Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 30 „Rosengarten“, 4. Änderung Teilbereich Mitte der Stadt Wedel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Allgemeines

1.1. Planungsanlass

Anlass für die vierte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Rosengarten“, Teilbereich Mitte ist das Vorhaben des auf dem Nachbargrundstück an der Theaterstraße ansässigen Pharmaunternehmens (medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH) den Unternehmenssitz mit einem Erweiterungsbau zu ergänzen. Das Pharmaunternehmen beabsichtigt die Fläche zwischen Theaterstraße und Bahnanlagen, die derzeit als Parkplatz genutzt wird, von der Stadt Wedel zu erwerben und dort ein 13-geschossiges Verwaltungsgebäude zu errichten.

Die Stadt Wedel möchte ihre Position als attraktiver Wirtschaftsstandort durch die Sicherung und Schaffung von modernen Büroarbeitsplätzen erhalten und für die hiesigen Unternehmen langfristige Perspektiven bieten.

Als Maßnahme der Innenentwicklung soll das bislang bezüglich seines stadträumlichen Potenzials untergenutzte Plangebiet intensiver und der zentralen Lage entsprechend genutzt und aufgewertet werden. Auf Grund der guten Erschließung und der zentrumsnahen Lage wird eine solche Nachverdichtung aus städtebaulicher Sicht als sinnvoll betrachtet. Ziel ist es, neben der Schaffung eines Verwaltungsgebäudes die Aufenthaltsqualität im Umfeld sowie die Fußwegeverbindungen zu verbessern.

Mit dieser 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens geschaffen und die zukünftige Bebauung bauleitplanerisch gesteuert werden.

1.2. Planverfahren

Der Planungsausschuss der Stadt Wedel hat in seiner Sitzung am 30.11.2021 empfohlen, dass Bebauungsplanverfahren für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Rosengarten“ aufzunehmen.

Da im Zuge der Bearbeitung Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des benachbarten Gebietes von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) DE 2323-392 „Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen“ nicht ausgeschlossen werden konnten, wurde das Bauleitplanverfahren von einem Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) in ein Vollverfahren mit Umweltbericht einschließlich Anwendung der Eingriff- /Ausgleichsregelung umgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt (siehe Kapitel 11).