Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp "Dorotheenthal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.5 Verkehrliche Erschließung

Das Gut Dorotheental ist verkehrsgünstig über die Kreisstraße K 61 und die Straße 'Dorotheental' erreichbar. Im Zuge des touristischen Umbaus der Hofanlage werden die vorhandene landwirtschaftliche Zuwegung im Osten bzw. Nordosten des Plangebietes für den zu erwartenden Verkehr ausgebaut und ein separater Pkw-Stellplatz für ca. 150 Pkw östlich der Straße Dorotheental hergestellt.

Sollten bauliche Veränderungen an der Einmündung der Gemeindestraße „Dorotheental" in die Kreisstraße 61 erforderlich werden, dürfen diese nur im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH), Standort Rendsburg, erfolgen.

Durch das Ing.-Büro Haase+Reimer aus Busdorf wurde ein Verkehrsgutachten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes K 61 / Dorotheental und zur Beurteilung der Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrs auf die Verkehrsbelastung auf der Bundesstraße B 203 erarbeitet. Aufgrund der Mehrbelastungen durch die Verkehrserzeugung des vorhabenbezogen B-Plans Nr. 20 ergeben sich an der Einmündung K 61 / Dorotheental neue Verkehrsflüsse. Für diese Einmündung wird gem. HBS 2015 eine erreichbare Qualitätsstufe A errechnet. Der Knotenpunkt weist somit eine sehr gute Leistungsfähigkeit auf.

Am planfreien Knotenpunkt B 203 / K 61 werden durch die zusätzlichen Verkehrsmengen beim Einfädeln in den fließenden Verkehr keine Behinderungen zu verzeichnen sein. Die östliche Verbindungsrampe weist an der Kreuzung mit der K 61 eine gesonderte Linksabbiegespur mit einer Aufstelllänge von rd. 80 m auf. Die prognostizierte Querschnittsbelastung der B 203 erfährt in diesem Abschnitt mit der zusätzlichen Spitzenbelastung aus B-Plan 20 eine Zunahme von rd. 4,6 %.

Der Wohnmobilpark wird ebenfalls von der Straße Dorotheental verkehrlich erschlossen. Vorgesehen sind zwei Zu- und Abfahrten (eine im Norden und eine weitere im Süden).

Im Osten des Wohnmobilparkes ist ein neuer Fuß- und Radweg vorgesehen, über den die Gäste der Ferienanlage ungestört in Richtung Ostsee gelangen können.

3.6 Ver- und Entsorgung

Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der SH-Netz AG mit Gas und Strom versorgt. Entlang der Straße Dorotheental (im Bereich der Straßenbankette) liegt ein Kabel der SH-Netz AG, dessen Lage vor Ort festgestellt werden muss.

Die Wasserversorgung wird über den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt.

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in das gemeindeeigene Klärwerk.

Für die Ableitung des Niederschlagswassers wurde vom Ingenieurbüro Haase + Reimer unter Berücksichtigung der Ermittlungsvorgaben gem. A-RW 1 ein Entwässerungskonzept erstellt. Das Entwässerungskonzept für Regenabflüsse des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 20 sieht vor, dass auf den abflussrelevanten Dachflächen, Wegen und Stellplätzen anfallende Oberflächenwasser reduziert mit 10 l/s in die nordöstliche Ecke des Planareals vorhandene Vorflutleitung des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au eingeleitet wird.

Für den Bereich westlich der Straße 'Dorotheental ist bzgl. der Oberflächenentwässerung ein System aus Pflaster- und Rasenmulden vorgesehen, die über ein entsprechendes Längsgefälle den vorhandenen 2 Teichen zugeführt werden. Hierdurch soll das Niederschlagswasser weitestgehend, auch soweit möglich der Dachflächen, oberflächlich abgeleitet werden. Das Niederschlagswasser wird dann durch einen Überlauf aus dem vorhandenen südlichen Teich über einen rd. 200 m langen RW-Kanal in das neue Regenrückhaltebecken eingeleitet.

Die Ableitung des Oberflächenwasserwassers östlich der Straße Dorotheental im Bereich der der Pkw-Stellplätze und des Wohnmobilplatzes ist über ein an die Topographie angepasstes Graben- und Muldensystem vorgesehen. Teilflächen werden über entsprechende Quer- und Längsneigungen einem 2 m breiten Graben zugeführt, der am nördlichen Ende in den geplanten Teich im Zentrum des Wohnmobilparkes einleitet. Der Ablauf aus dem Badesee erfolgt über einen RW-Kanal in das geplante Regenrückhaltebecken. Die sonstigen Flächen werden über 6 Mulden bzw. Gräben zum Regenrückhaltebecken entwässert.

