Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3 Hinweise, nachrichtliche Übernahmen und sonstige Plandarstellungen im Bebauungsplan

Im Bebauungsplan Nr. 108 werden auf der Planzeichnung Hinweise zu Artenschutzmaßnahmen gegeben.

Als nachrichtliche Übernahmen bezüglich umweltrelevanter Belange wurden folgende Inhalte in die Planzeichnung eingetragen:

  • Vorhandener, zu erhaltender Knick (§ 21 (1) 4 LNatSchG)
  • 30 m Waldabstandsstreifen gemäß § 24 LWaldG.

1.3.4 Bedarf an Grund und Boden

Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 8,97 ha. Hiervon werden ca. 4,29 ha als Sondergebiet Abfallwirtschaft, 0,17 ha als Straßenverkehrsflächen, 0,01 ha als Versorgungsflächen, 0,59 ha als Entsorgungsflächen, 1,20 ha als Grünflächen, 2,27 ha als Flächen für Maßnahmen und 0,44 ha als Waldfläche festgesetzt.

1.3.5 Allgemeine Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens

Vor dem Hintergrund der Planinhalte ergeben durch die Festsetzung von Bauflächen, Verkehrsflächen und Flächen für Versorgung und Entsorgung hinsichtlich der zu bewertenden Umweltbelange folgende potenzielle Wirkfaktoren:

Baubedingte Wirkfaktoren (temporär):

  • Temporäre Flächeninanspruchnahmen durch Baustellenbetrieb (Bauarbeiten, Baustellenverkehr)
  • Temporäre Emissionen durch Baustellenbetrieb (Lärm, Staub, Licht, optische Reizauslösung durch Bewegung von Menschen und Fahrzeugen)
  • Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels
  • Unfälle (Leckagen) im Rahmen des Baustellenbetriebs.

Anlagenbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft):

  • Flächeninanspruchnahme für die festgesetzten Nutzungen (Bauflächen, Verkehrsflächen, Ver- und Entsorgung) insgesamt ca. 6,3 ha.
  • Inanspruchnahme durch
  • Versiegelungsflächen auf ca. 4,0 ha (im Sondergebiet auf ca. 3,8 ha, Verkehrsflächen auf ca. 0,2 ha, Flächen für die Versorgung 100 m²)
  • Flächen für Regenwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltung auf ca. 0,6 ha
  • grüne Außenanlagen im Bereich des Sondergebiets auf ca. 0,5 ha
  • Grünflächen im Umfeld des Sondergebiets auf ca. 1,2 ha,
  • Anwesenheit von maximal 12 m hohen Gebäuden und Nebenanlagen
  • Nivellierung von Kuppen- und Senkenlagen
  • Abgrabungen, Aufschüttungen, Bodenaustausch sowie Vermischung von Bodenhorizonten
  • Abtransport von Boden, Einbringen von Bodenmaterial anderweitiger Herkunft
  • Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Plangebiet aus rund 4,0 ha Versiegelungsflächen
  • Einleitung von abgeleitetem Oberflächenwasser in die Vorfluter

Betriebsbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft):

  • Durch den Betrieb des Abfallumschlags, des Recyclinghofs und als Logistikstandort mit Betriebsflächen und Büros:
  • Verbrauch von Wasser und Energie
  • Anfall und Entsorgung von Abfall und Abwasser
  • Emissionen durch Straßenverkehr (Lärm, Schadstoffe)
  • Betriebsbedingte Emissionen (Lärm, Staub, Gase, Licht, Sickerwasser, wahrnehmbare Bewegungen)
  • Gegebenenfalls Unfälle (Leckagen) im Rahmen der geplanten Nutzungen (z.B. Abfallumschlag).