Planungsdokumente: 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I

Gemäß des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum I (2020) befindet sich das Plangebiet in Karte 1 in einem Trinkwassergewinnungsgebiet. Nordwestlich schließt in einiger Entfernung eine Verbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems an. Gemäß der Karte 2 befindet sich das Plangebiet im Naturpark 'Schlei' sowie im Bereich einer historischen Kulturlandschaft (hier: Knicklandschaft). In der Karte 3 sind für das Plangebiet keine besonderen Darstellungen enthalten.

1.4.5 Landschaftsplanung

Im Landschaftsplan der Stadt Schleswig (1990) sind die damals vorhandenen Nutzungen, insbesondere die ehem. Deponie Haferteich und die Knicks dargestellt. Für die unbebauten Flächen im Plangebiet wird eine extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege vorgeschlagen.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Knicks sind nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG geschützt.
  • Südlich des bestehenden Betriebsstandortes befinden sich geschützte Grünlandflächen sowie ein Röhrichtbestand (§ 21 Abs. 1 LNatSchG).
  • Die Waldfläche im Südwesten des Plangebietes sowie östlich an das Plangebiet angrenzend unterliegen dem Schutz des LWaldG.
  • Das nächstgelegene FFH-Gebiet ist das ca. 1,6 km südwestlich gelegene Gebiet 1423-302 'Tiergarten'.