Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.3 Pläne

1.4.3.1 Pläne der überörtlichen Raumplanung

Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein Fortschreibung 2021

Das Plangebiet liegt im ländlichen Raum und hier im Stadt-Umlandbereich des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes des Mittelzentrums Schleswig. Die Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sollen als regionale Wirtschafts-, Versorgungs- und Siedlungsschwerpunkte in den ländlichen Räumen gestärkt werden und dadurch Entwicklungsimpulse für den gesamten ländlichen Raum geben.

Dem Raum wird eine Bedeutung als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung zugesprochen. Diese Raumkategorie weist aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie der Infrastruktur eine besondere Eignung für Tourismus und Erholung auf. In diesen Räumen soll eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung angestrebt werden.

Das Gebiet gehört zu einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft (Historische Kulturlandschaft / Knicklandschaft im LRP). Vorbehaltsräume für Natur und Landschaft umfassen u.a. großräumige, naturraumtypische, reich mit naturnahen Elementen ausgestattete Landschaften und Biotopverbundachsen auf Landesebene. Sie dienen als Planungsgrundlage für ganzheitliche Schutzansätze sowie zur Entwicklung großflächiger naturbetonter Landschaftsbestandteile und Kulturlandschaften mit ihren charakteristischen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften. In den Regionalplänen sind diese Räume weiter differenzierend als Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft darzustellen. Die Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft sollen im Rahmen der kommunalen Planungen berücksichtigt werden. Dabei soll eine überörtliche Abstimmung angestrebt werden.

Regionalplan Planungsraum V 2002

In der Neufassung des Regionalplans für den Planungsraum V - Schleswig-Holstein Nord – aus dem Jahr 2002 wird der Plangeltungsbereich des B-Plans Nr. 108 räumlich dem Stadt und Umlandbereich in ländlichen Räumen zugeordnet. Hinsichtlich der regionalen Freiraumstruktur liegt er:

  • innerhalb eines Gebiets mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz,
  • am Rand eines Gebiets mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung.

Darüber hinaus werden folgende planrelevante Aussagen getroffen:

  • Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Grundwasservorkommen für den Naturhaushalt, aber auch für die Trinkwasserversorgung, sind im gesamten Planungsraum das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen und die Grundwasserneubildung zu fördern. Gefahrenquellen für die Grundwasservorkommen sind zu beseitigen; bereits verunreinigte Vorkommen sind möglichst zu sanieren.
  • In allen drei Gebietskörperschaften Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg und Stadt Flensburg ist die Entsorgung der Restabfälle durch Verträge mit Dritten langfristig gesichert (…). Die Siedlungsabfälle aus dem Kreis Schleswig-Flensburg werden auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Landeshauptstadt Kiel bis Ende 2023 im Müllheizkraftwerk in Kiel behandelt.

Regionalplan Planungsraum I – Neuaufstellung Entwurf 2023

Der Entwurf der Neuaufstellung des für den Kreis Schleswig-Flensburg zukünftig geltenden Regionalplan I stellt ein Entwicklungsgebiet für Tourismus und Erholung sowie ein Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz dar. Daraus ergeben sich gegenüber dem geltenden Regionalplan V keine anderweitigen Vorgaben.

1.4.3.2 Pläne der Ortsplanung

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig aus dem Jahr 1996 ist die südöstliche Ecke des heute bestehenden Betriebsstandortes der ASF als Fläche für die Abfallentsorgung ausgewiesen. Im weiteren Umfeld sind Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Diese sind, ausgenommen im Bereich des derzeitigen Betriebsstandorts der ASF, zudem als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gekennzeichnet. Eine kleine Teilfläche im Südwesten des Plangebietes ist als Wald dargestellt.

Der heute bestehende Betriebsstandort der ASF - ausgenommen der im Flächennutzungsplan bereits dargestellten Fläche für Abfallentsorgung - sowie die zum heutigen Betriebsstandort gehörende Fläche mit Regenwasserbehandlungs- und rückhalteanlagen, ist als Bereich gekennzeichnet, dessen Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind.

Westlich des Plangebiets befindet sich ein Sondergebiet Photovoltaik. Dabei handelt es sich um einen mit Solarpanelen bestellten Deponiehügel.

Derzeit wird die 29. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt um die geplante Betriebserweiterung bauleitplanerisch vorzubereiten.

Bebauungsplan Nr. 39

Zwei im Osten, an der Bundesstraße 201 gelegene Flurstücke sind mit dem Bebauungsplan Nr. 39 (Gewerbegebiet am Kattenhunder Weg) aus dem Jahr 1977 überplant und dort als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt.