Planungsdokumente: 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig
Begründung
2.2.5.1 Naturpark
Das geplante Vorhaben liegt innerhalb des Naturparks "Schlei". Bei dem bestehenden Betriebsgelände der ASF Haferteich handelt es sich nicht um einen wertgebenden Bestandteil des Naturparks. Die Inanspruchnahme von Flächen der freien Landschaft mit ausgeprägtem Relief und vorhandenen Biotopflächen im Umfeld von einem der Erholung dienenden Wegenetz steht dem Ziel einer Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft entgegen. Aufgrund der Größe des Naturparks wird mit der ca. 3,2 ha umfassenden Betriebserweiterung eine raumwirksame erhebliche Beeinträchtigung des 50.000 ha großen Naturparks und seiner Erholungseignung nicht ausgelöst.
2.2.5.2 Gesetzlich geschützte Biotope
Im zentralen Bereich des Plangebiets werden gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope (Arten und strukturreiches Dauergrünland, Röhricht, Knicks) überplant. Eine Beseitigung oder Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen bedarf einer Befreiung gemäß § 67 BNatSchG. Im Rahmen der verblichen Bauleitplanung sind verbindliche Regelung zur Kompensation der beeinträchtigten Biotope zu treffen.