Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Baugebiet nördlich der Kreisstraße K 55 und östlich Krogkoppel"

Begründung

Teil 1 – BEGRÜNDUNG

zum Bebauungsplan Nr. 15 "Baugebiet östlich Krogkoppel" der Gemeinde Fleckeby, Kreis Rendsburg-Eckernförde

für ein Gebiet südlich desMöhlhorster Weges‘ und nördlich der Kreisstraße K 55

1 Ausgangssituation

1.1 Lage des Plangebietes

Das Plangebiet liegt im Südosten der Ortslage Götheby-Holm, südlich des Möhlhorster Weges und nördlich der Kreisstraße K 55. Der Plangeltungsbereich umfasst das Flurstück 6/6 sowie Teile der Flurstücke 5/3 und 68/8 der Flur 2 Gemarkung Götheby, Gemeinde Fleckeby.

Der ca. 3,31 ha große Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen,
  • im Süden durch die Kreisstraße (K 55) und
  • im Westen durch die vorhandene Bebauung an der Straße Krogkoppel.

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.