Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.1.1 Fläche

UntersuchungsrahmenFlächennutzung, Naturnähe.
DatengrundlagenFlächennutzungsplan und Landschaftsplan der Stadt Schleswig, Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 108 (BHF 2023).
BeschreibungBei dem 8,97 ha großen Plangebiet handelt es sich um den Betriebsstandort der ASF und eine südlich gelegene Feldflur. Die Feldflur stellt sich als Knicklandschaft mit z.T. brach gefallenen Flächen sowie aktuell landwirtschaftlich genutzten Flächen dar.
VorbelastungDer Betriebsstandort der ASF ist als bereits besiedelte Fläche zu betrachten. Die Flurstücke im Süden des Plangebiets werden landwirtschaftlich intensiv bewirtschaftet.
BewertungBewertungskriterien: Flächengröße, Natürlichkeitsgrad. Die Flächenqualität bzw. Natürlichkeit der Fläche des Betriebsgeländes und der landwirtschaftlich genutzten Flächen ist aufgrund der anthropogenen Vorbelastung von allgemeiner Bedeutung. Ein ca. 2,6  ha umfassender Teil der südlich anschließenden Feldflur ist aufgrund der Ausstattung mit flächenhaften gesetzlich geschützten Biotopen und Ausgleichsflächen von besonderer Bedeutung.

2.1.1.2 Boden

UntersuchungsrahmenBodenarten, Bodentypen, Bodenfunktionen, Altlasten.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Stadt Schleswig, Bodenübersichtskarte CC1518 Flensburg M. 1:200.000 (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 1999), Informationen zu den Themen "Boden" und "Geologie" aus dem Agrar- und Umweltatlas des MELUND (http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php 2022) bzw. dem Umweltportal des Landes SH (https://umweltportal.schleswig-holstein.de/portal/, 2023) Baugrundbeurteilung (Eickhoff und Partner mbH 2023), Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 108 (BHF 2023).
BeschreibungDas Plangebiet liegt in der Bodenregion der Jungmoränenlandschaften mit der Untereinheit "Böden der Grundmoränenplatten und (überwiegend) lehmigen Endmoränen". Hier befindet sich ein Bereich mit Parabraunerden bis Pseudogley-Parabraunerden. Die Bodenbewertungsdaten des LLUR (seit Januar 2023: LfU) beschreiben die Böden der im Süden gelegenen Flächen der freien Landschaft als schwach trocken (Bodenkundliche Feuchtstufe BKF 3). Die landesweite natürliche Ertragsfähigkeit wird als "mittel" bewertet. Regional liegt ebenfalls überwiegend eine mittlere Ertragsfähigkeit und für das südöstliche Flurstück eine geringe Ertragsfähigkeit vor. Für die Flächen des Betriebsstandorts der ASF, die nördlich anschließende Fläche mit den Regenrückhalteanlagen sowie das südlich angrenzende Flurstück liegen keine Bewertungen des LLUR vor. Die Flächen liegen im Einwirkungsbereich der Deponie Haferteich und sind durch Abgrabungen, Aufschüttungen und Druckbelastungen verändert. Diese Flächen sind aktuell großflächig versiegelt. Im Rahmen einer vorhabenbezogenen Baugrundbeurteilung (Eickhoff und Partner mbB 2023) wurden Bohrungen im Großteil des Plangebiets vorgenommen (nicht beprobt: die im Norden gelegenen Flächen mit Regenwasserbehandlungsanlagen des Flurstück 51/11, der östliche Teil des Flurstücks 37/16 sowie eine Geländesenke im Flurstück 43). Als Ergebnis zeigten sich überwiegend sandige Böden unterschiedlicher Ausprägungen hinsichtlich Bindigkeit und anthropogener Beeinflussung. Das südliche Flurstück 37/16 weist typische Merkmale einer landwirtschaftlichen Nutzung mit bis zu 0,4 m mächtigen Oberbodenauffüllungen/-umlagerungen auf. Etwas stärkere Oberbodenumlagerungen bis zu 0,9 m wurden teilweise auf den nördlich anschließenden Flurstücken 42 und 43 angetroffen. Das Flurstück 43 enthält darüber hinaus an zwei Bohrstandorten (BS 17 und BS 22) Oberbodenauffüllungen oder umgelagerte Böden, die bis in eine Tiefe von 1,5 m unter Gelände von Sanden mit Schlacke- und Ziegelresten unterlagert werden. Der derzeitige Betriebsstandort des ASF (Flurstücke 51/3 und 51/1) enthält großflächig Oberflächenbefestigungen. Darunter befinden sich Auffüllungen aus Bodenmaterial, die im westlichen Bereich Beimengungen aus Beton/Ziegel, Holz/Plastik/Müll/Asphalt/Schlacke enthalten. Das Gutachten beschreibt, dass es sich dabei sehr wahrscheinlich um die Ausläufer der westlich der Grundstücke gelegenen Altablagerung handelt. Hierzu ist anzumerken, dass die Altdeponie seit langem einem Monitoring unterliegt und die Entwicklung des derzeitigen Betriebsgeländes der ASF von entsprechenden Genehmigungsbehörden begleitet wurde. Hinweise auf besondere bodenkundliche Standortverhältnisse geben die Erkundungen der Sondierbohrungen BS 33 und Nr. 39 auf dem Flurstück 42. Hier wurden im Bereich einer Geländesenke ab 0,3 m bzw. 0,4 m Tiefe mehrere Meter mächtige Torfschichten angetroffen.
VorbelastungDurch Bautätigkeiten bedingte Veränderungen des Reliefs und der natürlichen Bodenverhältnisse im Bereich des Betriebsstandorts der ASF und im näheren Umgebungsbereich sowie Versiegelungen am Betriebsstandort. Altdeponie westlich des Plangebiets und ggf. in den Betriebsstandort hineinragend. Intensive landwirtschaftliche Nutzung der südlichen Flächen.
BewertungBewertungskriterien: Naturnähe, Bedeutung als Bestandteil des Naturhaushaltes, natur- und kulturhistorische Bedeutung, Seltenheit. Seltene oder besonders empfindliche Böden besonderer Bedeutung sind kleinflächig in tiefen Senkenlagen vorhanden (Torfschichten). Diese sind durch landwirtschaftliche Nutzung überprägt. Am Betriebsstandort des ASF Haferteich und des näheren Umgebungsbereichs sind die Bodenverhältnisse anthropogen stark verändert.