Das Dachflächenwasser der Gebäude wird zum Teil dem im Zentrum geplanten Teich zugeführt oder an einen neu geplanten RW-Sammler angeschlossen. Das auf den Dächern der geplanten 37 Badeschuppen auf den südlichen Wohnmobilplätzen wird über Fallrohre auf die Rasenflächen abgeleitet.

Aufgrund der überwiegend bindigen, schluffigen Bodenformationen muss bei dem Konzept auf eine Versickerung der Regenabflüsse weitestgehend verzichtet werden. Die Ableitung des Niederschlagswasser erfolgt über Mulden, Gräben, Becken und Flächenversickerungen. Der Anteil von Verrohrungen wurde auf das Nötigste minimiert.

Somit erfolgt die Ableitung des Oberflächenwassers des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 20 mittels Flächenversickerung, Rückhaltung, Verdunstung und Abfluss über reduzierte Einleitung in den Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au. Hierbei ist zu erwähnen, dass die große Anzahl an geplanten Baumpflanzungen einen erheblichen Anteil zur Verdunstung beiträgt.

Die Oberflächenentwässerung der asphaltierten Fahrbahn und des Rad-/Gehweges des Teilbereiches der Straße 'Dorotheental' werden von der Planung nicht berührt. Die vorhandenen Verkehrsflächen entwässern über einen straßenbegleitendes Grabensystem.

Um den Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au nicht stärker zu belasten, wird vor Einleitung des zufließenden Oberflächenwassers aus dem Oberlauf der Einzugsgebiete der Abfluss auf 10 l/s reduziert.

Das Plangebiet ist bzw. soll an das Glasfasernetz des Breitbandzweckverbandes Schlei-Ostsee angeschlossen werden. Weitere Telekommunikationseinrichtungen sind nicht vorgesehen.

Die Müllentsorgung obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Satzung der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH wird verwiesen. Zudem wird auf folgende grundsätzliche Bestimmungen hingewiesen:

  1. Gemäß § 25 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (AWS) haben Überlassungspflichtige ihre Restabfallbehälter, Biotonnen, PPK-Behälter und Abfallsäcke an die nächste durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Dies gilt auch, wenn Straßen, Straßenteile, Straßenzüge und Wohnwege mit den im Einsatz befindlichen Sammelfahrzeugen bei Beachtung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UW) nicht befahrbar sind oder Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden können (auf die weiteren Bestimmungen in § 25 Abs. 6, und Abs. 8 bis 12 der AWS wird hingewiesen).
  2. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 43 untersagt grundsätzlich das Hineinfahren von Müllsammelfahrzeugen in Straßen ohne ausreichende Wendemöglichkeit.
  3. Die DGUV-Regel (114-601) gibt vor, dass das Rückwärtsfahren bei der Abfalleinsammlung grundsätzlich zu vermeiden ist.
  4. Verwiesen wird ebenfalls auf die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ RASt 06. Diese regeln im Detail, welche Abmessungen Straßen und Wendeanlagen haben müssen, um ein Befahren dieser Straßen bzw. Straßenteile zu ermöglichen.
  5. Zusätzlich sind auch die Ausführungen der zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) in der Broschüre „DGUV Information 214-033 Mai 2012 (aktualisierte Fassung April 2016) zu beachten.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Damp durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen.

3.7 Denkmalschutz

Ende des 13. Jahrhunderts wurde das Gut Damp gegründet, das zunächst in bischöflichem Besitz war. Im Jahr 1463 ging das Gut an den Adel und ist bis heute im Besitz der Familie zu Reventlow. Der Hof Dorotheental wurde bereits 1728 als zum Gut Damp gehörender Meierhof erwähnt.

Das Herrenhaus der Hofanlage Dorotheental ist als Denkmal gem. § 8 Denkmalschutzgesetz (DSchG) von Schleswig-Holstein eingetragen. Der Gutspark steht als potenzielles Kulturdenkmal zur Kontrolle an.

Schon im Vorwege der Planung haben erste Abstimmungsgespräche mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde stattgefunden, um die denkmalpflegerischen Anforderungen an das Vorhaben abzustimmen.

Geschützt sind die Wirkung von Kulturdenkmalen in ihrer Umgebung und die optischen Bezüge zwischen den Kulturdenkmalen und der Umgebung. Durch die Überplanung soll es nicht zu Störungen des Erscheinungsbildes von Kulturdenkmalen und ihres städtebaulichen Zusammenhanges kommen, so dass ihre jeweilige besondere Wirkung geschmälert würde. Nach dem DSchG soll der Eindruck (Zeugnischarakter, Ausstrahlung und Dokumentationswirkung) von Kulturdenkmalen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Gemäß § 15 DSchG gilt: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.

Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.