Planungsdokumente: 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2.9 Auswirkungen auf Biologische Vielfalt

AuswirkungenMit dem mesophilen Grünland, den Röhrichtflächen und den Knicks werden gesetzlich geschützte Biotope auf einer Fläche von ca. 1 ha überplant. Im Zusammenhang mit den angegliederten Ruderalfluren und Gebüschen, die auf ca. 0,3 ha Bedeutung als Ausgleichsfläche besitzen, gehen auf rund 2,0 ha Vegetationsbestände mit Bedeutung für die biologische Vielfalt verloren. Die Beeinträchtigungen sind als standörtliche Verluste zu werden. Die biologische Vielfalt der Biotoptypen und Pflanzenarten des Raums wird durch diese Verluste nicht maßgeblich beeinträchtigt. Das geplante Vorhaben führt bei Umsetzung zu einem Verlust von Lebensräumen besonders geschützter Tierarten und einigen streng geschützten Tierarten (z.B. Fledermäuse, Kammmolch). Tötungen von Individuen durch Baustellenbetrieb , wovon auch die streng geschützten Arten Moorfrosch und Kammmolch betroffen sein können, kann durch Einhaltung von Bauzeiten und weitere im Artenschutzbeitrag beschriebene Maßnahmen vermieden werden. Erhebliche Beeinträchtigungen sind aufgrund des Vorkommens von überwiegend weit verbreiteten Arten sowie durch die Einhaltung von Bauzeiten und Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.2.10 Auswirkungen auf Landschaft

AuswirkungenFür die Betriebserweiterung werden ca. 3,2 ha einer reliefreichen Knicklandschaft mit z.T. extensiven Nutzungsformen und Brachflächen überplant. Der Raum ist durch die Altdeponie und den Betriebsstandort bereits optisch vorbelastet, allerdings können deutlich kompaktere Gebäudekörper ermöglicht werden, die in der umgebenden Landschaft sichtbar sein werden. Aufgrund der Bewertung im Landschaftsrahmenplan als historische Kulturlandschaft (Knicklandschaft) sowie aufgrund der in der Ortsplanung bisher vorgesehenen Entwicklung von extensiven Landnutzungsformen und Erholungsnutzung, werden dieser Landschaftsverlust zusammen mit einer möglichen Überprägung der naturnahen Umgebung durch neue Gebäude als erheblich gewertet.
Erhebliche AuswirkungenNachteilig: In einer Knicklandschaft mit Bedeutung als historische Kulturlandschaft und mit örtlichen planerischen Vorgaben für extensive Landnutzungsformen werden ca. 3,2 ha, davon ca. 2 ha naturnah ausgeprägt, mit Gebäuden und Infrastruktur überplant.

2.2.2.11 Auswirkungen auf den Menschen

AuswirkungenDie Erweiterung des Betriebs der ASF erfolgt in einem Landschaftsraum, der Bedeutung für die wohnortnahe Erholung hat. Der Erholungswert des östlich verlaufenden Wanderwegs wird durch das geplante Vorhaben beeinträchtigt. Der Weg wird allerdings weiterhin von Gehölzsäumen und den angrenzenden Waldstücken begleitet. Zudem werden im Süden neue extensive Landnutzungsformen hergestellt. Die Beeinträchtigung der Erholungsnutzung lokaler Bedeutung ist damit nicht erheblich. Auswirkungen durch betriebsbedingte Emissionen (Luftverunreinigungen, Lärm) werden im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG vor Umsetzung der Planung beurteilt. Von erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts Mensch ist aufgrund des Genehmigungserfordernisses nicht auszugehen.
Erhebliche Auswirkungen-