2.1.1.3 Wasser

UntersuchungsrahmenFließgewässer, Stillgewässer, Grundwasser, Trinkwasserschutz.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Stadt Schleswig, Umweltportal des MEKUN (2023), Wasserkörper- und Nährstoffinformationen des MEKUN (2023), Baugrundbeurteilung (Eickhoff und Partner mbH 2023), Lageplan Konzeptentwicklung (BN Umwelt GmbH 2023), Betriebserweiterung "Haferteich": Wasserhaushaltsbilanz, Bewertung gemäß A-RW1 Berechnung (BN Umwelt GmbH 2023), Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 108 (BHF 2023).
BeschreibungGrundwasser: Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Grundwasserkörpers ST04 Angeln - östliches Hügelland West der Grundwasserkörpergruppe ST-a. Die Deckschichten dieses Grundwasserkörpers haben gemäß Wasserkörpersteckbrief überwiegend eine mittlere Schutzwirkung zum Grundwasserkörper. Insgesamt gilt der Grundwasserkörper hinsichtlich seines mengenmäßigen Zustands als nicht gefährdet und hinsichtlich seines chemischen Zustands als gefährdet. Umweltziele sind ein guter mengenmäßiger und guter chemischer Zustand. Die vorhabenbezogene Baugrundbeurteilung (Eickhoff und Partner mbB 2023) fasst die Ergebnisse zum Thema Wasser wie folgt zusammen: "Bei der Baugrunderschließung im Zeitraum 07.-14.11.2022 wurden Wasserstände nur lokal und in stark variierenden Tiefen zwischen ca. 0,3 bis 7,1 [m] unter Gelände bzw. zwischen ca. NHN + 34,6 bis ca. NHN + 43,0 m angetroffen. Hierbei handelt es sich sehr wahrscheinlich um aufstauende Sicker- und Schichtenwasserstände, die im Bereich von Sanden ggf. großräumig und grundwasserähnlich anstehen können. In Bereichen mit oberflächennah anstehenden bindigen Böden muss im ungünstigsten Fall mit einem temporären und niederschlagsabhängigen Aufstau bis ggf. OK Gelände bzw. in Mulden u.U. auch darüber gerechnet werden." Die einzelnen Baugrundaufschlüsse zeigen, dass Grundwasserflurstände von weniger als 1 m lediglich an drei Standorten angebohrt wurden: in einem versiegelten Bereich des Betriebshofs (BS 7) und in einer mit Torfschichten unterlagerten Geländesenke auf dem landwirtschaftlich genutzten Flurstück 42 (BS 33 und 39). Die Werte nach Beendigung der Sondierung zeigen ausschließlich Grundwasserstände von mehr als 1 m. Im Bereich und im Umfeld des Plangebiets befinden sich Messstellen, über welche ein Monitoring der Altdeponie Haferteich (Gas, Grundwasser, Sickerwasser) durchgeführt wird. Oberflächengewässer: Auf dem Betriebsgelände befindet sich ein mit Folie ausgelegtes Regenrückhaltebecken. Innerhalb des nördlichen Flurstücks 51/11 liegen zur Regenwasserbehandlung und -rückhaltung angelegte Gewässer mit künstlichem Zu- und Abfluss. Das östliche Gewässer ist mit Folie abgedichtet und dient als Reinigungsbecken. Naturnahe Gewässer befinden sich östlich des Plangebiets. Hierbei handelt es sich um mehrere, Stillgewässer verschiedener Größen. Entwässerung: Die Ableitung überschüssigen Regenwassers aus dem ASF Haferteich erfolgt nach Durchlauf eines Reinigungsbeckens und eines Regenrückhaltebeckens über einen ausgebauten und verrohrten Vorfluter und den anschließenden Mühlenbach in die Schlei. Das von den Landwirtschaftlichen Nutzflächen abfließende Wasser wird in einen westlich der Deponie gelegenen Vorfluter "Lehmstich" geleitet. Schutzstatus: Das Plangebiet liegt innerhalb eines Trinkwassergewinnungsgebiets.
VorbelastungStörung des natürlichen Wasserhaushalts durch Versiegelungen (Straße, Betriebsfläche des ASF Haferteich) sowie Ableitung von Oberflächenwasser in die Schlei. Der Westrand liegt im Einflussbereich des Altdeponiekörpers.
BewertungBewertungskriterien Grundwasser / Oberflächengewässer: Natürlichkeit, Bedeutung für die Trinkwassergewinnung / Natürlichkeit, natur- und kulturhistorische Bedeutung. Die Grundwassersituation ist aufgrund der Vorbelastung des Gebiets durch bestehende Entwässerungseinrichtungen von allgemeiner Bedeutung. Naturnahe Oberflächengewässer besonderer Bedeutung sind im Plangebiet nicht vorhanden.