Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.7 Grünordnung und Freiraumplanung

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 der Stadt Schleswig werden die Belange des Umweltschutzes durch eine vertiefende Darstellung der Eingriffe in Natur und Landschaft ergänzt. Die im Umweltbericht enthaltene Bilanzierung ermittelt den Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft, die v.a. in das Schutzgut Boden aufgrund von Versiegelungen sowie durch Rodung von Knicks und die Beseitigung von Wertgrünland und Gehölzbeständen ausgelöst werden. Vor allem auf dem Flurstück 43 sowie im Osten des Flurstückes 42 sind naturbetonte Biotopstrukturen vorhanden. Ziel der Planung war es daher, neben den großflächigen betrieblichen Anforderungen auch die Biotopstrukturen soweit wie möglich zu berücksichtigen. Dies erfolgt vor allem durch den Erhalt der Knicks an den Rändern des Plangebietes sowie der Festsetzung von Grünflächen als Schutzstreifen entlang der Knicks. Knickstrukturen, die nicht ausreichend vor Beeinträchtigungen geschützt werden können, werden überwiegend entwidmet und die Gehölze mit einem Erhaltungsgebot belegt. Damit wird sichergestellt, dass die Gehölzstrukturen auch in diesen Bereichen erhalten bleiben. Lediglich im Zentrum der neuen Betriebsflächen müssen die Knicks beseitigt werden. Jedoch wird auch in diesem Bereich durch die Festsetzung einer Grünfläche und eines Anpflanzungsgebotes sichergestellt, dass die ursprünglichen Biotopleitlinien weiterhin erkennbar bleiben. Die Festsetzung der Grünfläche zwischen den Bauflächen 3 und 4 dient zukünftig schwerpunktmäßig auch der Versickerung von Niederschlagswasser.

Zudem können ein in Nord-Süd-Richtung verlaufender Knick auf dem Flurstück 42 sowie ein Knickabschnitt im Süden des bestehenden Betriebsgeländes nicht erhalten werden.

Neben den entwidmeten Knick werden auch weitere flächige Gehölzbestände im Plangebiet durch ein Erhaltungsgebot dauerhaft gesichert. Dies betrifft v.a. die Gehölzbestände im Norden des Plangebietes, die für eine gute Einbindung des bestehenden Betriebsgeländes in die Landschaft sorgen.

Ergänzend werden eine landschaftsbestimmende Gruppe von Buchen auf einem Knick im Osten sowie zwei Berg-Ahorne im Norden des Plangebietes aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für das Landschaftsbild gesondert mit einem Erhaltungsgebot versehen.

Flankiert werden die Festsetzung für die Erhaltung von Gehölzbeständen durch die Ergänzung von Anpflanzungen im Plangebiet. Hierzu werden im Süden des bestehenden Betriebsgeländes sowie zwischen den Bauflächen 3 und 4 Flächen für die Anlage von naturnahen Anpflanzungen aus standortgerechten Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Diese Festsetzung dient zur Einbindung des Betriebsgeländes in das Landschaftsbild.

Für die Beseitigung und die Beeinträchtigung von Knicks im Plangebiet werden entsprechende Ersatzknicks hergestellt. Von den insgesamt benötigten 790 m Knick werden knapp 400 m innerhalb des Plangebietes realisiert, um einen ortsnahen Ausgleich sicherzustellen. Hierzu werden die vorhandenen Knickstrukturen im Süden innerhalb der festgesetzten Maßnahmenflächen v.a. in Ost-West-Richtung durch neue Knicks ergänzt.

Im Süden des Plangebietes wird eine Fläche zur Herstellung eines Regenrückhaltebeckens festgesetzt. Im Sinne einer Eingriffsminimierung sowie zur naturnahen Gestaltung der Beckens erfolgt die Festsetzung, dass die geplanten Anlagen zur Regenwasserbehandlung bzw. -rückhaltung naturnah mit geschwungenen Uferlinien und wechselnden Böschungsneigungen auszubilden sind. Die umgebenden Flächen sind extensiv zu unterhalten. Bei Neuanlage sind Böschungen und Randflächen mit standortgerechten extensiven Gräser-Kräuter-Mischungen regionaler Herkunft anzusäen. Erforderliche Wege zur Pflege und Unterhaltung sind als Schotterrasen anzulegen.

