Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3 Zusammenfassung

Vorhaben

Die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH unterhält im Haferteich, Stadt Schleswig, eine Betriebsstätte für Abfallumschlag, Behältermanagement, Recyclinghof und Logistik und beabsichtigt die Betriebsstätte zu erweitern. Für dieses Vorhaben stellt die Stadt Schleswig den Bebauungsplan Nr. 108 "Gebiet nördlich der Bundesstraße 201, östlich der Photovoltaikanlage und westlich der Straße Haferteich" auf.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde in diesem Rahmen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt. Deren Ergebnisse sind in diesem Umweltbericht dokumentiert.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Die Umweltprüfung erfolgte unter Betrachtung der im BauGB aufgelisteten Umweltbelange. Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse entsprechend der Vorgaben der Anlage 1 BauGB zusammen.

Derzeitiger Zustand der Umwelt und Prognose der zukünftigen Entwicklung

Als zentraler Aspekt des Umweltberichtes erfolgt eine Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes der Belange Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft und Menschen sowie Kulturgüter und Sachgüter. Auf der Basis vorhabenspezifischer Wirkfaktoren werden die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf diese Umweltbelange sowie deren Wechselwirkungen beschrieben und deren Erheblichkeit bewertet. Zudem wird die Entwicklung gegenüber weiteren Belangen, wie Schutzgebieten und -objekten, Plänen, Vermeidung von Emissionen, Nutzung erneuerbarer Energien, schwere Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung und Maßnahmen bezüglich des Klimawandels geprüft. Anschließend folgen Aussagen über Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen und eine Beschreibung und Bewertung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Folgende Inhalte sind von Bedeutung:

Derzeitiger Zustand der Umwelt: Das Plangebiet umfasst das Gelände des bestehenden Betriebshofs der ASF sowie Teile einer Knicklandschaft mit intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen, Brachflächen und einem Waldstück.

Das Relief des betroffenen Raums ist stark bewegt. Ausgeprägte Kuppen- und Senkenlagen sorgen für eine Vielfalt des Landschaftsbildes. Im Norden liegt der Betriebsstandort der ASF mit dazugehörigen Flächen zur Oberflächenwasserbewirtschaftung (Regenklär- und Regenrückhaltebecken). In der südlich anschließenden Feldflur sind Gehölzbestände verschiedener Ausprägung und Herkunft vorhanden. Hierzu zählen flächenhafte Feldgehölze, ein Waldstück, Knicks, Neuanpflanzungen und Altbaumbestände. Die Flurstücke der Knicklandschaft werden im Süden intensiv landwirtschaftlich genutzt. Im Norden und Osten ist ein Mosaik aus verbrachendem Mesophilen Grünland, Ruderalvegetation und Feuchtvegetation (Röhricht) in einer Senkenlage vorhanden. Hinsichtlich der Tierwelt wird das Plangebiet in erster Linie durch verschiedene gehölzbrütende Vogelarten gekennzeichnet. Zudem bestehen Lebensraumfunktionen für Fledermäuse und als Landlebensraum des Kammmolchs.

Bewertung: Der Plangeltungsbereich besitzt derzeit für Teilaspekte der Umweltbelange Fläche (naturnahe Landschaftsteile im mittleren Plangebiet), Pflanzen (Wald, Mesophiles Grünland, Röhrich, Knicks, Feldgehölze, prägende Bäume, Ruderalvegetation), Tiere (Kammmolch), biologische Vielfalt (Mosaik naturnaher Vegetationstypen im mittleren Plangebiet), Landschaft (reliefreiche Knicklandschaft mit z.T. naturnahen Flächen) und Mensch (sieldungsnahe Erholungslandschaft) besondere Bedeutung. In anderen Teilaspekten besitzen die genannten Umweltbelange, sowie auch die Umweltbelange Boden, Klima, Luft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, allgemeine Bedeutung.

Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens: Ohne den Bebauungsplan Nr. 108 ist eine zukunftssichere Entwicklung des Betriebsstandorts der ASF nicht möglich.

Prognose erheblicher Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens: Im Rahmen der Umweltprüfung wurden mögliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser (Wasserhaushaltsbilanz nach A-RW 1), Pflanzen (Verlust von Vegetation besonderer Bedeutung) und Landschaft (Überplanung einer gut ausgebildeten historischen Knicklandschaft) ermittelt.

