15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Fleckeby "Feuerwehr, Dörfergemeinschaftshaus und Kinde" für ein Gebiet südlich der Tennisplätze und westlich der Dorfstraße im Ortsteil Götheby-Holm
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Amt Schlei-OstseePlanungsanlass
Ansprechperson
Amt Schlei-Ostsee
Abteilung Bauen und Umwelt
Herr Jordan
Tel.: 04351/7379-500 oder E-Mail: norbert.jordan@amt-schlei-ostsee.de
Aktuelle Mitteilungen
Ihre Ansprechpartner im Verfahren
Mit dem Verfahren betraut sind Frau Nicola Busse und Herr Norbert Jordan, Holm 13, 24340 Eckernförde, Tel. 04351/7379-510 bzw. -500.
Wichtige Mitteilung für Bürger
Die Gemeinde Fleckeby lädt Sie ein an dem nachstehenden Bauleitplanverfahren teilzunehmen.
Ergänzende Unterlagen
Hinweis zum Landschaftsplan:
Bei den Einzeldateien zum Landschaftsplan kann es aufgrund der Dateigröße zu längeren Wartezeit beim Download der Datei kommen.
weitere Information
Stellungnahme #M1019
Mit Schreiben vom 15.03.2022 informieren Sie über aktualisierte Planunterlagen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Fleckeby. Gegenstand der Planung ist weiterhin die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ sowie „Kindertagesstätte“ im Ortsteil Götheby-Holm. Zusätzlich soll ein Dorfgemeinschaftshaus untergebracht werden. Der Plangeltungsbereich ist ca. 1,74 ha groß und befindet sich südlich der Tennsiplätze sowie westlich der Dorfstraße. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau der Feuerwehr sowie eine vierzügige Kindertagesstätte. Der Neubau der Feuerwehr ist aus Platzgründen am Altstandort nicht möglich. Im Flächennutzungsplan werden die Flächen der zukünftigen Feuerwehr und Kindertagesstätte im Norden derzeit als Sonderbaufläche „Tennishalle /Mehrzweckhalle“ und im Süden als Grünfläche dargestellt.
Mit Schreiben vom 07.04.2021 hat die Landesplanung bereits zu der Planung Stellung genommen. Damals wurde festgestellt, dass sich der Plangeltungsbereich auf Ebene des Regionalplanes in einem Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft befindet und insbesondere die naturschutzfachlichen Belange zu berücksichtigen sind. Hierfür wurde von der Unteren Naturschutzbehörde empfohlen, den Plangeltungsbereich nur auf den planerisch notwendigen Bereich zu beschränken, um eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zu ermöglichen. Aus Sicht der Landesplanung wurde eine abschließende Stellungnahme zurückgestellt.
Aus Sicht der Landesplanung nehme ich zu der Planung wie folgt Stellung:
Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus der am 17.12.2021 in Kraft getretenen Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 vom 25.11.2021 (LEP-VO 2021, GVOBl. Schl.-H. S. 1409) sowie dem Regionalplan III (Amtsbl. Schl.-H. 2001, Seite 49).
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes und die Größe der Fläche für den Gemeinbedarf wurden inzwischen reduziert. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurden keine grundsätzlichen Bedenken mehr vorgebracht.
Auf der Maßstabsebene der Regionalplanung bestehen gegenüber der Planung keine Bedenken mehr. Insbesondere wird bestätigt, dass der Planung keine Ziele der Raumordnung entgegenstehen.
Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und greift einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes nicht vor. Eine Aussage über die Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist mit dieser landesplanerischen Stellungnahme nicht verbunden.
Aus Sicht des Referates für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht sind derzeit keine weiteren Anmerkungen erforderlich.
gez. Kretzschmar
(Fin Kretzschmar)
Stellungnahme #M1018
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der oben genannten Planung nehme ich wie folgt Stellung:
Abstandsregelungen:
Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Hüttener Au sind von der geplanten Maßnahme unmittelbar nicht betroffen (s. beiliegende Karte),
Hydraulische Drosselung:
Die Verbandsvorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Hüttener Au werden zunehmend durch kurzzeitige Spitzenabflussereignisse, verursacht durch den zunehmenden Versiegelungsgrad, belastet Laut den vorliegenden Planungsunterlagen (Erläuterungsbericht Ingenieurbüro Meyer) erfolgt "die Einleitung des Oberflächenwassers in ein bestehendes Regenrückhaltebecken, über das bisher keine Angaben vorliegen".