Das Betriebsgelände muss durch einen stabilen Zaun gegen unbefugtes Betreten gesichert werden. Zum Schutz der vorhandenen Knicks erfolgt die Festsetzung, dass durch die Zaunanlagen keine Knicks mit eingezäunt werden dürfen und ein Abstand von mindestens 3 m zu den gesetzlich geschützten Knicks einzuhalten ist.

Im Osten des Flurstückes 42 wird eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (M3) festgesetzt. Dieser Bereich ist Bestandteil einer Ausgleichsfläche, die im Zusammenhang mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Schleswig festgelegt wurde. Ziel dieser Festsetzung ist der Erhalt dieses Bereiches als extensiver Grasflur mit Gehölzbeständen. Zur Pflege ist auch eine Beweidung zulässig.

Die Maßnahmenflächen M1 und M2 im Süden des Plangebietes dienen als Ausgleichsflächen für die Eingriffe in den Boden innerhalb des Plangebietes und werden als extensive Wiesen mit arten- und krautreicher Vegetation entwickelt.

Innerhalb der Maßnahmenfläche M2 ist auch ein Wasserlauf zulässig, über den unbelastetes Niederschlagswasser von der Betriebsfläche in das neu herzustellende Feuchtbiotop im Südosten geleitet werden kann.

Entlang der Straße 'Haferteich' wird auf der Westseite der Straße, außerhalb des wassergebundenen Bankettstreifens, eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Verkehrsgrün' festgesetzt und der dort vorhandene Gehölzbewuchs mit einem Erhaltungsgebot belegt. Damit soll sichergestellt werden, dass auch im Falle eines Ausbaus der Straße der Gehölzbewuchs erhalten bleibt.

Eine weitere Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Betriebsfläche' wird im Nordwesten des Betriebsgeländes festgesetzt. In diesem Bereich sind kleinflächige betriebliche Einrichtungen (z.B. Gasfackel, Trafo, Schächte) innerhalb ansonsten unbefestigter Flächen vorhanden. Dieser Bereich muss weiterhin intensiver gepflegt werden und soll sich daher nicht naturnah entwickeln. Die Festsetzung als Grünfläche wurde gewählt, um weitergehende umfangreiche Versiegelungen zu verhindern.

3.8 Umweltbericht

Zum Bebauungsplanes Nr. 108 der Stadt Schleswig wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr wurden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil II der Begründung) beschrieben und bewertet.

Vorhaben

Die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH unterhält im Haferteich, Stadt Schleswig, eine Betriebsstätte für Abfallumschlag, Behältermanagement, Recyclinghof und Logistik und beabsichtigt die Betriebsstätte zu erweitern. Für dieses Vorhaben stellt die Stadt Schleswig den Bebauungsplan Nr. 108 "Gebiet nördlich der Bundesstraße 201, östlich der Photovoltaikanlage und westlich der Straße Haferteich" auf.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Die Umweltprüfung erfolgte unter Betrachtung der im BauGB aufgelisteten Umweltbelange. Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse entsprechend der Vorgaben der Anlage 1 BauGB zusammen.

Derzeitiger Zustand der Umwelt und Prognose der zukünftigen Entwicklung

Als zentraler Aspekt des Umweltberichtes erfolgt eine Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes der Belange Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft und Menschen sowie Kulturgüter und Sachgüter. Auf der Basis vorhabenspezifischer Wirkfaktoren werden die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf diese Umweltbelange sowie deren Wechselwirkungen beschrieben und deren Erheblichkeit bewertet. Zudem wird die Entwicklung gegenüber weiteren Belangen, wie Schutzgebieten und -objekten, Plänen, Vermeidung von Emissionen, Nutzung erneuerbarer Energien, schwere Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung und Maßnahmen bezüglich des Klimawandels geprüft. Anschließend folgen Aussagen über Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen und eine Beschreibung und Bewertung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Folgende Inhalte sind von Bedeutung:

Derzeitiger Zustand der Umwelt: Das Plangebiet umfasst das Gelände des bestehenden Betriebshofs der ASF sowie Teile einer Knicklandschaft mit intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen, Brachflächen und einem Waldstück.

