Teil 1 – BEGRÜNDUNG
zum Bebauungsplan Nr. 15 "Baugebiet östlich Krogkoppel" der Gemeinde Fleckeby, Kreis Rendsburg-Eckernförde
für ein Gebiet südlich des ‚Möhlhorster Weges‘ und nördlich der Kreisstraße K 55
zum Bebauungsplan Nr. 15 "Baugebiet östlich Krogkoppel" der Gemeinde Fleckeby, Kreis Rendsburg-Eckernförde
für ein Gebiet südlich des ‚Möhlhorster Weges‘ und nördlich der Kreisstraße K 55
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby hat am 01.12.2020 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 15 beschlossen. Am 26.09.2021 wurde im Rahmen eines Bürgerentscheides über folgende Fragestellung entschieden: „Sind Sie gegen die Entstehung eines Neubaugebietes in Götheby östlich der Krogkoppel und damit für die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse der Gemeindevertretung vom 01.12. 2020?“
Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben sich mehrheitlich für die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanung (14. Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung B-Plan Nr. 15) entschieden, so dass die Verfahren nicht fortgeführt wurden.
Erstmals in Schleswig-Holstein gab es am 08.05.2022 die Situation, dass ein Bürgerentscheid gegen einen Bürgerentscheid angestrebt wurde. Ziel war es, ein Baugebiet mit gleichzeitiger Entwicklung für ortsansässige Gewerbetreibende östlich des Baugebiets „Krogkoppel“ zu entwickeln. So wurde am 08.05.2022 über folgende Fragestellung abgestimmt: „Sind Sie für die Entstehung eines Baugebietes für Wohnen und Gewerbe in Götheby, „östlich der Krogkoppel“ (s. Lageplan) und damit für einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und eines Bebauungsplans?“
Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, sodass die Aufstellungsbeschlüsse neu zu fassen waren.
Dementsprechend wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.06.2022 der Aufstellungsbeschluss für die 14. Flächennutzungsplanänderung, für einen flächenmäßig reduzierten Teilbereich gegenüber der ursprünglichen Planung, sowie für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 15 erneut gefasst.