Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2.11 Auswirkungen auf den Menschen

AuswirkungenDie Erweiterung des Betriebs der ASF erfolgt in einem Landschaftsraum, der Bedeutung für die wohnortnahe Erholung hat. Der Erholungswert des östlich verlaufenden Wanderwegs wird durch das geplante Vorhaben beeinträchtigt. Der Weg wird allerdings weiterhin von Gehölzsäumen und den angrenzenden Waldstücken begleitet. Zudem werden im Süden neue extensive Landnutzungsformen hergestellt. Die Beeinträchtigung der Erholungsnutzung lokaler Bedeutung ist damit nicht erheblich. Auswirkungen durch betriebsbedingte Emissionen (Luftverunreinigungen, Lärm) werden im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG vor Umsetzung der Planung beurteilt. Von erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts Mensch ist aufgrund des Genehmigungserfordernisses nicht auszugehen.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.2.12 Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

AuswirkungenDer Bebauungsplan liegt in der Nähe eines archäologischen Schutzgebiets und grenzt an ein Archäologisches Interessengebiet. Gemäß der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes (AL-SH 2023) liegen zureichende Anhaltspunkte vor, dass Denkmale vom geplanten Vorhaben betroffen sein können. Aus diesem Grund werden vorab einer Umsetzung der Vorhabenplanung archäologische Untersuchungen durchgeführt.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.3 Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete / § 1 Abs.6 Nr. 7 b) BauGB)

Natura 2000-Gebiete sind von den geplanten Entwicklungen nicht betroffen.