand einschließlich seiner Vorbelastungen und der Empfindlichkeit der betroffenen Umweltbelange ab.

Im Plangebiet der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig sind aktuell insbesondere folgende Vorbelastungen und anthropogene Nutzungen vorhanden:

  • Veränderungen des natürlichen Reliefs im Bereich des vorhandenen Betriebsgeländes
  • Gebäudebestand des ASF Haferteich
  • Insgesamt rund 1,4 ha versiegelte Flächen (Betriebsgelände)
  • Entwässerungseinrichtungen
  • Vorhandene Regenwasserbehandlungs- und -rückhalteanlagen
  • Geruchs- und Staubemissionen durch den Betrieb des Abfallwirtschaftshofs
  • Verkehrslärm der Bundesstraße B 201
  • Altablagerungen im westlichen Bereich des Betriebsgeländes
  • Zu- und Abfahrten von Betriebsfahrzeugen und Kunden des Recyclinghofs
  • Intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der südlichen Flächen
  • Eingestellte Grünlandnutzung und Einsetzen von Sukzession im Bereich des gesetzlich geschützten Mesophilen Grünlands.

Für die Umweltprüfung sind lediglich diejenigen Einwirkungen relevant, mit denen die Wirkfaktoren gegenüber den bestehenden Verhältnissen Veränderungen auslösen können.

In der folgenden Tabelle werden die für die Umweltprüfung relevanten Wirkfaktoren mit der jeweils auslösenden städtebaulichen Festsetzung und der prognostizierten Wirkintensität (Angabe von Wirkort und Größenordnung des Wirkfaktors) aufgelistet. Anhand dieser Informationen werden in den nachfolgenden Kapiteln die Auswirkungen und erheblichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die aktuelle Umweltsituation bewertet.

Tab. 1: Relevante Wirkfaktoren der städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Vorbelastungen

WirkfaktorAuslösende städtebauliche FestsetzungWirkintensität
WirkortGröße
Baubedingte Wirkfaktoren (temporär)
Temporäre Flächeninanspruchnahme durch Baustellenbetrieb (Bauarbeiten, Baustellenverkehr)Sondergebiet, südliche Fläche für AbwasserbeseitigungGroßteil des PlangebietsCa. 5,4 ha
Temporäre Emissionen durch Baustellenbetrieb (Lärm, Staub, Licht, Bewegung durch Menschen und Fahrzeuge als visueller Reiz)Sondergebiet, südliche Fläche für AbwasserbeseitigungGroßteil des Plangebiets und der Umgebung Ca. 5,4 ha plus Umgebung
Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels (Grundwasserhaltung für Baugruben)SondergebietPotenzielle Baufenster und Umgebungsbereiche Im Rahmen von Baugruben für Gebäude
Abtransport von BodenaushubSondergebietTeilflächen des PlangebietsMassen und Qualitäten werden im Rahmen der Vorhabenumsetzung ermittelt
Unfälle (Leckagen) mit Eintrag von SchadstoffenSondergebiet, südliche Fläche für AbwasserbeseitigungGroßteil des Plangebiets und UmgebungAllgemeiner Baustellenbetrieb
Anlagenbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft)
Flächeninanspruchnahme durch SiedlungsentwicklungSondergebiet, südliche Fläche für Abwasserbeseitigung, Grünflächen südlich des BetriebsgeländesMittlerer Teil des PlangebietsCa. 4,8 ha (neue Bauflächen ca. 3,3 ha, neue Fläche RRB ca. 0,4 ha, neue Grünflächen ca. 0,2 ha
Entfernen / Beeinträchtigung von Vegetation im Rahmen der BaufeldvorbereitungSondergebiet und südliche Fläche für AbwasserbeseitigungTeilflächen des PlangebietsMöglicher Verlust von Vegetationsflächen mit besonderer Bedeutung auf ca. 2,0 ha (davon ca. 0,7 ha Wertgrünland, 0,9 ha Ruderalvegetation, 0,1 ha Röhricht und 0,1 ha Gehölz, 790 m Knick)
Inanspruchnahme durch neue VersiegelungsflächenSondergebietTeilflächen des PlangebietsCa. 2,6 ha
Vorhandensein von neuen Gebäuden und Nebenanlagen (gegenständliche und visuelle Barriere)Festlegung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung BauflächenFestlegung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
Zusätzliche Ableitung von Oberflächenwasser aus dem PlangebietSondergebiet (ca. 2,6 ha Neuversiegelung)Teilflächen des Plangebiets Durch zusätzlich ca. 2,6 ha Versiegelungsflächen
Zusätzliche Einleitung von Oberflächenwasser in die VorflutSondergebiet (ca. 2,6 ha Neuversiegelung)VorfluterAus zusätzlich ca. 2,6 ha Versiegelungsflächen
Abgrabungen, Aufschüttungen, Bodenaustausch sowie Vermischung von Boden zur Umsetzung neuer VorhabenSondergebiet, südliche Fläche für AbwasserbeseitigungBaugebiet und Flächen für die Regenrückhaltung im SüdenBereich der ca. 2,8 ha Neubauflächen auf Böden überwiegend allgemeiner Bedeutung
Betriebsbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft)
Zusätzlicher Verbrauch von Wasser, Energie Zusätzliche Entsorgung von Abfall und AbwasserSondergebietGebäudeIm Rahmen der Erweiterung des Betriebshofs um weitere Betriebsstätten und Personalbereiche
Emissionen durch zusätzlichen Straßenverkehr (Lärm, Luftschadstoffe)SondergebietPauschal Plangebiet und UmgebungDurch Erhöhung der privaten und gewerblichen An- und Abfahrten
Emissionen (Licht, Lärm, Geruch, Staub, Gase, visuelle Bewegungsreize) durch Aufstockung der Nutzungen (Abfallwirtschaftsbetrieb und Recyclinghof)SondergebietPauschal Plangebiet und UmgebungDurch Erhöhung des Wirtschaftsgeländes um pauschal ca. 80 %
Unfälle (Leckagen) im Rahmen der geplanten NutzungenSondergebietPlangebiet und UmgebungIm Rahmen des Umgangs mit Abfällen und Recyclingstoffen

2.2.1.2 Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete (Kumulierung)

Zusätzlich zur Abhandlung der direkten planbedingten Auswirkungen ist zu prüfen, ob zusätzlich erhebliche Auswirkungen entstehen, die gemäß Halbsatz 2 Buchstabe b) Unterpunkt ff) der Anlage 1 BauGB "infolge einer Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen" ausgelöst werden können.

Aktuell sind im Einflussbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplans keine Vorhaben bekannt, die hinsichtlich kumulativer Wirkungen Relevanz besitzen.