Planungsdokumente: 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.1.2 Vorschläge für nachfolgende Planungsebenen

MaßnahmenvorschlagUmweltbelang
Die Gebäudehöhen sollten durch Festsetzungen auf ein Höchstmaß begrenzt werdenLandschaftsbild
Die gesetzlich geschützten Knicks, Gehölzbestände und Maßnahmenflächen sollten während der Bauphase mit einem festen Bauzaun geschützt werdenPflanzen, Tiere, Biotopschutz
Für die Außenanlagen sind insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwenden Tiere, Besonderer Artenschutz
Zum Schutz von Tieren sind die im Artenschutzbeitrag (böp 2023) aufgeführten Maßnahmen umzusetzenTiere, Besonderer Artenschutz
Die Dachflächen der Gebäude sollten mit Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien oder, bzw. soweit machbar zusätzlich, mit Gründächern ausgerüstet werden Wasser, Lokalklima, Luft, Klimawandel, Anpassung an den Klimawandel
Im Rahmen der konkreten Entwässerungsplanung sollte geprüft werden, ob weitere Maßnahmen zur Versickerung und Verdunstung des anfallenden Regenwassers umgesetzt werden können.Wasser, Lokalklima, Anpassung an Klimawandel, Mensch
Sollten bei der Bauausführung organoleptisch auffällige Bodenbereiche angetroffen werden, ist die untere Bodenschutzbehörde umgehend zu informieren. Boden, Wasser, Luft, Mensch
Zum allgemeinen Schutz von Vegetation während der Bauphase gilt die DIN 18820 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen"Pflanzen, Tiere
Zum Schutz von Boden und Wasser im Rahmen der Bauphase gilt die DIN 19731 "Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial"Boden, Wasser
Im Rahmen der Vorhabenumsetzung sollte eine Umweltbaubegleitung durchgeführt werdenPflanzen, Tiere, gesetzlich geschützte Biotope, Besonderer Artenschutz.

2.3.2 Maßnahmen zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen können erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ermittelt und verbindlich zugeordnet werden.

2.3.3 Maßnahmen zur Überwachung

MaßnahmeUmweltbelang
Die Stadt Schleswig überwacht, dass im nachfolgenden Bebauungsplan eine Umweltbaubegleitung festgesetzt wirdPflanzen, Tiere, gesetzlich geschützte Biotope, Besonderer Artenschutz
Die Stadt Schleswig überwacht, dass im nachfolgenden Bebauungsplan Vorgaben zum Monitoring der Maßnahmenflächen getroffen werden.Pflanzen, Tiere, gesetzlich geschützte Biotope, Artenschutz, Eingriffsregelung