Das Relief des betroffenen Raums ist stark bewegt. Ausgeprägte Kuppen- und Senkenlagen sorgen für eine Vielfalt des Landschaftsbildes. Im Norden liegt der Betriebsstandort der ASF mit dazugehörigen Flächen zur Oberflächenwasserbewirtschaftung (Regenklär- und Regenrückhaltebecken). In der südlich anschließenden Feldflur sind Gehölzbestände verschiedener Ausprägung und Herkunft vorhanden. Hierzu zählen flächenhafte Feldgehölze, ein Waldstück, Knicks, Neuanpflanzungen und Altbaumbestände. Die Flurstücke der Knicklandschaft werden im Süden intensiv landwirtschaftlich genutzt. Im Norden und Osten ist ein Mosaik aus verbrachendem Mesophilen Grünland, Ruderalvegetation und Feuchtvegetation (Röhricht) in einer Senkenlage vorhanden. Hinsichtlich der Tierwelt wird das Plangebiet in erster Linie durch verschiedene gehölzbrütende Vogelarten gekennzeichnet. Zudem bestehen Lebensraumfunktionen für Fledermäuse und als Landlebensraum des Kammmolchs.

Bewertung: Der Plangeltungsbereich besitzt derzeit für Teilaspekte der Umweltbelange Fläche (naturnahe Landschaftsteile im mittleren Plangebiet), Pflanzen (Wald, Mesophiles Grünland, Röhrich, Knicks, Feldgehölze, prägende Bäume, Ruderalvegetation), Tiere (Kammmolch), biologische Vielfalt (Mosaik naturnaher Vegetationstypen im mittleren Plangebiet), Landschaft (reliefreiche Knicklandschaft mit z.T. naturnahen Flächen) und Mensch (sieldungsnahe Erholungslandschaft) besondere Bedeutung. In anderen Teilaspekten besitzen die genannten Umweltbelange, sowie auch die Umweltbelange Boden, Klima, Luft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, allgemeine Bedeutung.

Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens: Ohne den Bebauungsplan Nr. 108 ist eine zukunftssichere Entwicklung des Betriebsstandorts der ASF nicht möglich.

Prognose erheblicher Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens: Im Rahmen der Umweltprüfung wurden mögliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser (Wasserhaushaltsbilanz nach A-RW 1), Pflanzen (Verlust von Vegetation besonderer Bedeutung) und Landschaft (Überplanung einer gut ausgebildeten historischen Knicklandschaft) ermittelt.

Weitere Umweltbelange und Prognose der zukünftigen Entwicklung

Natura 2000: Natura 2000-Gebiete sind vom Vorhaben nicht betroffen.

Anderweitige naturschutzrechtliche Schutzgebiete und-objekte: Im Plangebiet sind folgende weitere Schutzgebiete und -objekten vorhanden: ein Naturpark, Gesetzlich geschützte Biotope, Ausgleichsflächen und Ausgleichsknicks, besonders geschützte Arten und streng geschützte Arten. Bezüglich Eingriffen in gesetzlich geschützte Biotope sind bei Eingriffen Befreiungen gemäß § 67 BNatSchG zu erwirken. Im Rahmen der Abarbeitung der Eingriffsregelung wird auch ein Ausgleich von Verlusten vorhandener Ausgleichsflächen und Ausgleichsknicks erwirkt. Ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände kann im Rahmen der Vorhabenumsetzung durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.

Anderweitige Pläne: Die Festsetzung von Bauflächen weicht von den Darstellungen örtlicher Planungen ab. Ein anderweitiger Standort stand für das geplante Vorhaben allerdings nicht zur Verfügung.

