Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2.8 Berücksichtigung der Wirkungsgefüge zwischen den Belangen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima

Gemäß § 1 Ab. 6 Nr. 7 Buchstabe a) sind die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen den Belangen "Tiere", "Pflanzen", "Fläche", "Boden", "Wasser", "Luft" und "Klima" zu bewerten. Die Zusammenhänge sind vielfältig und vielfach auch nicht einschätzbar oder bislang unbekannt. Eine vollständige Darstellung des Wirkungsgefüges in allen Einzelheiten ist aus diesen Gründen nicht möglich.

In der folgenden Beziehungsmatrix sind zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen zwischen den typischen Aspekten der Umwelt dargestellt. Als Grundlage für das Kapitel 2.2.4 "Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Belangen des Umweltschutzes" sind auch die Belange "Biologische Vielfalt", "Mensch" und "Kulturgüter" in die Matrix mit einbezogen.

Aufgrund der Wirkungsgefüge können Auswirkungen auf einen Umweltbelang (z.B. Boden) Auswirkungen auf einen anderen Umweltbelang (z.B. Wasser) nach sich ziehen. Die bekannten Wirkungsgefüge wurden bei der Zusammenstellung der vorangegangenen Kapitel 2.2.2.1 bis 2.2.2.7 grundlegend bereits berücksichtigt. In Kapitel 2.2.4 "Auswirkungen der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes" werden einzelne mögliche Auswirkungen auf Wechselwirkungen sowie deren Folgen auf die Umwelt beispielhaft beschrieben.

Tab. 2: Wechselwirkungen zwischen den Aspekten der Umwelt

UmweltaspekteMensch
ABBodenWasserKlima/LuftTiere + PflanzenBiologische VielfaltLandschaftFlächeKulturgüterWohnen Erholung
Boden
Wasser
Klima / Luft
Tiere + Pflanzen
Landschaft
Biologische Vielfalt
Fläche
Kulturgüter
Wohnen
Erholung

A beeinflusst B: ■ stark ● mittel • wenig ― gar nicht

2.2.2.9 Auswirkungen auf Biologische Vielfalt

AuswirkungenMit dem mesophilen Grünland, den Röhrichtflächen und den Knicks werden gesetzlich geschützte Biotope auf einer Fläche von ca. 1 ha überplant. Im Zusammenhang mit den angegliederten Ruderalfluren und Gebüschen, die auf ca. 0,3 ha Bedeutung als Ausgleichsfläche besitzen, gehen auf rund 2,0 ha Vegetationsbestände mit Bedeutung für die biologische Vielfalt verloren. Die Beeinträchtigungen sind als standörtliche Verluste zu werden. Die biologische Vielfalt der Biotoptypen und Pflanzenarten des Raums wird durch diese Verluste nicht maßgeblich beeinträchtigt. Das geplante Vorhaben führt zu einem Verlust von Lebensräumen besonders geschützter Tierarten und einigen streng geschützten Tierarten (z.B. Fledermäuse, Kammmolch). Tötungen von Individuen durch Baustellenbetrieb , wovon auch die streng geschützten Arten Moorfrosch und Kammmolch betroffen sein können, kann durch Einhaltung von Bauzeiten und weitere im Artenschutzbeitrag beschriebene Maßnahmen vermieden werden. Erhebliche Beeinträchtigungen sind aufgrund des Vorkommens von überwiegend weit verbreiteten Arten sowie durch die Einhaltung von Bauzeiten und Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.2.10 Auswirkungen auf Landschaft

AuswirkungenFür die Betriebserweiterung werden ca. 4,8 ha einer reliefreichen Knicklandschaft mit z.T. extensiven Nutzungsformen und Brachflächen überplant. Der Raum ist durch die Altdeponie und den Betriebsstandort bereits optisch vorbelastet, allerdings werden deutlich kompaktere Gebäudekörper mit Längen von mehr als 50 m ermöglicht, die in der umgebenden Landschaft sichtbar sein werden. Aufgrund der Bewertung im Landschaftsrahmenplan als historische Kulturlandschaft (Knicklandschaft) sowie aufgrund der in der Ortsplanung bisher vorgesehenen Entwicklung von extensiven Landnutzungsformen und Erholungsnutzung, werden dieser Landschaftsverlust zusammen mit einer Überprägung der naturnahen Umgebung durch neue Gebäude als erheblich gewertet.
Erhebliche AuswirkungenNachteilig: In einer Knicklandschaft mit Bedeutung als historische Kulturlandschaft und mit örtlichen planerischen Vorgaben für extensive Landnutzungsformen werden ca. 3,1 ha, davon ca. 2 ha naturnah ausgeprägt, mit Gebäuden und Infrastruktur überplant.