Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.1.4 Klima

UntersuchungsrahmenGroßklima, Lokalklima, klimabeeinflussende Strukturen.
DatengrundlagenLandschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig (BHF 2023).
BeschreibungLokalklimatisch besitzen die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Plangebiets vor allem Kaltluft bildende Funktion. Umgebende Knicks und Feldgehölze (Windbremse, Schattenbereiche) begünstigen die lokale Vielfalt klimatischer Eigenschaften. Die Betriebsfläche des ASF Haferteich ist weitgehend versiegelt, was zu einer sommerlicher Aufheizung der Flächen führt.
VorbelastungVersiegelungsflächen: Betriebsstandort der ASF sowie Straße "Haferteich".
BewertungBewertungskriterien: Natürlichkeit sowie raumbedeutende Klimafunktionen. Großräumig wirksame klimatische Ausgleichsfunktionen sind Plangebiet nicht vorhanden. Dem Bereich wird eine allgemeine Bedeutung bezüglich der klimatischen Verhältnisse zugeordnet.

2.1.1.5 Luft

UntersuchungsrahmenFrischluftgebiete, belastete Gebiete, Emissionsquellen.
Datengrundlagen"Luftqualität in Schleswig-Holstein Jahresübersicht 2020" (LLUR 2022).
BeschreibungDas Untersuchungsgebiet liegt außerhalb von stärker lufthygienisch belasteten Gebieten oder Gebieten mit besonderer Reinheit der Luft. Der Betrieb des ASF Haferteich führt zu Staub- und Geruchsemissionen, die auch über das Betriebsgelände hinaus wirken. Lokal wirkende Strukturen mit positiver Wirkung auf die lufthygienische Situation, wie Gehölzflächen, Knicks und Altbaumbestand (lokale Staubfilterung), sind am Ost- und Südrand des Betriebsgeländes sowie in der südlichen freien Landschaft vorhanden.
VorbelastungStaub- und Geruchsemissionen des ASF Haferteich.
BewertungBewertungskriterien: Natürlichkeit, raumbedeutende lufthygienische Funktionen. Das Gebiet besitzt allgemeine Bedeutung bezüglich des Umweltschutzguts Luft.

2.1.1.6 Pflanzen

UntersuchungsrahmenBiotop- und Nutzungstypen, gesetzlich geschützte Biotope, gefährdete Arten, besonders und streng geschützte Arten.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Stadt Schleswig (1990), Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig (BHF 2023), Daten des LLUR/LfU (Gesetzlich geschützte Biotope und FFH-LRT Stand 2019 und 2022).
BeschreibungDas Plangebiet umfasst das Gelände des Betriebshofs der ASF und eine südlich anschließende Knicklandschaft. Gehölzbestände Im Vorhabengebiet befinden sich ein Waldstück, mehrere kleinflächige Feldgehölze, Knicks und junger Gehölzaufwuchs auf Brachflächen. Das Waldstück, ein "Sonstiger Laubwald auf reichen Böden" (WMy), liegt im Südwesten des Plangebiets an der Bundesstraße B 201. Kleinflächig gibt es Bereiche mit Dominanz von Berg-Ahorn, Hainbuche, Schwarz-Erle oder Fichte. Die Stammdurchmesser betragen maximal 40 cm. Zudem sind Esche und Eberesche sowie in der Strauchschicht Schwarzer Holunder vorhanden. In der lückigen und z.T. spärlichen Krautschicht treten vor allem Gundermann Glechoma hederacea, Große Sternmiere Stellaria holostea, Rote Lichtnelke Silene dioica, Brennnessel Urtica dioica, Wurmfarn Dryopteris spec., Knoblauchsrauke Alliaria petiolata und Echte Nelkenwurz Geum urbanum auf. Im direkten Umgebungsbereich des Betriebsgeländes der ASF wurden, vorwiegend im Zusammenhang mit stark reliefiertem Gelände und Böschungsbereichen, mehrere Sonstige Feldgehölze (HGy) vorgefunden. Sie setzen sich überwiegend