Vermeidung von Emissionen und Nutzung erneuerbarer Energien: Für das geplante Vorhaben wird zur Vorhabenumsetzung ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchgeführt. Der Einsatz von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien wird im Rahmen der Dachflächenplanungen angestrebt.

Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen: Eine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen wird nicht ausgelöst.

Eingriffsregelung: Der Bebauungsplan bereitet Entwicklungen neuer Bauflächen vor. Hierdurch werden Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst. Es sind Eingriffe in den Boden und in Vegetationsbestände besonderer Bedeutung (Gehölze, Knicks, Mesophiles Grünland, Ruderalvegetation, Röhricht) zu erwarten. Die Kompensation erfolgt im Plangebiet durch die Entwicklung von Extensivgrünland, die Anpflanzung von Gehölzen, die Herstellung eines Feuchtbiotops und die Anlage von Knicks. Restbedarfe werden auf externen Flächen durch Abbuchungen aus Ökokonten und die Herstellung weiter Gehölzanpflanzungen gedeckt.

Maßnahmen bezüglich des Klimawandels: Mit der Ermöglichung kompakter Gebäudekörper, die Anpflanzung von Gehölzen und die Anlage von Extensivgrünlandflächen wird Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, sowie Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen.

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen: Durch eine Reihe an Festsetzungen können mögliche nachteilige Umweltauswirkungen verringert werden. Hierunter fallen u.a. Festsetzungen zur Erhaltung von Gehölzen und Knicks, die Anlage einer Grünfläche zur Versickerung von Regenwasser, die Herstellung von Extensivgrünland einschließlich der Anlage eines Feuchtbiotops.

Anderweitige Planungsmöglichkeiten: Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die zu maßgeblichen Verringerung von nachteiligen Umweltauswirkungen führen würden, wurden nach Prüfung im Ergebnis nicht gefunden.

Zusätzliche Angaben

Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung: Der Umweltbericht wurde nach den Vorgaben der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zusammengestellt. Die Bewertung erfolgte verbal argumentativ. Die vorliegenden Geländeerfassungen, vorhandenen Daten und vorhabenbezogenen Gutachten reichen für eine Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen aus.

Überwachung: Die Stadt Schleswig überwacht, dass eine Umweltbaubegleitung durchgeführt wird und die Maßnahmenflächen im Plangebiet vorgabengerecht entwickelt und gepflegt werden.

Eingriffsregelung

Gemas § 1a Absatz 3 BauGB sind die in §§ 13-15 BNatSchG genannten Erfordernisse zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen sowie zum Ausgleich nicht vermeidbarer erheblicher Beeinträchtigungen (Eingriffsregelung) in der Abwägung zu berücksichtigen.

Der Bebauungsplan Nr. 108 ermöglicht eine Entwicklung baulicher Anlagen. Da die neuen Bauflachen einen Verlust von Bodenfunktionen und die Beseitigung von Vegetationsbestanden besonderer Bedeutung ermöglichen, werden mit dem Bebauungsplan Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet.

Die gemäß BauGB zu beachtenden Regelungen zum Thema Eingriff und Ausgleich sowie deren Berücksichtigung im Rahmen des Vorhabens werden in einem gesonderten Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (BHF 2023) erläutert. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt gemäß der Anlage des Gemeinsamen Runderlasses "Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" (IM und MELUR 2013). Die hierin dargestellten Inhalte zur Vermeidung und zum Ausgleich von Eingriffen werden im Folgenden vorgestellt.

Vermeidung von Eingriffen

Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag beschreibt folgende Vermeidungsmaßnahmen:

