2. Änderung des Bebauungsplanes „Holste-Hof“ (Nr. 233)
Flensburg
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Stadt FlensburgPlanungsanlass
Durch Änderung des Bebauungsplanes soll das Planrecht für zwei neue Wohngebäude im Südosten des Sünderuphofes geschaffen werden. Außerdem soll die Ausweisung von privaten Grünflächen an Stelle einer Baufläche westlich des Hauptgebäudes des Sünderuphofes erfolgen.
Ansprechperson
Dipl.-Ing. Martin Löwe
Tel. 0461 / 85-4183
stadtplanung@flensburg.de