aus heimischen Gehölzarten wie Stieleiche, Feldahorn, Weide, Zitterpappel, Berg-Ahorn, Hasel, Holunder und Brombeere zusammen. Für das südöstlich des Betriebsgeländes gelegene Gehölz sowie für eine kleine Teilfläche nördlich der Einfahrt gibt es eine gesonderte Einmessung einzelner Bäume. Die Stammdurchmesser betragen hier weitgehend 20-50 cm und in einem Fall 60 cm. Für das schmale Gehölz zwischen dem Betriebsgelände und der Straße "Haferteich" gibt es keine vollständige Einmessung der Bäume. Es enthält allerdings ebenfalls einige Bäume mit Stammdurchmessern vergleichbarer Größenordnung. Auf der Südseite der Einfahrt zum Betriebsgelände steht zudem ein mächtiger Berg-Ahorn mit einem Stammdurchmesser von ca. 80 cm. Auf der Nordseite der Einfahrt wurde eine neue Gehölzanpflanzung angelegt (HGy /bj). Das Feldgehölz nördlich des Recyclinghofs liegt etwas tiefer im Gelände. Es wird aus Berg-Ahorn, Hartriegel und Weiden gebildet und enthält im westlichen Teil eine feuchte Senke mit Weidengebüsch und spärlichem Schilfbestand. Ein gesetzlicher Schutz gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG als "Sumpfwald" liegt allerdings nicht vor, da eine überwiegende Ausprägung durch Feucht- und Nassvegetation sowie eine ausreichende Flächengröße (Mindestfläche 1.000 m²) nicht vorgefunden wurde. In der Feldflur südlich des Betriebsgeländes befinden sich weitere kleine Feldgehölze: ein dichtes Gehölz an der künstlichen Böschung südlich des Betriebsgeländes (Sichtschutzpflanzung der Altdeponieplaung), ein Ring aus Weiden um eine Geländesenke mit innen liegendem Schilfbestand und ein schmales Gehölz am westlichen Plangebietsrand. In der südöstlichen Ecke einer Brachfläche ist im unteren Hangbereich des reliefierten Geländes zudem ein junges Feldgehölz aus Erlen (HGe) entwickelt. Innerhalb verbrachender Flächen sind an mehreren Standorten Gebüsche aufgewachsen. Sie setzen sich vorwiegend aus Weißdorn, Weide und Brombeeren zusammen. Hierbei handelt es sich um den Biotoptyp "Sonstiges Gebüsch" (HBy). Bei beginnender Ansiedlung von Baumarten wurde die Biotoptypenbezeichnung durch den Biotoptyp "Sonstiges Feldgehölz" als Nebentyp ergänzt (HBy/HGy). Zudem entwickelt sich in einer Geländesenke südlich des Betriebsstandorts ein kleines Weidengebüsch (HBw). Entlang der Bundesstraße verläuft ein linearer Gehölzzug aus Gebüschen und Gehölzen, die z.T. mit der nichtheimischen Kartoffelrose Rosa rugosa durchsetzt sind. Hier wurde zusätzlich der Biotoptyp "Gebüsch aus gebietsfremden Arten" (HBx) als Nebentyp ergänzt. Die Feldflur ist mit Knicks gegliedert. Dabei handelt es sich um alte Knicks und zwei vor ca. 12 Jahren gepflanzte Knicks. Einige Knickabschnitte stehen am Rand und z.T. innerhalb von Feldgehölzen. In Ostwestrichtung verläuft ein Doppelknick (redderähnliche Struktur ohne Nutzung des Innenraums als Weg) aus einem alten und einem neuen Knick. Als Gehölzarten sind Stieleiche, Feldahorn, Weide, Zitterpappel, Esche, Vogelkirsche, Weißdorn, Hainbuche, Rotbuche, Schlehe, Hasel, Pfaffenhütchen, Holunder und Brombeere vertreten. Stiel-Eichen treten z.T. als Knicküberhälter auf. Eine prägende Gehölzformation bilden 8 dicht beisammenstehende stehende hochgewachsene Buchen am östlichen Ende des Doppelknicks, von denen 7 Bäume gemäß der Vermessung Stammdurchmesser zwischen 70 cm und 80 cm aufweisen. Die meisten Knicks sind als "Typischer Knick" (HWy) ausgebildet und gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Zwei kurze Knickabschnitte säumen das im Süden gelegene Waldstück und unterliegen als "Knick im Wald und am Waldrand" (HWw) nicht dem Biotopschutz. Gewässer und Feuchtbiotope Im Plangebiet befinden sich mehrere Gewässer mit technischen Funktionen. Ein auf dem Betriebsgelände vorhandenes mit Folie ausgelegtes Regenrückhaltebecken sowie ein auf dem nördlichen Flurstück gelegenes, ebenso mit Folie gedichtetes Klärbecken wurden unter dem Biotoptyp "Technisches Gewässer, verbaut" (FXx) erfasst. Westlich des Klärbeckens liegt ein Regenrückhaltebecken, welches naturnah und mit einem Röhrichtsaum ausgebildet ist. Aufgrund der naturnahen Vegetation bei gleichzeitig technischer Nutzung zählt es gemäß Kartieranleitung 2021 zum Biotoptyp "Sonstiges naturnahes Gewässer" (SXy) und erhält den Zusatztyp "Röhricht am Gewässerrand" (SXy/vr). Naturnahe Gewässer ohne technische Funktionen befinden sich östlich des Plangebiets. Hierbei handelt es sich um mehrere, vom LLUR kartierte größere Stillgewässer (FS), die gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützt sind. Südlich des Abfallwirtschaftshofs befindet sich eine Geländesenke. In der Biotoptypenkartierung des LLUR wurde an diesem Standort ein Eutrophes Stillgewässer (FSe) erfasst, das im Biotopbogen (Lfd.-Nr. 455) als nährstoffreicher Tümpel mit abwechslungsreicher Vegetation beschrieben wird. Im Rahmen der Kartierungen zum Bebauungsplan Nr. 108 wurde während mehrerer Begehungen im zeitigen Frühjahr und im Sommer allerdings kein Wasser vorgefunden. Die Senke war lediglich feucht geprägt und flächendeckend mit Schilfröhricht (NRS) bewachsen. Als weitere Feuchtpflanzen wurden Breitblättriger Rohrkolben Thypha latifolia, der Rest einer Segge, vereinzelt Wolfstrapp Lycopus europaeus und wenige Exemplare der Flatterbinse Juncus effusus angetroffen. Das Röhricht gehört zu den gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen. Im Anschluss befinden sich ein Brennnesselsaum und ein die Senke umgebendes Weidengehölz. Nördlich und östlich davon wachsen sukzessiv weiteres Schilf und z.T. auch Rohrglanzgras-Röhricht (NRr) auf. Diese Bestände sind allerdings nur sehr kleinflächig und unterliegen nicht dem Biotopschutz. Ruderalvegetation Im Bereich einer Ausgleichsfläche sowie in den Randbereichen einer zurzeit nicht mehr bewirtschafteten Grünlandfläche haben sich großflächig Ruderalfluren entwickelt. Insgesamt wurden im Plangebiet auf ca. 1,2 ha Ruderalfluren unterschiedlicher Ausprägung angetroffen. Bei der Maßnahmenfläche handelt es sich um ein Areal, welches sich aus einer angesäten Wiese entwickelt hat. Hier ist ein Mosaik aus Ruderalen Staudenfluren frischer Standorte (RHm), Ruderalen Grasfluren (RHg), Sonstigen Ruderalflächen (RHy) und von Brennnesseln geprägten Nitrophytenfluren (RHn) mit z.T. eingelagerten Himbeerherden vorhanden. Es wurde eine Vielzahl an Pflanzenarten angetroffen, wie z.B. Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium, Beifuß Artemisia vulgaris, Jacobs-Greiskraut Jacobea vulgaris, Weidenröschen Epilobium spec., Kriechender Hahnenfuß Ranunculus repens, Wolliges Honiggras Holcus lanatus, Acker-Kratzdistel Cirsium arvense, Huflattich Tussilago farfara, Echte Nelkenwurz Geum urbanum, Kanadische Goldrute Solidago canadensis und Rauhaarige Wicke Vicia hirsuta. Arten wie das das Orangerote Habichtskraut Pilosella aurantiacum oder Wiesen-Margarite Leucanthemum vulgare könnten gegebenenfalls noch aus der Ansaatmischung stammen. Die Fläche beginnt zu verbuschen. Südlich des Betriebshofs befindet sich eine Grünlandfläche, die zurzeit nicht mehr bewirtschaftet wird und zunehmend verbracht. Die Randbereiche sind bereits ruderalisiert und werden den Ruderalfluren (RHm, RHg, RHn, RHy) zugeordnet. Hier sind unterschiedliche Ausprägungen vorzufinden, wie z.B. Bestände aus vorwiegend Ackerschachtelhalm Equisetum arvense und Wolligem Honiggras Holcus lanatus, Bestände mit dominierendem Weißen Steinklee Melilotus albus oder Bestände mit Brennnesseln Urtica dioica und Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium und teilweise zusätzlich Himbeeren Rubus idaeus. Zum nördlichen Knick hin ist ein schmaler Brennnesselsaum (RHn) teilweise zusätzlich mit Brombeerfluren (RHr) durchsetzt. An drei Standorten im Plangebiet hat sich der Riesen-Bärenklau Heracleum mantegazzianum angesiedelt. Die Standorte werden mit dem Biotoptyp "Neophytenflur" (RHx) gekennzeichnet. Entlang von Wegen und am Rand des Betriebsstandorts befinden sich weitere kleinflächige Ruderalfluren. Schmale Säume mit abwechselnden Ausprägungen wurden unter "Ruderale Gras- und Staudenfluren" (RH) zusammengefasst. Landwirtschaftliche Nutzflächen Die im Süden gelegenen Flächen waren zum Zeitpunkt der Kartierung mit intensiv genutztem und artenarmen Einsaatgrünland (GAe) bewachsen. Die Fläche direkt südlich des Betriebshofs ist eine Dauergrünlandfläche, die zurzeit nicht bewirtschaftet wird. Im Biotoptypenkataster des LLUR ist die Fläche als Mesophiles Grünland frischer Standorte (GMm) registriert mit eindringenden Ruderalisierungszeigern. Die im Biotopbogen des LLUR (Lfd.-Nr. 402) aufgelisteten Pflanzenarten wurden im Rahmen der Kartierungen für den Bebauungsplan Nr. 108 weiterhin angetroffen. Hierzu zählen z.B. Wiesen-Schafgarbe Achillea millefolium, Spitzwegerich Plantago lanceolata, Wilde Möhre Daucus carota, Huflattich Tussilago farfara, Ruchgras Anthocanthum odoratum, Rot-Schwingel Festuca rubra, Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium, Saat-Wicke Vicia sativa, Weißer Steinklee Melilotus albus, Wiesenklee Trifulium pratense und viele weitere. Insofern wurde für den Kernbereich sowie einer am Westrand gelegenen kleinen abgezäunten mit Schafen beweideten Fläche an der Zuordnung als Mesophiles Grünland weiterhin festgehalten. In den Randbereichen wurde allerdings eine fortgeschrittene Ruderalisierung wahrgenommen. Die vorgefundenen Pflanzenbestände werden hier nicht mehr den Biotoptypen des Grünlandes, sondern den Biotoptypen der Ruderalfluren zugeordnet. Auf den Flächen nördlich des Betriebshofs befinden sich Anlagen für die Behandlung des vom Betriebshofs abfließenden Oberflächenwassers. Die das Regenrückhaltebecken und das Klärbecken umgebenden Bereiche werden von Schafen beweidet. Die Grasnarbe ist relativ artenreich und dem "Mäßig artenreichen Wirtschaftsgrünland" (GYy) zuzuordnen. Mehrere vorkommende Arten, wie z.B. Kammgras Cynosurus cristatus, Rotschwingel Festuca rubra, Wiesen-Storchschnabel Geranium pratense und Wilde Möhre Daucus carota sind wertgebende Grünlandarten. Die Arten treten allerdings nicht in ausreichender Dichte und Verteilung auf, dass die Fläche als Mesophiles Grünland einzustufen wäre. Vereinzelt sind Feuchtstellen mit Flatterbinsen Juncus effusus