  • Die Gebäudehöhen werden durch Festsetzungen auf ein Höchstmaß begrenzt (Schutz des Landschaftsbildes)
  • Am Rand des zukünftigen Betriebsgeländes bleibt ein Saum aus Gehölzbeständen erhalten (Emissionsschutz, Schutz des Landschaftsbildes)
  • Das Waldstück an der Bundesstraße 201 bleibt vollständig erhalten. Zu diesem Waldstück und einer weiteren Waldfläche, die sich östlich des Plangebiets befindet, werden mit baulichen Anlagen die erforderlichen forstrechtlichen Waldabstände eingehalten
  • Eine in die Sondergebietsflächen hineinragende Reihe aus alten Knicküberhältern wird zur Erhaltung festgesetzt (Schutz von Pflanzen, Tieren und des Landschaftsbildes)
  • Knickbeseitigungen wurden auf Bereiche der benötigten Bauflächen und Anbindung der Bauflächen untereinander sowie einer anstehenden Verbreiterung der Straße Haferteich begrenzt (Schutz von Pflanzen und Tieren, Biotopschutz)
  • Knicks und Feldgehölze werden gegenüber dem Sondergebiet mit Saumstreifen versehen (Schutz von Pflanzen und Tieren, Biotopschutz)
  • Die Funktion als Kammmolch- und Moorfroschlebensraum bleibt durch die Entwicklung von Maßnahmenflächen und Lenkungsmaßnahmen weiterhin funktionsfähig (Schutz von Tieren, Besonderer Artenschutz)
  • Für die Außenanlagen sind insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwenden (Schutz von Tieren, Besonderer Artenschutz)
  • Zum allgemeinen Schutz von Vegetation während der Bauphase gilt die DIN 18820 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
  • Zum Schutz von Boden und Wasser im Rahmen der Bauphase gilt die DIN 19731 "Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial".

Ausgleich von Eingriffen

Überschlägig werden durch die Festsetzungen im Plangebiet gegenüber der aktuellen Situation rund 2,5 ha Neuversiegelung und die Beseitigung von 1,8 ha Vegetation besonderer Bedeutung sowie die Beseitigung/Beeinträchtigung von 460 m Knick ausgelöst. Als aktuelle Situation gilt gemäß Eingriffsregelung der aktuelle Umweltzustand im bisher unbeplanten Bereich.

In der folgenden Tabelle sind die ermittelten Eingriffe, der ermittelte Ausgleichsbedarf und durch Festsetzungen gesicherten Kompensationsmaßnahmen gegenübergestellt.

Übersicht über Eingriffe und Ausgleich

EingriffeAusgleichsverhältnisAusgleichs-bedarfAusgleich/ Ersatz
Neuversiegelung 24.820 m²1 : 0,512.460 m²
  • Innerhalb des Plangeltungsbereichs: 12.460 m² Extensivgrünland

Þ vollständig kompensiert

Eingriffe in Knicks 330 m Beseitigung 130 m Entwidmung 1:2 1:1790 m Knickneuanlage
  • Innerhalb des Plangeltungsbereichs: Neuanlage von 400 m Knick
  • Außerhalb des Plangeltungsbereichs: Abbuchung von 390 m Knick aus einem Knickökokonto in Rabenkirchen-Faulück

Þ vollständig kompensiert

Beseitigung von Gehölzen Gehölz und Gebüsch 1.200 m² Gehölz mit Bäumen 190 m² 1:1 1:21.580 m² naturnahes Gehölz
  • Innerhalb des Plangeltungsbereichs: 870 m² Gehölzanpflanzung
  • Außerhalb des Plangeltungsbereichs: 710 m² Gehölzanpflanzungen in den Gemarkungen Gelting und Kleinvollstedt

Þ vollständig kompensiert

Beseitigung von Feuchtvegetation 430 m² Röhricht (Überwiegend Biotopschutz) 1:2860 m² Feuchtbiotop
  • Innerhalb des Plangeltungsbereichs: 860 m² Feuchtbiotop im Extensivgrünland

Þ vollständig kompensiert

Beseitigung von Mesophilem Grünland 6.920 m² (Biotopschutz) 1:1 6.920 m² Mesophiles Grünland
  • Außerhalb des Plangeltungsbereichs: Abbuchung 6.920 m² Mesophiles Grünland aus dem Ökokonto Gelting

Þ vollständig kompensiert

Beseitigung von Ruderalvegetation 9.490 m²1:19.490 m²
  • Innerhalb des Plangeltungsbereichs: Entwicklung von 6.380 m² Extensivgrünland
  • Außerhalb des Plangeltungsbereichs: Abbuchung von 3.110 m² aus dem Ökokonto Gelting

