Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.3 Maßnahmen zur Überwachung

MaßnahmeUmweltbelang
Die Stadt Schleswig überwacht die Durchführung einer UmweltbaubegleitungPflanzen, Tiere, gesetzlich geschützte Biotope, Artenschutz
Die Stadt Schleswig überwacht den Zustand und die zulässigen Pflegemaßnahmen der MaßnahmenflächenPflanzen, Tiere, gesetzlich geschützte Biotope, Artenschutz, Eingriffsregelung

2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Ziel des geplanten Vorhabens ist eine Sicherung und zukunftssichere Entwicklung des Betriebsstandorts der ASF Haferteich. Hierfür hat sich im Rahmen einer Prüfung alternativer Standorte auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung eine Erweiterung der vorhandenen Betriebsstätte als naheliegende und zielführende Lösung herausgestellt.

Der Bebauungsplan setzt Flächen für die geplante Betriebserweiterung und Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft fest. Zu Beginn der Planungen wurden Möglichkeiten betrachtet, wie am sinnvollsten Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden werden können. Dabei wurde als Voraussetzung ein kompaktes Areal aus Sondergebietsflächen angestrebt, das von bestehenden Gehölzbeständen eingerahmt wird.

Um Eingriffe in ein schützenswertes zentral gelegenes Areal aus gesetzlich geschütztem Grünland mit eingelagertem Röhricht und umgebenden Ruderalfluren sowie die Inanspruchnahme einer vorhandenen Ausgleichsfläche zu vermeiden, wäre theoretisch eine Aufteilung des Betriebshofs auf zwei Standorte erforderlich gewesen, mit dem vorhandenen nördlichen Standort und einen ca. 100 m weiter südlich beginnenden neuen Standort an der Bundesstraße B 201. Dieses war aus betrieblichen Gründen nicht sinnvoll durchführbar. Zudem liegen auf den südlichen Flächen des Plangebiets Beschränkungen der Bebaubarkeit aufgrund von Waldflächen und Waldabstandsbereichen sowie vorhandenen Leitungen. Bezüglich der schützenswerten zentralen Vegetationsflächen wären auch für solch eine Alternativplanung Eingriffe nicht maßgeblich vermeidbar, da in Nord-Südrichtung zur Verbindung der beiden potenziellen Betriebsstandorte die Herstellung von zusätzlichen Verkehrsflächen erforderlich gewesen wären, welche zum einen Flächen in Anspruch nehmen und zum anderen zu einer vollständigen Zerschneidung des Landschaftsraums in Nord-Süd-Richtung führen würden. Dem gegenüber bleibt mit der jetzigen Planung durch die Festsetzung eines in Ost-West-Richtung durchgehenden Bandes aus Maßnahmenflächen entlang der B 201 eine Vernetzung zwischen dem westlichen und östlichen Landschaftsraum weiterhin gesichert.

2.5 Übersicht zu den erheblichen Umweltauswirkungen

In der folgenden Tabelle sind die in den vorstehenden Kapiteln aufgezeigten zu erwartenden erheblichen vorteilhaften und nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltbelange in der Übersicht dargestellt.

Tab. 3: Erhebliche Auswirkungen auf die Umweltbelange

Umweltbelange und PrüfpunkteErhebliche Auswirkungen
Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bis i BauGB
Fläche-
Boden-
WasserNachteilig: Der Wasserhaushalt wird gemäß der Wasserhaushaltsbilanz nach dem Regelwerk A-RW 1 extrem geschädigt. Hierzu ist anzumerken, dass die Bewertungen sich auf einen potenziell naturnahen Referenzzustand beziehen und die vorhandenen Versiegelungen nicht als Vorbelastung berücksichtigen.
Klima-
Luft-
PflanzenNachteilig: Durch die geplanten Nutzungen geht ein Komplex aus vielfältigen Vegetationsbeständen besonderer Bedeutung (Mesophiles Grünland, Ruderalvegetation, Gehölz, Röhricht, Knicks) auf rund 2,0 Hektar verloren.
Tiere-
Wirkungsgefüge (Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima)-
Biologische Vielfalt-
LandschaftNachteilig: In einer Knicklandschaft mit Bedeutung als historische Kulturlandschaft und mit örtlichen planerischen Vorgaben für extensive Landnutzungsformen werden ca. 3,1 ha, davon ca. 2 ha naturnah ausgeprägt, mit Gebäuden und Infrastruktur überplant.
Mensch
Kulturgüter und sonstige Sachgüter-
Natura 2000-
Wechselwirkungen-
Sonstige Schutzgebiete und -objekte-
Darstellung in Plänen-
Vermeidung von Emissionen, Umgang mit Abfällen und Abwässern-
Nutzung erneuerbarer Energien und effiziente Nutzung von Energie-
Erhaltung bestmöglicher Luftqualität-
Anfälligkeit für Unfälle und Katastrophen-
Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz gem. § 1 a BauGB
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden-
Berücksichtigung Eingriffsregelung-
Vorgehen bei möglichen erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten-
Klimaschutz und Anpassung an Klimawandel-