Für eine Zustimmung des Wasser- und Bodenverbandes sind Angaben über das RRB erforderlich. Im ersten Schritt ist nachzuweisen, dass es sich bei den Teichen überhaupt um ein Regenrückhaltebecken handelt. In einem zweiten Schritt ist nachzuweisen, dass die Kapazität des bestehenden RRB ausreichend bemessen ist und die genehmigte Einleitmenge in den Verbandsvorfluter nicht überschritten wird. Liegen diese Daten nicht vor, ist ein entsprechender einfacher hydraulischer Nachweis zu führen
Stoffliche Belastung Die Große Hüttener Au steht im Fokus der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Bei jedweder Einleitung von Niederschlagswasser in einen Verbandsvorfluter ist sicher zu stellen, dass keine Nähr- oder Schadstoffe in das Gewässer gelangen. Jegliche Beeinträchtigung des Gewässers, auch während der Bauzeit ist dringend zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen,
H. Radloff, Verbandsvorsteher
Stellungnahme #1014
Meine Stellungnahme entnehmen Sie bitte der anhängenden Datei. MfG - Georg Wilkens *
Die Ortsgruppe der Grünen in Fleckeby möchte mit nachfolgenden Unterlagen ihre Position zum neuen Feuerwehrgerätehaus mit angeschlossenem Saal für die Bürger hier im Ort dokumentieren und als Bürgerbeteiligung hiermit einbringen.
Es ist ein Gebot der Fairness der GV und auch den Kameraden der Feuerwehr gegenüber (da wir zumindest seit der Einwohnerversammlung ausführlich informiert sind), unsere Bedenken vor dem Beschluss und der dann folgenden Auslegung zu äußern, damit bei eventueller Berücksichtigung ggf. später keine Einwände mehr erhoben werden müssten bzw. zur Prüfung der Anregungen der Beschluss verschoben werden könnte.
Wir möchten hier vorab auch schon einmal betonen, dass wir klar hinter dem Wunsch der Kameraden und Bürger unserer schönen Gemeinde stehen, mit dem Neubau einen weiten Schritt in die Zukunft zu gehen und zusätzliche Möglichkeiten für das Dorf zu schaffen.
Wir wollen mit unseren Bedenken, aber auch mit unseren Ideen u. Vorschlägen jedoch dazu beitragen, dieses verträglicher, vielleicht auch noch besser zu verwirklichen.
Zu den Fakten:
- die Alternativen zum derzeit von der Mehrheit der GV favorisierten Standort sind bis jetzt nicht mit der gleichen Hartnäckigkeit und dem personellen oder auch pro-fessionellem Aufwand geprüft worden ...
- das derzeitig vorgesehene Gebiet ist selbst nach Aussagen der Planerin eine große Herausforderung und mit vielen Auflagen und Einschränkungen versehen ... eine spätere Erweiterung ist dort nicht mehr möglich
- die Linde muss weg, anderes ist schon weg (siehe auch die Erläuterungen einer Anwohnerin auf der EWV, Einwohnerversammlung)
- das obere Grundstück an der Dorfstraße wird in seiner Wohnnutzung und Größe stark eingeschränkt (dabei wäre da Platz für einige und auch günstige Wohneinheiten für mehrere 2-3 Personenhaushalte (ggf. durch GWU als Investor), Singles, Alleinerziehende, Rentner, ...)
- die Frage, ob die Größe mit Saal und 152 Sitzplätzen wirklich nötig ist, das möchten wir hier bewusst nicht diskutieren, nur wenn dann bitte nicht da!
- durch die Enge stehen neben 30 Parkplätzen für Feuerwehrangehörige nur 19 für Gäste zur Verfügung, wo sollen denn von den 152 Gästen die restlichen parken??
- wenn schon ein Saal in der Größe, dann soll da aber auch gefeiert werden können, ABER eine nächtliche Nutzung ist wegen Lärmschutz nicht möglich ...
Die teilweise gegebenen Informationen zur Ablehnung nur auf die Alternative vor Dorfstraße 1 bezogen, wollen wir hier auch gerne korrigieren:
- es muss weder eine Zufahrt zur B76 noch zur Kreisstraße geschaffen werden, 2 Einfahrten (bzw. 1 Ein- u. 1 Ausfahrt) zur Dorfstraße reichen allemal und wären noch komfortabler als bei dem derzeit geplanten Grundstück.
- das bebaubare Grundstück ist mit netto 4.850 qm (ohne die Abstandsfläche zur Bundesstraße) genau so groß bzw. noch größer wie das derzeit für die Feuerwehr geplante und besser zu nutzen/ zu gestalten.
- das Grundstück „ist zu feucht" ist deutlich leichter zu lösen (Entwässerung durch Teich in der Ecke des Sichtdreieckes, Gebäude an den Bestand anschließen, Park und Wegeflächen sowie Vorplatz der Fahrzeughalle zur B76 hin legen.