vorzufinden. Siedlungsflächen Der bestehende Abfallwirtschaftshof stellt sich als großflächige Versiegelungsfläche mit wenigen Gebäuden dar. Das Areal wird dem Biotoptyp "Sonstige, nicht zu Wohnzwecken dienende Bebauung" (SIy) zugeordnet. Die Betriebsflächen sind fast ausschließlich, bis auf einen kleinen geschotterten Bereich, vollversiegelt. Im Umfeld des Betriebsgebäudes sind kleinflächig Rasenflächen und Pflanzbeete der Biotoptypen "Rasenfläche, arten- oder strukturreich" (SGe) und "Urbanes Ziergehölz- und -staudenbeet" (SGs) vorhanden. Am Außenrand des Betriebsgeländes befinden sich schmale Grünstreifen, die ebenfalls gemäht werden, allerdings einer extensiveren Pflege unterliegen, etwas artenreicher ausgebildet sind und zu den Ruderalen Grasfluren (RHg) überleiten. In der südwestlichen Ecke der Zaunanlage ist der Saumstreifen zu einem Weidengebüsch, einem "Urbanen Gebüsch mit heimischen Arten" (SGg) hochgewachsen. Zudem gibt es auch Bereiche im Saumstreifen, in denen die Vegetation kürzlich abgeschobenen wurde und dem Biotoptyp "Rohboden auf nährstoffreichen, frischen Standorten" (ROf) zuzuordnen ist. Im Zentrum des Areals befindet sich ein unbefestigter steiler Hang, der mit einen Gehölz aus Hasel, Weide, Holunder und einer Kastanie mit Stammdurchmesser ca. 40 cm bestanden ist. Das Gehölz wurde dem Biotoptyp "Urbanes Gehölz mit heimische Baumarten" (SGy) zugeordnet. Östlich des Abfallwirtschaftshofs verläuft die Straße "Haferteich", eine Vollversiegelte Verkehrsfläche (SVs). Zum Betriebsgelände gibt es drei Zufahrten, von denen die nördliche lediglich eine gekieste Teilversiegelte Verkehrsfläche (SVt) ist, die nicht laufend genutzt wird. Morphologische Strukturtypen Das Plangebiet liegt in einer stark relieffierten Landschaft. Teilweise gibt es Hangbereiche und künstliche Böschungen mit starken Hangneigungen, die mit naturnahen Feldgehölzen bewachsen sind. Ab einer Neigung von 20° auf einer Länge von 25 m und einer Höhendifferenz von 2 m wären diese Bereiche als gesetzlich geschützter Artenreicher Steilhang im Binnenland (XHs) einzustufen. Aus den Höhenvermessungen ist zu erkennen, dass entsprechende Neigungen teilweise vorhanden sind. Allerdings werden die drei erforderlichen Parameter im Zusammenhang jeweils nicht erreicht, so dass anhand der derzeit vorliegenden Daten eine Qualität als gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG nicht vorliegt. Schutzstatus: Das Mesophile Grünland, das darin gelegene zusammenhängende Schilfröhricht sowie die Knicks, ausgenommen Waldrandknicks, sind gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope.
VorbelastungDer Betriebshof der ASF ist nahezu vollständig versiegelt. Die Flächen mit Einsaatgrünland sind aufgrund der intensiven Nutzung extrem artenarm. Das im Norden gelegene Mesophile Grünland verliert aufgrund der fehlenden Nutzung und der eingesetzten Ruderalisierung zunehmend seine Qualität als geschütztes artenreiches Grünland.
BewertungBewertungskriterien: Naturnähe, Alter bzw. Ersetzbarkeit, Vorkommen seltener bzw. gefährdeter Arten, Gefährdung / Seltenheit des Biotops. Allgemeine Bedeutung: Grünflächen des Abfallwirtschaftshofs, Straßenbanketten, das mäßig artenreiche Grünland, das Einsaatgrünland und die technischen Gewässer. Besondere Bedeutung: das Waldstück, Knicks, Feldgehölze, Gebüsche, Urbane Gehölze mit heimischen Baumarten, Ruderalfluren, Röhrichte und das Mesophile Grünland.