Þ vollständig kompensiert

Beeinträchtigung des LandschaftsbildespauschalNeugestaltung der Planungsflächen, sichtschützende Pflanzungen
  • Innerhalb des Plangeltungsbereichs: Anlage von Grünflächen als Schutzgrün sowie Gehölzanpflanzungen und Knickneupflanzungen

Þ vollständig kompensiert

Im Bebauungsplan werden die vorgenannten Angaben durch geeignete Festsetzungen und Zuordnungsfestsetzungen gesichert. Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne des § 1a BauGB ist vollständig berücksichtigt.

3.9 Artenschutz

Um die Vollzugsfähigkeit der Planung zu untersuchen und zu dokumentieren wurde durch das Büro für ökologisch-faunistische Planung, Herrn Haack, eine datengestützte Potenzialabschätzung mit Einbeziehung gezielter artbezogener Bestandserfassungen ausgearbeitet (böp 2023). Die Geländeerfassungen erfolgten in den Jahren 2022 und 2023.

Relevante Biotopstrukturen für die Fauna sind im Plangebiet insbesondere miteinander vernetzte Gehölzzüge (Wald, Feldgehölze, Knicks), Brachflächen unterschiedlicher Ausprägung, eine kleinflächige Feuchtsenke und Gewässer verschiedener Ausprägung im Plangebiet und östlich davon.

Der Artenschutzbeitrag kommt zusammenfassend zu folgendem Fazit:

„Die vorliegende artenschutzfachliche Bewertung der Planung zum Bebauungsplan 108 der Stadt Schleswig (Erweiterung des Abfallwirtschaftszentrums Haferteich) wurde auf Grundlage einer datengestützten Potenzialabschätzung erstellt. Hierzu wurden gezielte artbezogene Erfassungen zur Klärung potenziell vorkommender bewertungsrelevanter Arten durchgeführt:

  • Fledermäuse (Quartierstrukturen, Flugrouten)
  • Waldbirkenmaus
  • Amphibien (Kammmolch, Knoblauchkröte, Laubfrosch, Moorfrosch)
  • Reptilien (Zauneidechse)
  • FFH-Windelschnecken (Bauchige Windelschnecke, Schmale Windelschnecke)
  • sowie Vögel (begleitende Datenerhebung).

Waldbirkenmaus, Zauneidechse und die Windelschneckenarten sind im Gebiet nicht vorhanden. Bedeutende Flugrouten von Fledermäusen waren nicht festzustellen.

Die hauptsächlichen artenschutzfachlichen Konfliktpunkte wurden bei den streng geschützten Amphibienarten ermittelt (speziell Kammmolch und Moorfrosch), deren Laichgewässer sich in geringer Entfernung zum Planungsgebiet befinden.

Die erforderlichen Artenschutzmaßnahmen können gemäß Abstimmung mit dem LFU ohne Einbeziehung externer Maßnahmenflächen umgesetzt werden.

Wesentliche Punkte der aus der Konfliktlage abgeleiteten Maßnahmen sind

  • Abgrenzung des Baugeländes mit einem mobilen Amphibienzaun (Bauphase)
  • Einrichtung einer einseitig querbaren stationären Amphibiensperrwand (dauerhaft)
  • artbezogene Entwicklung extensiv genutzter Grünland- bzw. Brachflächen im Maßnahmengebiet
  • Anlage einer Feuchtsenke (Feuchtbiotop/ Temporär-Gewässer) im Maßnahmengebiet
  • Installation von Quartierstrukturen bzw. Nisthilfen
  • Einbeziehung einer ökologischen Baubegleitung.

Mit Berücksichtigung der ermittelten Artenschutzmaßnahmen ist die Planung gemäß den Bestimmungen des § 44 Absatz 1 BNatSchG vollzugsfähig. Ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote wird nicht ausgelöst.“

Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden unter Ziffer 5 als Festsetzungen und unter Ziffer 7 als artenschutzrechtliche Hinweise in den Text (Teil B) der Satzung übernommen.