Weitere Umweltbelange und Prognose der zukünftigen Entwicklung

Natura 2000: Natura 2000-Gebiete sind vom Vorhaben nicht betroffen.

Anderweitige naturschutzrechtliche Schutzgebiete und-objekte: Im Plangebiet sind folgende weitere Schutzgebiete und -objekten vorhanden: ein Naturpark, Gesetzlich geschützte Biotope, Ausgleichsflächen und Ausgleichsknicks, besonders geschützte Arten und streng geschützte Arten. Bezüglich Eingriffen in gesetzlich geschützte Biotope sind bei Eingriffen Befreiungen gemäß § 67 BNatSchG zu erwirken. Im Rahmen der Abarbeitung der Eingriffsregelung wird auch ein Ausgleich von Verlusten vorhandener Ausgleichsflächen und Ausgleichsknicks erwirkt. Ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände kann im Rahmen der Vorhabenumsetzung durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.

Anderweitige Pläne: Die Festsetzung von Bauflächen weicht von den Darstellungen örtlicher Planungen ab. Ein anderweitiger Standort stand für das geplante Vorhaben allerdings nicht zur Verfügung.

Vermeidung von Emissionen und Nutzung erneuerbarer Energien: Für das geplante Vorhaben wird zur Vorhabenumsetzung ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchgeführt. Der Einsatz von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien wird im Rahmen der Dachflächenplanungen angestrebt.

Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen: Eine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen wird nicht ausgelöst.

Eingriffsregelung: Der Bebauungsplan bereitet Entwicklungen neuer Bauflächen vor. Hierdurch werden Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst. Es sind Eingriffe in den Boden und in Vegetationsbestände besonderer Bedeutung (Gehölze, Knicks, Mesophiles Grünland, Ruderalvegetation, Röhricht) zu erwarten. Die Kompensation erfolgt im Plangebiet durch die Entwicklung von Extensivgrünland, die Anpflanzung von Gehölzen, die Herstellung eines Feuchtbiotops und die Anlage von Knicks. Restbedarfe werden auf externen Flächen durch Abbuchungen aus Ökokonten und die Herstellung weiter Gehölzanpflanzungen gedeckt.

Maßnahmen bezüglich des Klimawandels: Mit der Ermöglichung kompakter Gebäudekörper, die Anpflanzung von Gehölzen und die Anlage von Extensivgrünlandflächen wird Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, sowie Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen.

Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen: Durch eine Reihe an Festsetzungen können mögliche nachteilige Umweltauswirkungen verringert werden. Hierunter fallen u.a. Festsetzungen zur Erhaltung von Gehölzen und Knicks, die Anlage einer Grünfläche zur Versickerung von Regenwasser, die Herstellung von Extensivgrünland einschließlich der Anlage eines Feuchtbiotops.

Anderweitige Planungsmöglichkeiten: Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die zu maßgeblichen Verringerung von nachteiligen Umweltauswirkungen führen würden, wurden nach Prüfung im Ergebnis nicht gefunden.

Zusätzliche Angaben

Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung: Der Umweltbericht wurde nach den Vorgaben der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zusammengestellt. Die Bewertung erfolgte verbal argumentativ. Die vorliegenden Geländeerfassungen, vorhandenen Daten und vorhabenbezogenen Gutachten reichen für eine Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen aus.

Überwachung: Die Stadt Schleswig überwacht, dass eine Umweltbaubegleitung durchgeführt wird und die Maßnahmenflächen im Plangebiet vorgabengerecht entwickelt und gepflegt werden.

3.4 Quellen

Vorhabenbezogene Gutachten

BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH 2023: Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 108 "Gebiet nördlich der Bundestrasse 201, östlich der Photovoltaikanlage und westlich der Straße 'Haferteich'" der Stadt Schleswig.

BN Umwelt GmbH 2023: Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH - Betriebserweiterung "Haferteich": Wasserhaushaltsbilanz, Bewertung gemäß A-RW 1 Berechnung.

Büro für ökologisch-faunistische Planung (böp) 2023: B-Plan 108/ Erweiterung des Abfallwirtschaftszentrums Schleswig – Artenschutzbeitrag auf Grundlage einer datengestützten Potenzialabschätzung.

Eickhoff und Partner mbB 2023: Erweiterung des Betriebshofes Haferteich 15, 24837 Schleswig – Baugrundbeurteilung und orientierende Gründungsberatung.

Literatur, Pläne

Archäologisches Landesamt Schleswig Holstein 2022. Archäologische Interessengebiete im Archäologie-Atlas SH (https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/ ArchaeologieSH/index.html?lang=de).

