4. Änderung des Bebauungsplans „Fördestraße“ (Nr. 95)

Flensburg

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Stadt Flensburg

Planungsanlass

Mittels der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere für eine angemessene nachverdichtende Wohnbebauung auf dem Grundstück Fördestraße 51 geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die bisher geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 95 entsprechend dem Bestand und den aktuellen Entwicklungszielen der Stadt Flensburg überarbeitet werden. Die erhaltenswerten Vegetations- und Baumbestände im Plangebiet und der Alleecharakter der Fördestraße sollen dabei gleichermaßen gesichert werden.

Ansprechperson

Frau Inka Sperling

Tel. 0461 85 28 38

Stadtplanung@flensburg.de

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