- der Besitzer will es nicht hergeben, um „seinen Blick auf die Schlei zu behalten", stimmt so nicht, wenn es nicht länger als das derzeit genutzte Grundstück Dorfstr. 1 wird, da eine Zufahrt zur Kreisstraße ja nicht benötigt wird.
- der Besitzer wollte „zuviel pro qm haben", klar will er einen fairen Preis für das Land haben, nicht zum Ackerland-Preis verkaufen, aber dabei müssen auch die Mehrkosten und Einschränkungen auf dem derzeit geplanten Gelände erfasst werden: 70 m Erschließungstraße BREIT (200 T€ ggf. später doch 1 Ampelanlage (150 T€), keine Nachtnutzung des Saales, Konflikte später von Kita und Feuerwehr und ggf. mit den Anwohner*innen.
die Vorteile der Koppel vor Dorfstr. 1:
- bessere Erreichbarkeit für die Kameraden und die Wehr
- mehr Platz für Parkplätze und damit auch noch nutzbar für die Sportanlagen und das Casa Nostra, damit dann eine erfreuliche Entlastung der Dorfstraße ...
- es könnten in dem Zusammenhang endlich die Bushaltestelle Richtung ECK hinter die Fußgängerampel verlegt werden und die schon lange geplante Linksabbiegerspur in die Dorfstraße (aus Richtung ECK) umgesetzt werden
- das derzeit geplante Grundstück könnte naturnäher bleiben und wenn dann nur kleiner für eine Kita z.B. später einmal genutzt werden ...
- Nachtveranstaltungen stören nicht das Dorf und wären dort im Gewerbemischgebiet möglich, die Bestands-Halle dient sogar als Lärmschutz
- eine Erweiterung der Fahrzeughalle mit derzeit 4 Plätzen wäre bis auf 6 möglich
- es würden nicht die kpl. Planungskosten neu entstehen, da F- u. B-Plan noch vorhanden sind, klar neu beantragt werden müssten, aber in den damals dokumentierten Vor-gaben wäre das Projekt sauber umzusetzen ...
Wir möchten deshalb darum bitten, vorerst keine weiteren Fakten zu schaffen (z.B. Linde fällen u. das geplante Gelände schon verändern/ planieren als Park-Platz für Gemeindejubiläum im Frühjahr 2022),
Wir haben uns einmal die Mühe gemacht, den derzeitig geplanten Gebäudekomplex auf die Koppel vor Dorfstr. 1 umzusetzen. Dies haben wir unter Berücksichtigung der 1987 im F-Plan und B-Plan gemachten Vorgaben getan, wohl wissend, dass diese in ihrer Wirkung verfallen sind und neu beantragt und ausgelegt werden müssten
Zur Erläuterung der folgenden Zeichnungen/ Kopien hier einmal ein paar Vorgaben:
- wir haben die vorhandene Bebauung mit schwarz dargestellt
- die bisher geplanten Gebäude möglichst 1:1 mit blau eingetragen - Zusatzinformationen mit rot markiert
- Ideen und Veränderungsmöglichkeiten sind in grün vorgenommen worden
Und: wir haben vorerst nur 54 Park-Plätze gezeichnet, aber 20 weitere wären wohl auch möglich, zum einen durch verlegen der Ausfahrstrecke um 5 m nach Süden von der Grenze zu B76 oder auch ggf. durch einbeziehen des Grünstreifens, der Böschung zur Entwässerung Richtung Teich mit Rasengittersteinen. Auch eine eventuelle Not-Ausfahrt zur B76 auf Höhe der Ampel (nur im Einsatzfalle) wäre ggf. bei der Planung der Bushaltestelle u. Linksabbiegerspur doch noch mal beim Land anzusprechen. Dies hieße, die Möglichkeit ggf. schaffen, von der Fahrzeughalle aus die Ampel für einen begrenzten Zeitraum (wenige Minuten) auf rot zu schalten, für Fußgänger u. Autos. Die Gebäudeansichten sind der GV ja bekannt.
Wir haben bei einer Firsthöhe von 10,50 m über NN und einer angenommenen Betonplatten-/ Vorplatzflächen-Höhe von 4,30 (4,00) m über NN eine Gebäudehöhe von bis zu 6,20 (6,50) m möglich. Das Grundstück hätte zur Dorfstraße eine Länge von 55 m x 100 m in der Tiefe und 42 m am Ende, somit 4.850 qm. Der Grünstreifen (kein Wall) hat eine Breite von 12 auf 15 m und eine Länge von ca. 100 m, somit ca. 1.350 qm.
