Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.6 Entwicklungen gegenüber den Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen / § 1 Abs. 6 Nr. 7 g) BauGB)

Zusätzlich zur Prognose der Entwicklungen gegenüber den Darstellungen von Landschaftsplänen sind entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 g) BauGB insbesondere auch die Pläne des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts in die Bewertung mit einzubeziehen.

2.2.6.1 Landschaftsplan der Stadt Schleswig

Am Standort der ASF Haferteich stellt der Landschaftsplan noch eine Aufschüttungsfläche der Altdeponie dar. Der Betriebsstandort der ASF Haferteich wurde erst nach Erstellung des Landschaftsplans, in den 90er Jahren, an diesem Standort errichtet. Für die umliegenden Flächen sieht der Landschaftsplan eine extensive Landbewirtschaftung vor. Die geplante Erweiterung des Betriebsstandorts steht diesen Plandarstellungen entgegen. Im Ergebnis einer Alternativenprüfung im Rahmen der Bauleitplanung für den ASF Haferteich (siehe hierzu Aussagen in der Begründung) konnte allerdings kein anderweitiger Standort zur Verfügung gestellt werden.

2.2.6.2 Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein

Gebiete des landesweiten und regionalen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems sind vom Vorhaben nicht betroffen.