Ministerium für energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung 2023: Überwachungsplan zur Umsetzung eines Überwachungsprogramms für Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung in Schleswig Holstein. Anhang 1: Verzeichnis der Betriebsbereiche in Schleswig-Holstein. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/Downloads/12VO-Betriebsbereiche.pdf?__blob=publicationFile&v=4.

Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein 2021: Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein. Fortschreibung 2021.

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) 2021: Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein. 6. Fassung (Stand April 2021). Flintbek.

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein 2022: Luftqualität in Schleswig-Holstein. Jahresübersicht 2020.

Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (2003): Landschaftsökologischer Fachbeitrag zur Landschaftsrahmenplanung für den Planungsraum V, Teilbereich Kreis Schleswig-Flensburg: Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein, Flintbek.

Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein 2009: Wander- und Freizeitkarte 1:5000 Nr. 5 "Schleswig Eckernförde".

Landesregierungen Schleswig-Holstein und Hamburg 2006: Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und digitalisierung 2021: Bewirtschaftungsplan (gem. Art. 13 EG-WRRL bzw. § 83 WHG) FGE Schlei/Trave. 3. Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und digitalisierung 2021: Maßnahmenprogramm (gem. Art. 13 EG-WRRL bzw. § 83 WHG) FGE Schlei/Trave. 3. Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR) 2021: Landwirtschafts- und Umweltatlas. URL: http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur 2022: Umweltportal Schleswig-Holstein. https://umweltportal.schleswig-holstein.de/portal/.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein 2020: Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I. Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Neuaufstellung 2020.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein 2015: Abfallwirtschaftsplan Schleswig-Holstein - Teilplan Abfälle aus dem industriellen und gewerblichen Bereich.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein 2014: Abfallwirtschaftsplan Schleswig-Holstein. Teilplan Siedlungsabfälle (2014-2023).

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein 2023: Regionalplan für den Planungsraum I. Neuaufstellung – Entwurf 2023. Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.

Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein 2002: Neufassung 2002 des Regionalplans für den Planungsraum V, Landesteil Schleswig, des Landes Schleswig-Holstein - Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg -

ministerium für umwelt, natur und forsten des landes S.-H. 1999: Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein 1999.

Stadt Schleswig 2018: Lärmaktionsplan der Stadt Schleswig gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz. Stadt Schleswig 2018.

Stadt Schleswig 1990: Landschaftsplan.

Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Richtlinien, Hinweise, Merkblätter

Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der geltenden Fassung.

BIOTOPVERORDNUNG (BiotopV): Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung) vom 13. Mai 2019.

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der geltenden Fassung.

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) in der geltenden Fassung.

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. 2009 Teil I, S. 2542) in der geltenden Fassung.

Denkmalschutzgesetz (DSchG): Gesetz zum Schutz der Denkmale vom 30. Dezember 2014 in der aktuellen Fassung.

Denkmalliste Schleswig-Flensburg (2022): Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/Downloads/Denkmallisten/Denkmalliste_Schleswig-Flensburg.pdf?__blob=publicationFile&v=13

FFH-Richtlinie (FFH-RL): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebenden Tiere und Pflanzen. (ABL. EG Nr. L206/7 vom 22.7.1992), geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (Abl. EG Nr. L 305/42).

Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG): Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz  LNatSchG) vom 24. Februar 2010 (GVBl. Sch.-H. 2010, Nr. 6, S. 301) in der aktuellen Fassung.

LANDESWASSERGESETZ (LWG): Landeswassergesetz vom 13. November 2019 (GVOBl. S. 425) in der aktuellen Fassung.

Ökokonto-VO: Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichniskatasters und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung – ÖkokontoVO) 2017 (GVOBl. SH 2017, Nr. 10, S. 223), nicht mehr gültig.

Runderlass Eingriffsregelung im Baurecht: Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht vom 9. Dezember 2013.

Runderlass Eingriffsregelung im Baurecht: Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht – Anlage: Hinweise zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung vom 9. Dezember 2013.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2528) in der geltenden Fassung.

Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser: Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein. Teil 1: Mengenbewirtschaftung (A-RW 1). Regelwerk des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom Dezember 2019.

Die Begründung wurde mit Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Schleswig vom ……………. gebilligt.

Schleswig, __.__.____ _________________________________

Stephan Dose

Bürgermeister