Weitere Ideen zum Projekt, die aber von einer Umsetzung der Maßnahme unabhängig sind, nur kurz aufgelistet:
- Grasdach auf der Fahrzeughalle mit 100 ansteigend nach Süd-Ost, damit eine optische Anknüpfung an die bestehende Bebauung, das ansteigende Gelände und die Möglichkeit des Tageslichteinfalles von 5-0 entsteht
- PV (PhotoVoltaik), Solarthermie und Graseindeckungen im Wechsel auf den restlichen Gebäuden
- ggf. auch die alternative Möglichkeit des Sichtschutzes zur B76 (statt durch eine Schutzpflanzung) durch senkrecht stehende bifissale PV-Elemente, das sind Elemente, die von beiden Seiten aufgenommenes Sonnenlicht in Strom umwandeln (von vorne zu 100%, von hinten immer noch 70%)
- PV ist auch eine zusätzliche Möglichkeit für die Gemeinde, dort Geld zu verdienen ...
Anlagen: - F-Plan (1987) in Auszügen - B-Plan (1987) in Auszügen - Flurkarte/ Liegenschaftskatester mit Grundrissen (u Höhen über NN).
Stellungnahme #M1010
Für die Nachbargemeinde Windeby wird mitgeteilt, dass auf die Abgabe einer Stellungnahme zur beabsichtigten Bauleitplanung verzichtet wird.
Stellungnahme #M1016
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus der Sicht der von hier zu vertretenden Belange des anlagenbezogenen Immissionsschutzes bestehen zum Teil Bedenken gegen die Planung wie folgt.
Nach den vorgelegten Nachweisen bestehen Bedenken gegen die Ausweisung einer WA – Fläche im B-Plan 16, da immissionsschutzrechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden.
Gegen die Flächennutzung Feuerwehr und KiTa bestehen nach Maßgabe der vorgelegten Nachweise keine Bedenken.
Eine Abschätzung der Realisierbarkeit eines Dorfgemeinschaftshauses in einem nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren ist nicht möglich. Es ist möglich, dass das Dorfgemeinschaftshaus im weiteren Verlauf nicht realisierbar ist.
Hinweis zur KiTa: Eine nächtliche Nutzung der KiTa ist nicht möglich. Es ist Angelegenheit der Gemeinde abzuwägen, ob ein solche Planung zukunftsorientiert ist.
Zur vorgelegten Schallprognose (Bericht 244-86/A42687/551438057-B03 vom 28.02.2022) werden folgende Hinweise hinsichtlich Sportanlagenlärm gegeben:
- Durch PWK-Abfahrten von den Parkplätzen PP-Süd (Tennis, 11 Stellplätze) und PP-Nord (Tennis/Fußball, 56 Stellplätze) zur Nachtzeit, kommt es rechnerisch schon durch beide Parkplätze jeweils getrennt zu einer Überschreitung des Immissionsrichtwerts nachts für den Beurteilungspegel von 40 dB(A) im geplanten WA-Gebiet, bei der Annahme, dass eine PKW-Bewegung je Stellplatz und Stunde stattfindet (Anhang 5, S. 3). Auch die Überschreitung des zulässigen Maximalpegels für kurzzeitige Geräuschspitzen durch Kofferraumklappenschließen ist wahrscheinlich. Es ist keine Aussage zu finden, die die Nutzung der Sportanlage inklusive der Parkplätze zur Nachtzeit, ggf. mit Ausnahme von seltenen Ereignissen, ausschließt. Die Quelle [20] liegt nicht vor, um einen Abgleich vorzunehmen.
- In der nordwestlichen Ecke der WA-Gebiets-Baugrenze wurde ein Immissionsort im 1. OG mit einem Beurteilungspegel von 55,1 dB(A) innerhalb der abendlichen Ruhezeit berechnet. Die berechnete Höhe wurde nicht genannt. Ein wenige Meter höherer Immissionsort würde bereits zu einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes in der Ruhezeit führen. Es ist daher eine entsprechende Höhenbegrenzung erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Enrico Bold
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR)
Abt. 7 - Technischer Umweltschutz
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
T +49 4347 704 766
F +49 4347 704-602
enrico.bold@llur.landsh.de
www.schleswig-holstein.de
Stellungnahme #M1007
Für die Nachbargemeinden Güby, Hummelfeld und Kosel wird mitgeteilt, dass auf die Abgabe einer Stellungnahme zur beabsichtigten Bauleitplanung verzichtet wird.
Stellungnahme #M1015
Da sich das Plangebiet u.a. im Bauschutzbereich des militärischen Flugplatzes Schleswig-Jagel nach §12(3) Ziffer 2b LuftVG befindet, ist eine erneute Beteiligung der Bundeswehr im weiteren Verfahren erforderlich.
MIt freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sauer
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Referat INFRA I 3
Fontainengraben 200
53123 Bonn
Postfach 29 63
53019 Bonn