Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp "Dorotheenthal"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.14 Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise

Emissionen aus der Landwirtschaft

Das Plangebiet grenzt an landwirtschaftliche Flächen an. Die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm, Staub und Gerüche) können zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken.

Bodenschutz

Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Sollten bei Umsetzung der Planvorgaben der verbindlichen Bauleitplanung Bodenverunreinigungen zu Tage gefördert werden, ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises umgehend in Kenntnis zu setzen.

Bei Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Grundfläche von mehr als 1.000 m² oder einer Bodenmenge von mehr als 30 m³ ist § 63 Abs. 1 Nr. 9 LBO (Landesbauordnung Schleswig-Holstein) zu beachten.

Hinweis:

Die Verbringung von Bodenmaterial außerhalb des Baugrundstücks im Außenbereich ist gemäß LNatSchG ab einer Menge von 30 m³ bzw. einer betroffenen Fläche von > 1.000 m² durch die untere Naturschutzbehörde zu genehmigen. Ein entsprechender Antrag kann von der Internetseite des Kreises heruntergeladen werden.

Altlasten

Innerhalb des Plangeltungsbereichs befinden sich nach heutigem Kenntnisstand (Stand 11/2021) keine Altablagerungen und keine Altstandorte.

Kampfmittel

Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Gemeinde Damp nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Munition sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden.

Richtfunktrasse

Südöstlich des Plangebietes verläuft eine Richtfunkverbindung. Die Richtfunktrasse verläuft zwischen den Punkten:

565974,91 / 6048951,99 (ETRS89), Antennenhöhe 45,00 m

564001,00 / 6044052,00 (ETRS89), Antennenhöhe 45,40 m

Zu beiden Seiten der Richtfunkverbindung muss ein Abstand von 30 m zu Bauwerken / baulichen Anlagen freigehalten werden. Die Richtfunktrasse ist einschließlich der Schutzstreifen in der Planzeichnung dargestellt.

Im vorliegenden Fall sind nach Auskunft des Betreibers keine Beeinträchtigungen der Richtfunkstrecke zu erwarten.

4 Flächenverteilung

Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 13,30 ha mit folgender Unterteilung:

Sondergebiet 'Tourismus' ca. 2,25 ha

Sondergebiet 'Campingplatz für Wohnmobile' ca. 5,07 ha

Straßenverkehrsflächen ca. 0,65 ha

Fuß- und Radwege ca. 0,16 ha

Regenrückhaltebecken ca. 0,24 ha

Müllsammelplätze ca. 0,03 ha

Private Grünflächen 'Parkanlage' ca. 0,89 ha

Private Grünflächen 'Obstwiese' ca. 0,95 ha

Private Grünflächen 'Sport- und Freizeit' ca. 0,50 ha

Private Grünflächen 'Campingplatz' ca. 1,61 ha

Private Grünflächen 'Knickschutz' ca. 0,12 ha

Flächen für Maßnahmen des Naturschutzes ca. 0,58 ha

Wasserflächen ca. 0,26 ha

5 Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan